Die Stuttgarter Wirtschafts- und Steuerstrafrechtskanzlei Quedenfeld Füllsack verstärkt sich zum Jahresanfang mit Martin Felsinger, Thorsten Alexander und Fabian Kissinger. Das Trio wechselt von Eisenmann Wahle Birk & Weidner.
Ob Cum-Ex, Arbeitskleidung im Bestattungsgewerbe, NATO-Bezüge, Gemeinnützigkeit von Kitas, Steuerprivilegien für Sportvereine oder das Kindergeld: Der BFH hat 2022 Entscheidungen gefällt, von denen Sie gelesen haben sollten.
Ein Quartett aus Anwälten der Kanzlei Tsambikakis & Partner gründet die auf das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierte Boutique zkkh. Zu finden ist der Kanzleineuling in Stuttgart und Berlin.
Die CDU/CSU-Fraktion drängt darauf, dass Bundeskanzler Olaf Scholz im Finanzausschuss des Bundestags erneut zum Hamburger Cum-Ex-Skandal befragt wird. Grund dafür seien widersprüchliche Aussagen des SPD-Politikers.
Sport- und andere Freizeitvereine können über Mitgliedsbeiträge keine Spendenbescheinigung ausstellen. Dies hat der BFH klargestellt. Nur Spenden seien laut Gericht in jedem Fall abziehbar.
Die Studierendengesellschaft Witten/Herdecke gibt eine Anleihe aus, um unabhängig von der sozialen Herkunft eine Universitätsausbildung zu ermöglichen. Menold Bezler berät zur Emission.
Gleiss Lutz stärkt das Beratungsfeld Finance und stellt hierzu am Standort München ein Team zusammen. Aufbau und Entwicklung werden von Eva Reudelhuber übernommen.
Seit April dieses Jahres wurde vor dem Landgericht Bonn in Sachen Cum-Ex verhandelt, nun steht das Urteil fest: Hanno Berger muss wegen Steuerhinterziehung für acht Jahre in Haft.