Eintöniges Essen und Plastikgeschirr
Essen und Trinken hält bekanntlich Leib und Seele zusammen – auch im Urlaub. Dass einem Reisenden ein Speiseplan zu "eintönig" vorkommt, rechtfertigt aber keine Reisepreisminderung. Das meint jedenfalls das AG Hamburg (Urt. v. 17.06.2010, Az. 8B C 419/09).
Der Umstand, dass es weder Kartoffeln noch Pommes Frites gibt, mag zwar nicht jedermann gefallen. Es ist nach Auffassung des Gerichts aber allenfalls eine hinzunehmende Unannehmlichkeit. Das gelte auch für grüne Bananen und fallobstähnliche Äpfel am Buffet, die ungenießbar erscheinen.
Allzu hohe Ansprüche sollte man also nicht haben – jedenfalls wenn man sich keine Luxusreise leisten kann. Und das gilt nicht nur für die Frage, was auf den Teller, sondern auch für die Frage, was auf den Tisch kommt. Wer ein Mittelklassehotel bucht, das nach spanischer Landeskategorie über drei Sterne verfügt, kann sich nicht darüber beschweren, dass Getränke lediglich in Plastikbechern serviert werden (AG Duisburg, Urt. v. 04.02.2010, Az. 53 C 4617/09).
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