Nach ihrer Entwicklung im 19. Jahrhundert war die elektrische Glühlampe Gegenstand vieler juristischer Auseinandersetzungen. Am Ende wurde sie sogar zum Sachverhalt staatstheoretischer Sorge. Eine Auslese.
Was passiert mit der Gedenktafel am BGH? Eine von Präsidentin Bettina Limperg beauftragte Untersuchung zeigt: Die meisten geehrten Juristen waren am NS-Unrecht beteiligt. Annette Weinke rezensiert den Sammelband mit den Ergebnissen.
Für junge Männer, die mindestens ein Elternteil im Krieg verloren hatten, war in der Bundesrepublik eine Ausnahme von der Wehrpflicht vorgesehen. Uneheliche Söhne hatten hier aber ein merkwürdiges Problem.
Der Fall des Schusters Friedrich Wilhelm Voigt, der sich als Offizier ausgab und die Stadtkasse von Köpenick entwendete, wirkt "auserzählt". Seine Geschichte in amtlichen Dokumenten wiederzuentdecken, lohnt aber nicht nur für Juristen.
Nach dem Kriegsende in Europa am 8./9. Mai 1945 und der Wiederaufnahme des Justizbetriebs erhielten die westdeutschen Richter eine umstrittene Dienstanweisung: Sie sollten NS-Recht nicht mehr anwenden. Das war gar keine leichte Übung.
Endlich werden NS-Kontinuitäten an den Bundesgerichten historisch aufgearbeitet. Während etwa BVerfG und BGH wissenschaftliche Forschungsprojekte in Auftrag gegeben haben, schreibt das BVerwG seine Nachkriegsgeschichte weitgehend selbst.
Im globalen Dorf dämmert die Einsicht, dass China mehr sein könnte als der fleißige Handwerker, bei dem alle in der Kreide stehen. Um die Vermittlung chinesischer Tricks bemüht ist der Schweizer Sinologe und Jurist Harro von Senger.
Obwohl sie zu den populärsten Herabsetzungen zählt, die sich in deutscher Sprache mitteilen lassen, gilt zu klären, was sich hinter ihr verbirgt: der menschlichen Dummheit. Eine hoffentlich nicht allzu dumme Übersicht von Martin Rath.