"Einmal gepoppt, nie mehr gestoppt"
Mit diesem Slogan warb vor einigen Jahren ein bekannter Chipshersteller. Was aber bedeutet das Wort "poppen" eigentlich?
Damit ist ein Herstellungsvorgang gemeint, bei dem Getreidekörner unter geringer Zufuhr von Fett geröstet werden, bis die einzelnen Körner aufgebrochen sind, was mit dem einem charakteristischen "Pop-Geräusch" verbunden ist. Das meinte jedenfalls die Beklagte in einem Markenrechtstreit vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg (Urt. v. 19.12.2002, Az. 5 U 079/02). Jedem sei von Kindesbeinen an die Herstellung von Popcorn – etwa auf dem Jahrmarkt – als "Poppen" bekannt.
Die Richter überzeugte das nicht. Nach ihrer Meinung ist "den angesprochenen Verkehrskreisen, zu denen auch die Mitglieder des Senats gehören, keineswegs seit frühester Kindheit die Herstellung von Popcorn als "poppen" bekannt. Den Begriff "poppen" kennen die Senatsmitglieder zwar, allerdings nicht von Kindesbeinen an, sondern erst etwa seit der Pubertät und in einem völlig anderen Zusammenhang". Vertiefen wollten die Richter das aber ausdrücklich nicht.
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