Interessiert sich das Volk eigentlich noch für Völkerrecht?
Während der Oberste Gerichtshof für die britische Besatzungszone Deutschlands ein weitgehend in Vergessenheit geratenes Produkt juristischer Betriebsamkeit der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg ist, lassen sich heute aktuelle Fragen des Völkerstrafrechts auf sehr lebendige Diskussionen der Kriegs- und Nachkriegszeit zurückführen.
Ohne Brüche verliefen diese Diskussion nicht. Die Nürnberger Prozesse, die auf das US-amerikanische Rechtsinstitut der "conspiracy", der Verschwörung, zurückgriffen, gaben Anhaltspunkte für "Die Strafbarkeit juristischer Personen im Völkerstrafrecht", so der Titel der Dissertation von Jendrik Adam. Damals schien die Pönalisierung krimineller Organisationen gut machbar, doch konnte sie für die heutigen Völkerstrafrechtsübereinkommen nicht ausgehandelt werden.
Angesichts der politischen Macht, die international agierende Unternehmen haben, erscheint ihre rechtliche Verantwortung lückenhaft. In der politischen Öffentlichkeit überwiegt derweil der Kampf gegen völkerrechtliche Konventionen, die – wie TTIP – Haftungsmaßstäbe generalisieren. Wo möglicherweise für etwas gestritten werden sollte, zeigt:
Jendrik Adam: "Die Strafbarkeit juristischer Personen im Völkerstrafrecht". Dissertation Hamburg, 2014. Veröffentlicht im Nomos-Verlag 2015.