Bei der Übermittlung von Schriftsätzen über das beA bestehen hohe Sorgfalts- und Kontrollpflichten. Wer die nicht einhält, kann keine Wiedereinsetzung verlangen. Dies hat der BGH noch einmal klargestellt. Martin W. Huff berichtet.
Das Fremdkapitalverbot bei Rechtsanwaltsgesellschaften, wonach sich keine Dritten an einer Anwaltskanzlei beteiligen dürfen, ist seit langem höchst umstritten. Jetzt muss der EuGH darüber entscheiden. Martin W. Huff berichtet.
Das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen gehört zur den Kernvorschriften des anwaltlichen Berufsrechts. An einem aktuellen Beispiel zeigt sich, wie gefährlich solche gemeinsamen Mandate sein können. Martin W. Huff berichtet.
Zwei gleichaltrige Mädchen sollen die zwölfjährige Luise getötet haben. Um ihre Persönlichkeitsrechte zu schützen, hält sich die Staatsanwaltschaft mit Informationen zurück. Nach Meinung von Martin W. Huff ist das rechtswidrig.
Wenn ein Berufungsrichter mit der Einzelrichterin der Vorinstanz verheiratet ist, ist er befangen. Der BGH erweitert dies auf die Mitwirkung an einstimmigen Entscheidungen – und deutet an, noch strenger zu werden, schreibt Martin W. Huff.
Die Übermittlung von Schriftsätzen und Anlagen auf dem seit Januar 2022 vorgeschriebenen elektronischen Weg birgt für die Anwaltschaft weiter erhebliche Risiken. Das zeigt auch der jüngste Beschluss des BGH.
Erneut hat sich der BGH zur Nutzung des beA geäußert. Im jüngsten Fall ermahnt das Gericht die Anwaltschaft: Ohne klare Anweisung und Schulung des Kanzlei-Personals geht es nicht. Martin W. Huff mit den Details der Entscheidung.
Wenn ein Anwalt als Kanzleiabwickler tätig wird, orientiert sich seine Vergütung am durchschnittlichen Einkommen eines angestellten Anwalts - es sei denn, die Abwicklung erweist sich als besonders schwierig. Martin W. Huff erläutert.