Der Landtag in Niedersachen hat ein Gesetz beschlossen, wonach Richter und Staatsanwälte zukünftig keine sichtbaren religiösen Symbole oder Kleidungsstücke im Gerichtssaal tragen dürfen.
Richtern und Staatsanwälten in Niedersachsen ist künftig das Tragen religiöser Gegenstände und Kleidungstücke im Gerichtssaal untersagt. Der Landtag stimmte am Dienstag in Hannover mehrheitlich für eine Gesetzesänderung, die das Tragen sämtlicher sichtbarer Symbole oder Kleidungsstücke, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen, verbietet.
Nur die Grünen stimmten gegen die von ihnen als "Kopftuchverbot" kritisierte Regelung. Justizminister Barbara Havliza (CDU) betonte, dass es nicht um ein einseitiges Verbieten von Kopftüchern gehe, sondern um Symbole aller Religionen. Dies sei wichtig angesichts der zunehmenden Vielfalt in der Gesellschaft und der wahrnehmbaren Neutralität der Justiz.
Richterbund: "Rechtsprechung in besonderer Weise der Neutralität verpflichtet"
Der niedersächsische Richterbund äußerte bereits im Vorfeld seine Unterstützung für das Vorhaben. Niemand, der vor Gericht steht, dürfe den Eindruck haben, er werde allein wegen seiner Religion oder Weltanschauung benachteiligt oder nicht objektiv beurteilt, sagte der Vorsitzende Frank Bornemann. Er ist auch Richter am Oberlandesgericht in Celle. Die Rechtsprechung sei in besonderer Weise der Neutralität verpflichtet.
Wie das Justizministerium kürzlich erklärte, gibt es bislang keine Richterin in Niedersachsen, die ein Kopftuch tragen will. Regelmäßig meldeten sich aber Referendarinnen mit dem Wunsch, auch bei der Tätigkeit im Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen. Dies sei bislang am jeweiligen Ort mit Richtern und Gerichtsleitung diskutiert worden, oft mit dem Ergebnis eines Kopftuchverbots.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Neutralitätspflicht für die niedersächsische Justiz: . In: Legal Tribune Online, 13.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41601 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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