Die Sparkassen können auch in Zukunft Markenschutz für "ihr" Rot beanspruchen. Der BGH hat heute in einem Löschungsverfahren die zuvor vom BPatG angeordnete Löschung der Farbmarke für rechtswidrig erklärt.
Wer als Marktbetreiber Händlern Stände zur Verfügung stellt, haftet im Falle des Verkaufs von gefälschter Ware auf Beseitigung und Unterlassung, so der EuGH. Markus Hecht zur Entscheidung und welchen Einfluss sie auf die Praxis nehmen wird.
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Das HABM hätte die Löschung der Marke "Winnetou" gründlicher prüfen müssen, so das EuG am Freitag. Michael Fammler und Markus Hecht erklären, wie sich die Entscheidung in das Geflecht von Urheber- und Markenschutz einfügt.
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