Friedrich Karl Kaul (1906-1981), der nette Onkel aus dem DDR-Fernsehen
Im DDR-Fernsehen kam der Professor Friedrich Karl Kaul gut an. Gleich nach dem "Sandmännchen" gab der sowohl in Berlin (Ost) wie beim Kammergericht Berlin (West) zugelassene Anwalt, ein freundlicher älterer Herr, Geschichten aus dem Alltag des sozialistischen Rechts zum Besten.
Es heißt, sogar unter Kindern war der TV-Anwalt in den 1970er Jahren populär. Er schrieb Krimis und Dramen-Texte und außerdem war er als Prozessvertreter der Nebenklage in Verfahren vor westdeutschen Gerichten tätig. Die einmalige Doppelzulassung in Deutschland West und Deutschland Ost machte es möglich. Im KPD-Verbotsverfahren war Kaul Teil des kommunistischen Anwaltsteams. In vielen Verfahren gegen mutmaßliche NS-Verbrecher vertrat er die Nebenklage, unter anderem im berühmten Frankfurter Auschwitz-Prozess von 1964. Auch im Westen fand Kaul, der selbst nur unter Mühen die NS-Zeit überlebt hatte, einiges Gehör.
Allein, dass er sich in einem Fernsehspiel des DDR-TV, das er selbst verfasst hatte, die Rolle des einzig guten Juristen in einem dieser westdeutschen Prozesse auf den Leib schreiben musste, stieß 1980 einem Hamburger Journalisten übel auf – die Zeit der gegenüber NS-Opfern ignoranten Justiz war vorbei.
(Bild © wikimedia-commons / Bundesarchiv, Bild 183-78210-0001 / CC-BY-SA)