Die Sparkassen können auch in Zukunft Markenschutz für "ihr" Rot beanspruchen. Der BGH hat heute in einem Löschungsverfahren die zuvor vom BPatG angeordnete Löschung der Farbmarke für rechtswidrig erklärt.
Das HABM hätte die Löschung der Marke "Winnetou" gründlicher prüfen müssen, so das EuG am Freitag. Michael Fammler und Markus Hecht erklären, wie sich die Entscheidung in das Geflecht von Urheber- und Markenschutz einfügt.
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