Kritik am Zeugenbeweis bei der Gegenüberstellung
Der sogenannten Gegenüberstellung, der Identifikation eines Tatverdächtigen durch Zeugen, kommt im Ermittlungs- und Strafverfahren einiges Gewicht zu. Am Zeugenbeweis im Allgemeinen und der Methodik der Gegenüberstellung im Besonderen lässt sich, freundlich gesagt, zweifeln. Fraglich ist, wohin der Zweifel an der Qualität eines Beweismittels führt – zu einer Art "Abschlag" in der freien Beweiswürdigung des Gerichts oder doch zu einem Beweisverwertungsverbot?
In seiner 2015 abgeschlossenen Dissertation "Die Verletzung von Qualitätssicherungsvorschriften im Strafverfahren" lässt Stephan Weinert das Pendel der richterlichen Wahrheitsfindung in Richtung Beweisverwertungsverbot schwingen.
Ganze Generationen von Rechtsanwälten lassen das Qualitätsmanagement ihrer Kanzlei nach ISO 9001 zertifizieren und müssen sich bei Gericht darüber streiten, ob ein minderwertig erhobener Beweis gewürdigt oder verworfen wird? Wie lässt es sich rechtfertigen, dass der Polygraphentest unbeachtet bleibt, während die unzureichend ausgeführte Gegenüberstellung noch zu Ehren kommt?
Argumentative Hilfe bietet:
Stephan Weinert: "Die Verletzung von Qualitätssicherungssicherungsvorschriften im Strafverfahren. Eine Lücke in der Lehre von den Beweisverwertungsverboten". Dissertation 2015, Bremen. Veröffentlicht 2015 im Nomos-Verlag.