Strenge Staatsdienerin
Dass Beamte oft recht dominant auftreten, ist bekannt. Etwas zu wörtlich nahm das eine Sonderprüferin beim Finanzamt in einem vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall (Urt. v. 11.06.2008, Az. 80 A 17/07)
Deren Lebensgefährte wollte mit einem "S/M Salon" Geld verdienen. Die Beamtin ließ sich von ihm als Domina fotografieren, die Bilder wurden zu Werbezwecken im Internet veröffentlicht. Darauf war sie u.a. mit einem Halsband zu sehen, in der Hand hielt sie Fesseln. In dem dazugehörigen Text hieß es: "Tauche ein in das Reich bizarrer Phantasien und erotischer Dominanz." Unter der Rubrik Service war auf der Homepage eine "Palette der angebotenen "Möglichkeiten" aus dem Bereich BDSM aufgelistet, u.a. Bondage, Wachs, Strom, Sklavenausbildung, Analbehandlung, Natursekt und Kaviar" - so die Darstellung im Tatbestand der Entscheidung.
Tatsächlich als Prostituierte tätig war die Beamtin aber nicht. Daher kann ihr nach Meinung des Berliner Gerichts auch nicht der Vorwurf einer ungenehmigten Nebentätigkeit gemacht werden. Bei der Aufnahme von Fotos handelt es sich "vom Umfang her" lediglich "um Unterstützungsleistungen für einen Lebensgefährten wie sie auch als Familienhilfe denkbar und anerkannt sind".
Ein Dienstvergehen liegt aber trotzdem vor, weil die Beamtin gegen ihre Verpflichtung zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten auch außerhalb des Dienstes verstoßen hat. Das Gericht begründet das mit den im Internet angebotenen Praktiken, die es in der Entscheidung ebenso kenntnisreich erläutert wie die Begriffe "Natursekt" und "Kaviar". Solche Dienstleistungen seien "mit dem Bild einer im Außendienst tätigen Steuerbeamtin schlechthin unvereinbar".
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