Referendariat in einer Botschaft

Fremdsprachen und Flexibilität sind gefragt

von Christian GrohganzLesedauer: 6 Minuten
Botschafter in New York, Konsul in London, Attaché in Sydney: Die Wahl-, Wahlpflicht- oder Verwaltungsstation als "Diplomat auf Zeit" zu absolvieren, ist für viele Referendare ein Wunschtraum. Doch die Plätze in deutschen Auslandsvertretungen sind heiß begehrt. Wie man trotzdem einen ergattert und was Bewerber erwartet, erklärt Christian Grohganz.

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Nach einer aktuellen Studie des Personalmarketing-Instituts "trendence" ist das Auswärtige Amt weiterhin der beliebteste Arbeitgeber für Juristen. Das Absolvieren einer Referendarstation gilt für viele als Königsweg, um nach der Ausbildung im diplomatischen Dienst Fuß zu fassen. Zu den begehrtesten Einsatzgebieten zählen laut Dagmar Stützle, für die Bewerbung der Referendare beim Auswärtigen Amt zuständig, Nordamerika, Großbritannien und Australien/Ozeanien. Die erste Hürde für die Bewerbung stellt die Justizausbildungs- und Prüfungsordnung des jeweiligen Bundeslandes auf. Dort ist festgelegt, ob eine Station im Ausland abgeleistet werden kann. Zwar stehen den Referendaren alle Generalkonsulate und Botschaften offen, bewerben können sich allerdings nur Deutsche und Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten. Im Auswahlverfahren wird nach Examensnote, Fremdsprachenkenntnissen und Auslandserfahrung unterteilt: "Für alle Interessenten gilt derselbe Kriterienkatalog. Es gibt keine Mindestnote, das Examen muss jedoch erfolgreich bestanden worden sein", so Dagmar Stützle. Wichtig ist hierbei, dass die Unterlagen mindestens sieben Monate vor Antritt der Stelle bei der Behörde eingehen. Ein nicht zu unterschätzender Faktor sind die Spesen für den Botschaftsaufenthalt. Die Schnupper-Diplomaten müssen ihre Reisekosten selbst übernehmen und sind eigenverantwortlich für ihre Unterkunft zuständig: "Allerdings werden vorab hilfreiche Informationen bezüglich der Station zur Verfügung gestellt, dazu gehören auch Hinweise zur Wohnungssuche." Beachtet werden sollte die aktuelle Sicherheitslage am Einsatzort, damit das Traumland nicht zu einem Albtraumerlebnis wird. Jedoch hält sich die Gefahr in Grenzen: "Referendarinnen und Referendare werden nur in den Ländern eingesetzt, die zum Zeitpunkt der Planung als unproblematisch eingestuft sind. Sollte vor oder während der Station eine Änderung eintreten, die einen Einsatz nicht mehr zulässt, bieten wir Ausweichplätze an." Um im Alltagsleben nicht im babylonischen Sprachgewirr zu ersticken, berücksichtigt das Auswärtige Amt nur Bewerber, die der am Dienstort erforderlichen Sprachen mächtig sind. "Sollten spezielle Sprachkenntnisse gefordert sein, müssen diese erlernt bzw. aufgefrischt werden. Eine Bewerberin oder ein Bewerber wird jedoch nicht nur wegen 'exotischer' Sprachkenntnisse in die engere Auswahl genommen."

Höhere Chancen bei Bewerbung auf mehrere Länder

Wer damit rechnet, dass er diplomatische Immunität erhält, wird enttäuscht werden. Die Rechtsreferendare sind den Auslandsvertretungen nur zur Ausbildung zugeteilt. Sie werden beim Gastland nicht als Angehörige der Vertretung gemeldet und genießen keine diplomatischen oder konsularischen Vorrechte. Das Auswahlverfahren ist streng reglementiert. Üblicherweise gibt es mehr Bewerber als Plätze. "Aber auch die Flexibilität der Bewerberinnen und Bewerber spielt eine entscheidende Rolle", sagt Dagmar Stützle. "Diejenigen, die sich auf eine breite Palette von Postenangeboten bewerben, haben eine wesentlich bessere Chance als Referendare, die sich nur auf ein Land oder gar nur auf eine Stadt festgelegen." Auch mit erfolgreichem Abschluß der Station besteht kein Anspruch auf ein anschließendes Beschäftigungsverhältnis. Jedoch zeigt die Statistik des Auswärtigen Amtes, dass die Anzahl an Volljuristen, die eine Ausbildungsstation abgeleistet haben, bei den Einstellungen in den höheren Auswärtigen Dienst relativ hoch war. "Eine Referendarstation verhilft jedoch nicht zu einem besseren Testergebnis im schriftlichen Auswahlverfahren." Britta Schlüter hat als ehemalige Referendarin den Sprung ins Auswärtige Amt geschafft. Sie befindet sich zurzeit als Attachée in der Ausbildung für den höheren Auswärtigen Dienst und bereitet sich auf ihre erste Auslandsverwendung vor. Im Sommer 2006 hat sie die Verwaltungsstation an der Deutschen Botschaft in Paris verbracht und war dort in der Abteilung für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt. In einigen Fällen hat sie der Rechts- und Konsularabteilung zugearbeitet. "Mir wurde schnell klar, dass die Arbeit in der Botschaft nicht aus Smalltalk und Cocktailparties besteht. Auch der diplomatische Dienst ist Teil der deutschen Verwaltung und erfordert Schreibtischarbeit – die ich allerdings sehr spannend fand! Zudem habe ich einen ersten Eindruck davon bekommen, was es heißt, den Spagat zwischen den Vorstellungen des Gastlandes auf der einen und der Perspektive des Diplomaten auf der anderen Seite zu schaffen." Den Zeitraum von drei Monaten fand sie ausreichend, um einen Einblick in das Leben eines Diplomaten zu bekommen – auch wenn sie gerne länger geblieben wäre. Dabei war ihr aber bewusst, dass die Tätigkeit in einer Großbotschaft und das Leben in Paris nur bedingt repräsentativ für das "Diplomatendasein" waren. "In der Abteilung für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begann der Tag recht früh mit der Durchsicht der französischen Zeitungen und der Erstellung eines Pressespiegels für die Zentrale. Zweimal wöchentlich fand die sogenannte Morgenrunde unter Leitung des Botschafters statt, in der die einzelnen Abteilungen von ihrer Arbeit berichteten und der Presseattachée, häufig auch ein Referendar, den Pressespiegel mündlich zusammenfasste. Der restliche Arbeitstag folgte keinem festen Ablauf. Vielfach wurden Anfragen von Vertretern französischer Medien zur deutschen Politik beantwortet oder die Zentrale über Entwicklungen in der französischen Medienlandschaft informiert."

Verantwortungsvolle Aufgaben – aber kaum Jura

Ein exotisches Ziel hatte sich Dr. Igor Barabash ausgesucht, der 2008 die Wahlstation an der deutschen Botschaft in Bangkok absolvierte. "Die Arbeit in der Botschaft würde ich vorsichtig als in Ordnung bezeichnen. Wer sich Gedanken macht, ob er die vielfältigen Rechtsprobleme des Konsularwesens und der hohen Diplomatie bewältigen kann, dem kann Entwarnung gegeben werden. Rechtliche Kenntnisse werden kaum gebraucht und wenn, dann ist man den Mitarbeitern der Botschaft in den meisten Fällen sowieso überlegen. Der Arbeitsbereich der Botschaft kann in drei Unterbereiche unterteilt werden: Recht / Konsular, Wirtschaft / Kultur und Militär. Die Rechts- und Konsularabteilung war besonders beliebt. Es ist aber problemlos möglich, auch in anderen Bereichen zu arbeiten." Zu Igors Hauptaufgaben im Rechts- und Konsularbereich gehörten Visa-Vergabe, standesamtliche Angelegenheiten oder Hilfeleistung für in Not geratene deutsche Staatsbürger. "Während man bei der Visa-Vergabe seine Zeit im Büro verbringt, kommt man bei Hilfstätigkeiten öfter raus. Dazu gehörten auch Besuche im Gefängnis oder im Krankenhaus. Verhandlungen mit den Behörden gehören genauso zum Alltag wie Recherchetätigkeiten, die man vor Ort durchführen muss. Sehr spannend ist auch der Begleitservice für Personen, die entweder nach Deutschland abgeschoben werden oder mithilfe der Botschaftsmitarbeiter zum Flughafen gebracht werden müssen. Dabei werden den Referendaren durchaus verantwortungsvolle Aufgaben übertragen, die man auch alleine erledigen muss. Teilweise wusste ich aber nicht, ob die Abholung von Leuten aus einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus und die Begleitung zum Flughafen bis die Person im Flieger sitzt – teilweise erst nach Verhandlungen mit dem Piloten -  auch wirklich alleine durchgeführt werden darf oder ob die Botschaftsmitarbeiter diese unangenehme und ab und zu mal gefährliche Aufgabe einfach auf die Referendare abschieben." Rückblickend empfand Igor Barabash, der heute im Bereich IP/IT bei der Kanzlei Beiten Burkhardt in München tätig ist, die drei Monate in Bangkok als tolle Erfahrung: "Gerade nachdem der schriftliche Teil des Examens vorbei ist, kann man die Zeit wirklich genießen. Juristische Sachen lernt man in der Botschaft aber nicht. Sollte es mit dem Auswärtigen Amt nicht klappen, kann man aber auch zu einer Anwaltskanzlei oder Handelskammer gehen."

Auslandsreferendarat geht auch außerhalb einer Botschaft

Dass dies eine Alternative sein kann, findet auch Dr. Louis-Gabriel Rönsberg, der Autor des Buches "Die Referendarstation im Ausland": "Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, eine Station im Ausland zu absolvieren. So hat eine Bekannte ihr Pflichtwahlpraktikum auf einem Flugzeugträger der US Navy verbracht. Es bietet sich an, diese einmalige Chance zu nutzen, um Einblicke in einen Arbeitsbereich zu bekommen, der für den später angestrebten Beruf Relevanz hat." Er selbst hat seine Wahlstation 2006 bei einer Unternehmensberatung in New York verbracht, eine Erfahrung, die ihm bei seiner jetzigen Arbeit in einer Wirtschaftskanzlei erheblich zugute kommt. "Während der Arbeit erstellte ich Gutachten zu verschiedenen Fragen des internationalen Prozessrechts, zu Steuer- oder Bilanzierungsthematiken oder arbeitete an Beratungsprojekten mit. Dabei hatte ich nicht nur Gelegenheit, mein Englisch entscheidend zu verbessern, sondern auch, in die amerikanische Businesskultur einzutauchen. So gehören Telefonate, Verhandlungen, Schriftwechsel oder lange Vertragsentwürfe auf Englisch schon lange zu meinem Alltag." Sollte man also keinen der limitierten Botschaftsplätze erhalten, bieten sich zahlreiche weitere Möglichkeiten. Den Schritt ins Ausland zu wagen, lohnt sich wohl für die meisten Referendare. Ob Botschaft oder Kanzlei, wichtig ist, die Auslandserfahrung für sich persönlich zu nutzen, um später damit im Berufsleben individuell punkten zu können, findet Michael Felser, Autor des Buches "Das erfolgreiche Rechtsreferendariat": "Es gibt für Arbeitgeber nichts Schlimmeres, als die immer gleichen langweiligen Lebensläufe von Juristen zu lesen. Juristen neigen dazu, der Herde nachzulaufen. Bei Einstellungen werden häufig diejenigen bevorzugt, die etwas buntere Lebensläufe mit mehr als Herdenerfahrung aufweisen können." Deshalb muss man nicht zwangsläufig enttäuscht sein, wenn man keinen der begehrten Plätze beim Auswärtigen Amt erhält. Den Wunschtraum des Auslandsaufenthaltes kann sich jeder Referendar trotzdem erfüllen – ob an der Botschaft oder anderswo. Mehr auf LTO.de: Universitäts-Repetitorien: An der richtigen Stelle gespart? Lernplattformen: Den Hörsaal auf den Bildschirm holen Grenzüberschreitende Juristenausbildung: Deutsches Recht macht Schule

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