"Drei ist einer zuviel"
So hieß eine Folge aus der Serie "Sex and the City", die Pro Sieben 2006 um 18.00 Uhr ausstrahlte. Zu früh, meinte die Medienanstalt Berlin Brandenburg und legte fest, dass die Folge künftig erst nach 20:00 Uhr gesendet werden darf. Zu Recht, entschied das VG Berlin (Urt. v. 28.01.2009, Az. 27 A 61/07).
Das Gericht rügte unter anderem den Umstand, "dass in der streitigen Folge (…) Sexualität als einzige Lebensäußerung und als einziger Lebenssinn vermittelt wird (und) das von der gesellschaftlichen Normalität abweichende Verhalten als 'Normalität' dargestellt wird". Durch die Inhalte könne es zu einer Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern unter 12 Jahren kommen.
Ein erstaunlich strenger Maßstab. Denn während die "Sex and the City"-Folge ins Abendprogramm verbannt wurde, konnten sich Kleinkinder morgens im Kindergarten das "Musikmärchen Nase, Bauch, Po", von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgE) anhören. Darin finden sich Liedtexte wie "Und fass ich ihn mal an, den kleinen Penismann, dann ist mir manchmal so, als ob er das gut leiden kann." und "Sie [Anm.: gemeint ist die weibliche Scheide von Kleinkindern] ist nicht nur zum pullern da und wenn ich sie berühr, ja, ja, dann kribbelt sie ganz fein."
Das fänden wohl selbst Carrie, Samatha, Charlotte und Miranda befremdlich – und die sind immerhin ein paar Jahre älter als die Zielgruppe der BZgE.
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