Arbeiten in einem Betrieb weniger als fünf Mitarbeitende mit Behinderung oder ihnen Gleichgestellte, so kann es auch keine Schwerbehindertenvetretung geben, hat das LAG Köln entschieden.
Teilzeitkräfte bekommen Zuschläge erst ab Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten – oder? Der 8. Senat legte die Frage – anders als kürzlich der 6. – dem EuGH vor. Yvonne Dietzel erläutert den Fall.
Cisco Systems treibt seine Expansion weiter voran und kauft das deutsche Startup Replex. Ein Team von Gleiss Lutz hat den US-Technologiekonzern rechtlich beraten, Replex wurde von Dentons unterstützt.
Die Umweltbank sichert sich eine Beteiligung von 26 Prozent und wird zur Minderheitsaktionärin bei Utopia. KPMG Law und GvW Graf von Westphalen begleiten die Transaktion.
Ein nur in elektronischer Form unterzeichneter befristeter Arbeitsvertrag erfüllt nach Ansicht des ArbG Berlin nicht das Schriftformerfordernis. Eine Befristung ist daher unwirksam, so das Gericht.
The Social Chain mit Großaktionär Georg Kofler kauft die DS Holding von Ralf Dümmel. Beide sind bekannt aus der Sendung “Höhle der Löwen”. Der Zusammenschluss und insbesondere der Kaufpreis sorgen für überraschte Gesichter.
Digital Charging Solutions gewinnt einen weiteren Investor. Bp erwirbt im Rahmen einer Kapitalerhöhung eine umfangreiche Beteiligung. Herbert Smith Freehills berät den britischen Ölkonzern.
Vier Tötungsdelikte werden einer Mitarbeiterin eines Potsdamer Wohnheimes für Menschen mit Behinderung vorgeworfen. Das Strafverfahren ist aber kein Grund, das Kündigungsschutzverfahren auszusetzen, so das LAG Berlin.