Alles inklusive
Bei einem Urlaub sollte man "mitnehmen, was geht". Gemeint ist damit zumeist, dass man in der schönsten Zeit des Jahres möglichst viel unternehmen oder ansehen möchte. Manche nehmen diesen Satz aber auch recht wörtlich und packen sich an Hotel-Buffets Speisen und Getränke ein, um sie später zu verzehren. Um das zu vermeiden, hatte ein türkisches Hotel seine Angestellten angewiesen, täglich die Taschen der Gäste zu kontrollieren.
Irgendwie nachvollziehbar, aber nicht zulässig, wie das AG Kleve feststellte (Urt. v. 03.11.2000, Az. 3 C 346/00). Zumindest bei einem Hotel der gehobenen Mittelklasse sind derartige Maßnahmen zur Maßregelung der Gäste nicht angemessen. Ob sie bei Hotels unterer Kategorien zulässig sind, ließ das Gericht offen.
Wer viel essen möchte, sich kein "Hotel der gehobenen Mittelklasse" leisten kann und solche Belästigungen durch das Hotelpersonal trotzdem sicher vermeiden will, sollte wohl am besten einen All-Inclusive-Urlaub buchen. In einer solchen Ferienanlage begründen dann allerdings Belästigungen durch alkoholisierte Gäste keinen Reisemangel, so das LG Kleve (Urt. v. 23.11.2000, Az. 6 S 369/00).
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