Aus blond mach grün
Welche Haarfarbe man hat ist genetisch bedingt. Dank Haarfärbemitteln kann man aber auch frei darüber entscheiden, sie zu ändern. Es sei denn, man nutzt den Pool eines Hotels in Calas de Mallorca. Diese Erfahrung musste jedenfalls ein junges Mädchen machen. Sie stieg als Blondine in den Pool und kam mit grün gefärbten Haaren wieder heraus. Ihre Mutter forderte auch deshalb eine Minderung des Reisepreises, Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Das AG Homburg sprach ihr eine Reisepreisminderung von zehn Prozent zu (Urt. v. 30.06.1998, Az. 2 C 109/97-10). Schadensersatz und Schmerzensgeld lehnte das Gericht unter anderem mit der Begründung ab, dass "junge Frauen oft ihr Haar in allen schillernden Farben färben lassen".
Abgesehen davon, dass "schillernde Haarfarben" nicht jedermanns Sache sind und wohl auch schon in den Neunzigern ziemlich out waren: Der Unterschied zum vorliegenden Fall könnte darin liegen, dass man solche Haarfarben normalerweise freiwillig wählt. Auf solche Feinheiten ist das Gericht aber vorsorglich nicht eingegangen.
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