Nüchterne Betrachtung der Nutzung von Tieren
Die Schnittstelle zwischen Biotechnologierecht und dem Recht am geistigen Eigentum zählt zu den Bereichen, in denen der normative Kurzschluss mit am häufigsten geübt werden dürfte. Bereits an der von Gregor Ischebeck als positives Recht benannten Möglichkeit, Materie in ihrer pflanzlichen und tierischen Gestalt patentieren zu lassen, wird in weiten Kreisen Anstoß genommen.
Die Vorstellung, dass jedenfalls zwischen alt hergebrachten Zucht- und irgendwie künstlichen Methoden der Gentechnik normativ unterschieden müsse, erschwert die wirtschaftliche Nutzung, wenn nicht bereits die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung.
Die historische Entwicklung zum früheren Verbot der Tierpatentierung, den Stand des positiven Rechts und die Grenzen sinnvoller Weiterentwicklungen des Patentrechts an unseren pelzigen, gefiederten und im Dienst der Forschung besonders krebsanfälligen Freunden zeigt klug ausgewogen:
Gregor Ischebeck: "Die Patentierung von Tieren. Der Schutz geistigen Eigentums in der Tierzucht im Rahmen der Biopatentrichtlinie 98/44/EG". Dissertation Bonn, 2014. Veröffentlicht im Verlag Mohr Siebeck, 2015.