Ratten, Schlangen, Kakerlaken – Pech gehabt!
Die beiden Kläger hatten eine 17-tägige Reise nach Sri Lanka zum Preis von 1.599 DM (ca. 800 Euro) gebucht. Im Reisprospekt war das Hotel als "idyllisch inmitten tropischer Landschaft" beschrieben. So richtig gefallen hat es den beiden aber wohl nicht. Nach ihrer Rückkehr verlangten sie vor dem AG Nürnberg eine Reisepreisminderung (Urt. v. 24.08.1998, Az. 20 C 4724-98). Als Mängel nannten sie eine hinter dem Hotel verlaufende Bahnlinie, Dorfbewohner, die ihre Notdurft in der freien Landschaft verrichteten, eine Schlange unter dem Liegestuhl, eine Ratte im Treppenhaus des Hotels und Kakerlaken auf der Toilette. Zudem sei die Klospülung fünf Tage lang ausgefallen und die Beinfreiheit im Flugzeug gering gewesen.
Wegen der letzten beiden Rügen hatte jede Klage mit 75,25 DM (ca. 37,50 Euro) Erfolg. Schlangen, Ratten und Kakerlaken seien dagegen bei einer Billigreise hinzunehmen. Der Verlauf einer Bahnlinie in unmittelbarer Nähe zum Hotel sei nicht vertragswidrig. Und wenn Einheimische "ihre Geschäfte" im Freien verrichten, "handelt es sich um ortsübliche Gepflogenheiten außerhalb der Hotelanlage, welche dem Veranstalter nicht zuzurechnen sind".
Aber keine Angst: Nach Meinung des AG Nürnberg kann "der Reisende gelegentlich das Glück haben […] auch zu einem äußerst niedrigen Reisepreis ohne ausdrückliche Zusicherung bessere Reiseleistungen zu erhalten".
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