Dr. Lorenz Roder (1881-1956) - Der Führer, er zahlt nicht
Die peinliche Rolle der bayerischen Justiz in den politischen Verfahren der Weimarer Republik ist relativ bekannt. Linke Revoluzzer erhielten Höchststrafen, für den Angeklagten Adolf Hitler fand noch der Staatsanwalt lobende Worte, trotz eines gewalttätigen Putschversuchs mit zahlreichen Toten.
Vielleicht hat wegen des unrühmlichen Auftretens der staatlichen Organe der Rechtspflege das freie Organ kein Gesicht: Rechtsanwalt Dr. Lorenz Roder vertrat im Hochverratsprozess gegen Ludendorff, Hitler und Genossen den späteren Reichskanzler. Hitler war so angetan von Roder, dass er ihm auch weitere Mandate übertrug – nicht zuletzt, seine Entlassung aus der österreichischen Staatsangehörigkeit zu betreiben, eine Voraussetzung für die Aufnahme der deutschen Reichsangehörigkeit und der politischen Karriere des Mannes aus Braunau.
Unter den Entnazifierungsargumenten, mit denen man nach 1945 belegen wollte, irgendwie nicht ganz bei der braunen Sache dabei gewesen zu sein, fand Hitlers Leibanwalt immerhin eines der hübschesten: Der Führer habe seine Anwaltskosten nicht bezahlt, darum sei das Vertrauensverhältnis 1930 schon gestört gewesen.
(Bild © wikimedia-commons / Bundesarchiv, Bild 102-00344A / Heinrich Hoffmann / CC-BY-SA)