Wolfgang Vogel (1925-2008), Kommunisten können besser mit Geld umgehen?
Die Kanzlei des Berliner Rechtsanwalts Wolfgang Vogel hatte seit 1962 einen Tätigkeitsschwerpunkt im Austausch beziehungsweise der Freilassung von rund 1.250 Geheimdienstleuten zwischen Ost und West. Darunter war der Spion Günter Guillaume, den die "Stasi" dem SPD-Vorsitzenden und Bundeskanzler Willy Brand aufgehalst hatte.
Des Weiteren war Rechtsanwalt Vogel am Häftlingsfreikauf genannten Geschäft zwischen dem SED-Regime und der Bundesregierung zentral beteiligt. Der Freikauf von politischen Gefangenen aus der DDR, bis 1989 rund 33.000 Menschen, kostete den westdeutschen Fiskus zwischen 40.000 und 100.000 D-Mark pro Kopf. Dieser Menschenhandel zieht heute einerseits viel Kritik auf sich, andererseits wird auch lobend wahrgenommen, dass er das SED-Regime dem mäßigenden Einfluss politischer Korruption unterwarf. Vielleicht war die Revolution von 1989 auch friedlich, weil der Westen die größten Heißsporne schon freigekauft hatte.
Anders als sein Kollege, der Hitler-Anwalt Roder, hatte Vogel keinen ökonomischen Grund, sich zu beklagen. Die Bundesregierung zahlte Vogel zuletzt 320.000 D-Mark jährlich für seine Vermittlerdienste. Die DDR versteuerte das Geld, soweit bekannt, nicht.
(Bild © dpa)