Das Schattendasein des IT-Grundrechts
Das im Jahr 2008 vom Bundesverfassungsgericht erfundene "IT-Grundrecht" fristet, so stellt Markus Hauser in seiner Dissertation fest, im Vergleich zu seiner älteren Schwester, dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, ein Schattendasein.
"Das Schutzgut des neuen Rechts materialisiert sich in einer Projektion des Grundrechtsträgers auf bestimmte Datenverarbeitungssysteme", erklärt Hauser, dieses System sei mit Blick auf den Schutz der Persönlichkeit einer "virtuellen Wohnung" gleichrangig.
In seiner 2014 vorgelegten, neuere Literatur bis 2015 berücksichtigenden Dissertation leistet Markus Hauser die dogmatische Einordnung des IT-Grundrechts, beschreibt die bis jetzt denkbaren Eingriffe und den möglichen Schutzbereich des neu formulierten Grundrechts. Es ist zu wünschen, dass dieses Grundrecht damit ein Stück aus dem Schatten tritt. Technik-Propheten wie Ray Kurzweil träumen bereits davon, bis zum Jahr 2030 das menschliche Gehirn mit mikroskopisch kleinen IT-Strukturen zu vernetzen.
Selbst wenn solch radikale Entgrenzungen von potenziellen privaten Räumen Science-Fiction bleiben sollten, ist es für den Schutz einer nur "virtuellen Wohnung" womöglich allzu brav gedacht.
Die Lösung es Bundesverfassungsgerichts für unbefriedigend hält:
Markus Hauser: "Das IT-Grundrecht. Schnittfelder und Auswirkungen". Dissertation Hamburg, 2014. Veröffentlicht im Verlag Duncker & Humblot, 2015