Kaum ist die Ampel-Koalition zerbrochen, soll es schnellstmöglich Neuwahlen geben. Niemand hat so viel Angst vor einer Minderheitsregierung wie die Deutschen, meint Andreas Fisahn. Dabei sei eine solche in unserer Verfassung einkalkuliert.
Deutschland befindet sich in einer Regierungskrise. Kontrovers diskutierte Vorhaben bleiben da womöglich auf der Strecke, so etwa auch der Antrag einiger Abgeordneter auf ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
Wenn die Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Abgeordneten gegen den Solidaritätszuschlag Erfolg hat, fehlen dem Bundeshaushalt 65 Milliarden Euro. Es könnte ein ähnliches Desaster werden wie nach der Schuldenbremsen-Entscheidung 2023.
Dass der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz demnächst ausscheiden will, war schon länger bekannt. Doch dass es ihn in den Bundestag zieht, kommt überraschend. Was nun aus der “Hochstufung” der AfD wird, ist offen.
Nach dem Streit der letzten Tage zwischen Union und SPD einigte man sich nun doch auf einen Termin für die Neuwahl: Der 23. Februar 2025 soll es sein. Das Bundesinnenministerium wird die gesetzlichen Fristen wie 2005 entsprechend verkürzen.
Die Union drängt darauf, dass Bundeskanzler Olaf Scholz noch diese Woche die Vertrauensfrage stellt, doch der winkt nun ab. Wäre ein Wahltermin deutlich vor März überhaupt realistisch? Welche Fristen sieht das Gesetz vor?
Nach dem Rücktritt von FDP-Minister Buschmann übernimmt Wissing das Justizressort – obwohl eine Vertretungsregel eigentlich Faeser vorgesehen hat. In jedem Fall nimmt die rot-grüne Minderheitsregierung langsam Gestalt an.
Kanzler Scholz möchte sich mit der Neuwahl Zeit lassen, Unionsfraktionschef Merz drückt aufs Tempo. Bleibt es bei der Vertrauensfrage erst am 15. Januar? Die Bundeswahlleiterin ist jedenfalls bereit und signalisiert: Wir können starten.