Das ArbG Berlin musste entscheiden, ob Springer einen Auszubildenden während der Probezeit kündigen durfte. Dieser hatte sich nach dem 7. Oktober 2023 mehrfach gegen die Solidarisierung des Verlags mit Israel ausgesprochen.
Weil er keine rote Hose tragen wollte: Das LAG Düsseldorf hat die Kündigung eines 43-Jährigen nach einem Streit um die Arbeitshose bestätigt. Warum der Gekündigte sich so beharrlich weigerte, blieb unklar.
KPS Capital Partners kauft Siemens die Tochtergesellschaft Innomotics ab. An dem milliardenschweren Deal sind unter anderem Teams von Gleiss Lutz und Hengeler Mueller beratend beteiligt.
Ein Mann sollte bei der Arbeit eine rote Hose tragen. Mehrfach kam er jedoch in einer schwarzen. Das brachte ihm schließlich nach fast neun Jahren in dem Job die Kündigung ein. Zu Recht, entschied das ArbG Solingen.
Die Volljuristin, die jahrelang in einem Yoga-Ashram arbeitete, bekommt als Mindestlohn rund 42.000 Euro* nachgezahlt. Das LAG Hamm bestätigte den Arbeitnehmerstatus der Frau. Der Fall hatte es bis zum BAG geschafft.
Jan Heuer ist Arbeitsrechtler in einer Boutique in Düsseldorf. Wie er dazu kam und was bei Spielerverträgen mit Fußballern wichtig ist, erzählt er bei "Irgendwas mit Recht".
Für viele ist das Glas Wein oder Bier in der Mittagspause völlig normal. Können Beschäftigte nun auch einen Joint rauchen, wo doch Cannabis weitgehend legal ist? Michaela Felisiak und Dominik Sorber zu Cannabis bei der Arbeit.