Die Ampel macht ihr Legalisierungs-Versprechen beim Cannabis von der Zustimmung der EU abhängig. Im Koalitionsvertrag war davon noch keine Rede. Stattdessen wurden über Monate falsche Erwartungen geweckt. Beschämend, findet Hasso Suliak.
Besitz bis zu 30 Gramm straffrei, keine THC-Obergrenze, drei berauschende Pflanzen zu Hause auf dem Balkon: Inhaltlich lassen die Ampel-Eckpunkte Cannabis-Konsumenten jubeln. Aber wird es je ein Gesetz geben? Entscheiden wird das die EU.
Die rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilte NSU-Terroristin Beate Zschäpe ist in Karlsruhe mit ihrer Verfassungsbeschwerde gescheitert. Der BGH muss sich somit nicht noch einmal mit ihrer Revision befassen - vielleicht aber der EGMR.
Wer Völkermord oder Kriegsverbrechen öffentlich "gröblich" verharmlost, dem drohen künftig bis zu drei Jahre Haft wegen Volksverhetzung. Eine entsprechende Ausweitung von § 130 StGB beschloss die Ampel am Donnerstagabend im Bundestag.
Die Eckpunkte aus dem BMG zur Cannabis-Legalisierung sorgen für Wirbel. Bislang v.a. wegen geplanter THC-Grenzwerte. Interessanter aber ist: Die internationale Rechtslage bereitet der Bundesregierung offenbar erhebliche Bauchschmerzen.
Rechtsanwälte dürfen ihre Schriftsätze an die Gerichte nur noch elektronisch versenden – außer ans BVerfG. Das setzt weiter auf Papier. Die Grünen haben den Justizminister nun aufgefordert, das zu ändern. Jetzt könnte sich was bewegen.
Bis zur geplanten Cannabis-Legalisierung in Deutschland werden Konsumenten durch die Strafandrohung im BtMG weiter kriminalisiert. Aktivist und Richter Andreas Müller fordert deshalb von der Ampel kurzfristig eine Gesetzesänderung.
Nach der Schelte der Bundesländer kritisieren nun auch Vertreter der Gerichte die vom Bundesjustizminister verfolgten Pläne beim Rechtstaats- und Digitalpakt heftig. Die Union wirft Buschmann "Unvermögen in der Amtsführung" vor.