Unnützes Herumfahren
"Ich geb Gas, ich will Spaß". Dieses Lied war einer der größten Hits der sogenannten Neuen Deutschen Welle. Heute würde man mit dem Song wohl bestenfalls als "Umweltsau" gelten. Nicht allzu streng aber ist dazu bislang die Straßenverkehrsordnung (StVO). Unter der Überschrift "Umweltschutz" findet sich in § 30 Abs. 1 S. 3 folgende Bestimmung:
"Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden."
Innerorts darf man also unnütz hin- und herfahren, wenn man dadurch niemanden belästigt. Außerhalb geschlossener Ortschaften kann man sogar unnütz hin- und herfahren, wenn man dadurch Andere stört.
Also: Wer Spaß will, kann auf Bundes- und Landstraßen sowie Autobahnen uneingeschränkt sinnlos Gas geben. Der in dem Lied noch als Horrorszenario angesehene Benzinpreis von "zwei Mark zehn" (ca. 1,05 Euro) ist allerdings schon längst überschritten. Für Autofahrer eine ziemliche Spaßbremse.
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