Juristischer Vorbereitungsdienst in Bayern

Anwälte sollen Refe­ren­dare nicht tau­chen lassen

von Xenia Piperidou und Marcel SchneiderLesedauer: 3 Minuten

Während des Referendariats lassen sich viele angehende Juristen inoffiziell freistellen, um fürs Examen zu lernen. Bayern hält die Ausbilder während der Anwaltsstation dazu an, das sogenannte Tauchen nicht zu gestatten.

In der Anwaltsstation des Rechtsreferendariats stehen viele angehende Juristen vor einer grundlegenden Frage: "Tauchen" oder nicht? Der Begriff hat nichts mit Wasser zu tun, sondern beschreibt den Usus, sich während der Anwaltsstation einige Monate vom Ausbilder inoffiziell freistellen zu lassen, um sich uneingeschränkt auf die Vorbereitung auf die Examensklausuren fokussieren zu können. Obwohl dies in den Prüfungsordnungen der Bundesländer nicht vorgesehen ist, ermöglichen viele Kanzleien ihren Referendaren das Tauchen, etwa in Form von Sonderurlaub oder durch reduzierte Arbeitsbelastung.

In Bayern wird das Tauchen derzeit wieder verstärkt diskutiert, wie LTO aus Hinweisen von Referendarinnen und Referendaren erfuhr. Das Landesjustizministerium ergreife Maßnahmen, um das Tauchen zu verhindern. Sie kritisieren, dass die Zeit zwischen Anwaltsstation und schriftlichen Prüfungen so kurz bemessen sei, dass man aufs Tauchen gar nicht verzichten könne, wenn man nicht unvorbereitet in die Klausurenphase gehen will.

Auf LTO-Nachfrage stellte das Bayerische Staatsministerium der Justiz klar, dass Rechtsreferendare laut den ausbildungsrechtlichen Vorschriften verpflichtet seien, sich mit ihrer vollen Arbeitskraft der Ausbildung zu widmen (§ 47 JAPO i.V.m. Art. 2 Abs. 2 Satz 2 SiGjurVD). Diese Pflicht gelte für die gesamte Dauer des Vorbereitungsdienstes.

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Bayerische Anwaltskanzleien sollen Tauchen nicht gestatten

Konkret bedeutet dies, dass Referendare mindestens einen Arbeitstag pro Woche in der Anwaltskanzlei präsent sein müssen, wie es in der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern sowie der bayerischen Rechtsanwaltskammern über die Ausbildung der Rechtsreferendare festgelegt ist. "Diese Vorgaben sind nicht neu. Die Rechtslage wurde nicht geändert," betonte das Ministerium in seiner Stellungnahme gegenüber LTO.

Der Hintergrund, warum nun wieder über das Tauchen gesprochen wird: Dem Ministerium sei bekannt geworden, dass mehrere Kanzleien ihre Referendare entgegen den geltenden Vorgaben gleich über mehrere Monate hinweg vollständig von der Ausbildungspflicht freigestellt hätten. Daher habe man die bayerischen Rechtsanwaltskammern gebeten, die Rechtsanwaltskanzleien ihres Bezirks darüber zu belehren, dass dies den geltenden Vorschriften widerspreche, hieß es.

"Genügend zeitliche Freiräume, um sich auf die Prüfung vorzubereiten"

Auf LTO-Nachfrage, wie sich das Ministerium zur Kritik der Referendarinnen und Referendare verhält, hieß es, dass die praktische Stationsausbildung eine unmittelbare Vorbereitung auf die Zweite Juristische Staatsprüfung darstelle. In der Anwaltskanzlei übten die Referendare das Entwerfen von anwaltlichen Schriftsätzen und die Rechtsberatung, was essenzielle Bestandteile der Prüfung seien.

"Daneben verbleiben Rechtsreferendaren neben dem Unterricht in den Arbeitsgemeinschaften und der Stationsausbildung nach wie vor genügend zeitliche Freiräume, um sich auf die Prüfung vorzubereiten", so das Ministerium.

Bayern möchte letzte Phase der Anwaltsstation flexibilisieren

Das Ministerium stellte in seiner Antwort an LTO klar, dass eine vollständige Freistellung für mehrere Monate qua Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung explizit ausgeschlossen sei. Jedoch zeigte sich das Ministerium offen für mehr Flexibilität in der letzten Phase der Anwaltsstation: Es habe den bayerischen Rechtsanwaltskammern den Vorschlag unterbreitet, eine Änderung der Rechtsreferendarausbildungsbekanntmachung zu prüfen, mit der künftig eine größere Flexibilität gerade in der letzten Phase der Rechtsanwaltspflichtstation ermöglicht werden solle.

Ein entsprechender Entwurf wird laut Angaben des Ministeriums derzeit erarbeitet und mit den Rechtsanwaltskammern abgestimmt.

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