Langschläfer
Um Betten ging es auch im nächsten Fall. Der Kläger hatte eine Jugendreise gebucht. Angegeben war, dass für die Unterkunft "komfortable Häuser der Ferienanlage" zur Verfügung stehen und der Urlauber "nach einem erfolgreichen Surftag in einem gemütlichen Bett einschlafen" könne. Leider waren die Betten in der Ferienanlage nur 1,80 Meter lang, der Kläger aber 1,82 Meter groß. Er sah sich daher gezwungen, "jede Nacht in Embryonenhaltung zu verbringen".
Das LG Hamburg zeigte Verständnis (Urt. v. 16.08.2010, Az. 318 S 209/09). Es sei zwar übertrieben, den Reisevertrag deshalb zu kündigen, eine Minderung von 25 Prozent des Reisepreises sei aber angemessen. Auch wenn es keine einheitliche Mindestlänge für Matratzen gebe, könne man im Urlaub ein Bett von mindestens 1,90 Meter erwarten. Nur so würden einem "durchschnittlich großen Reisenden" ein ausgestrecktes Liegen und damit ein erholsamer Schlaf ermöglicht.
Sachgerecht wäre eine Mindestlänge von zwei Metern – meint jedenfalls der durchschnittlich 1,97 Meter große Verfasser dieses Beitrags.
Foto: singkham - Fotolia.com