Griechenland-Rettung (Urt. v. 07.09.2011, Az. 2 BvR 987/10)
Inmitten der Eurokrise musste sich das BVerfG mit drei Verfassungsbeschwerden gegen die Maßnahmen zur Griechenland-Rettung beschäftigten. Die Beschwerdeführer hatten eine Verletzung ihres Wahlrechts aus Art. 38 Abs. 1 GG gerügt. Die finanziellen Belastungen, die mit dem Finanzstabilitätsgesetz und dem Stabilisierungsmechanismusgesetz verbunden seien, schränkten den Spielraum künftiger Bundestage so sehr ein, dass die Verwirklichung des politischen Willens der Bürger rechtlich und praktisch unmöglich gemacht werden, so ihre Argumentation. Dem stimmten die Verfassungsrichter nicht zu. Sie sahen die Haushaltsautonomie künftiger Bundestage nicht beeinträchtigt.
Allerdings müsse § 1 Abs. 4 des Stabilisierungsmechanismusgesetz so ausgelegt werden, dass die Bundesregierung die Zustimmung des Bundestags braucht, um eine Gewährleistung für einen notleidenden Euro-Staat zu übernehmen.
Griechenland-Rettung, aber nur mit Zustimmung des Bundestags: 65 Prozent sagen Ja. Nur 26 Prozent lehnen dies ab.
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