Ehegattensplitting auf für Homosexuelle (Beschl. v. 07.05.2013, Az. 2 BvR 909/06 u.a.).
Steuerrechtlich sollen eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner genauso behandelt werden wie Ehepaare. Da die geltenden Regelungen im Einkommensteuergesetz (EStG) aber für eine mittelbare Ungleichbehandlung wegen der sexuellen Orientierung sorgten, erklärten die Verfassungsrichter diese im Mai 2013 für verfassungswidrig.
Karlsruhe forderte aber nicht nur immer wieder eine steuerrechtliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten, sondern auch gleiche Rechte etwa bei der Sukzessivadoption. Mehr als vom BVerfG ausdrücklich gefordert hat der Gesetzgeber bisher nicht geändert – eine vollständige rechtliche Gleichstellung scheiterte bisher am Widerstand innerhalb der CDU.
In der Bevölkerung stößt der Beschluss nur auf wenig Widerstand. Lediglich 26 Prozent zeigten sich nicht damit einverstanden. 62 Prozent der Befragten sind ebenfalls für eine steuerrechtliche Gleichbehandlung.
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