Ein Unternehmen aus NRW zahlt Mitarbeitern, die Kennzeichenhalter mit Firmenwerbung auf ihren Privatautos anbringen, 255 Euro im Jahr. Dieses Entgelt ist Arbeitslohn und unterliegt der Lohnsteuer, entschied das FG Münster.
Das FG in Hessen hat sich erstmals mit einer Cum-Cum-Gestaltung befasst und hält das Modell für einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch. Zuvor hatte das Gericht bereits zwei Grundsatzentscheidungen zu Cum-Ex-Aktiendeals gefällt.
Erste Urteile zeigen wenig Verständnis für die Beteiligung an Cum-ex-Deals. Anwaltlichen Beratern drohen jenseits des Strafrechts auch berufsrechtlich zuweilen einschneidende Konsequenzen. Und was ist mit der Haftung, fragt Volker Römermann.
Die mehrfache Erstattung einer einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer "scheidet denknotwendig aus", so das FG Köln. Aktienkäufer müssten nachweisen, dass gerade ihre Steuer einbehalten worden ist.
Stefan Hölzemann hat sich zum Januar der multidisziplinären Beratungsgesellschaft Mazars als Partner angeschlossen. Der Steuerrechtler ist an den Standorten Köln und München tätig.
Es bleibt dabei: Studierende und andere junge Menschen können die Ausgaben für ihre erste Ausbildung beim Finanzamt nicht als Werbungskosten geltend machen. Das Abzugsverbot verstößt laut BVerfG nicht gegen das Grundgesetz.
Wer auf der autofreien Nordseeinsel Juist von A nach B kommen will, muss laufen – oder aber in eine Pferdekutsche steigen. Der BFH hat nun entschieden, dass auch diese Art der Personenbeförderung steuerbegünstigt sein kann.
Ein Feuerwehrmann, der nach Weisung seines Arbeitgebers an verschiedenen Feuerwachen tätig wird, hat keine erste Tätigkeitsstätte, so das FG. Er kann deshalb seine tatsächlichen Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich geltend machen.