Schlagende Argumente
Unerwartete Schwierigkeiten hatte auch ein Türkei-Urlauber in einem vom AG Neuwied entschiedenen Fall (Urt. v. 25.02.2004, Az. 4 C 2152/03). Er betrat unbekleidet die Hotel-Sauna und wurde deshalb körperlich angegriffen. Ein Fehlverhalten Dritter, für das der Reiseveranstalter nicht einzustehen hat, so das Amtsgericht.
Noch schlechter erging es einem anderen Türkei-Reisenden. Er wurde von einem Hotelangestellten als "deutscher Bastard" beschimpft und mehrfach ins Gesicht geschlagen, nachdem er mit einem ausgeliehenen Jet-Ski gekentert war. Weil er die restliche Zeit des Urlaubs in Angst vor dem Angestellten verbrachte, forderte er Schadensersatz.
Das AG Hamburg lehnte das ab (Urt. v. 09.01.2002, Az. 18A C 99/01). Zwar sei der Angestellte Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters. Die Beleidigung und die Schläge stünden aber nicht in einem inneren Zusammenhang mit den Aufgaben des Mannes. Sie seien nur bei Gelegenheit, nicht bei Erfüllung der übertragenen Tätigkeit ausgeübt worden. In welchen Fällen Hotelangestellte die Gäste in Erfüllung ihrer Aufgaben schlagen, ließ das Gericht unbeantwortet.
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