Ein Verschulden des Führers
Nicht nur durch geschlechtsspezifische Angleichungen hält die Political Correctness Einzug in deutsche Gesetze. Fast schon erstaunlich, dass das Straßenverkehrsgesetz noch immer nicht angepasst wurde. Ein Kfz führt man noch immer. Und § 18 Abs. 1 S. 2 StVG statuiert gar:
"Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch ein Verschulden des Führers verursacht ist."
(Bild: wikimedia)