Mitautor von 'Asylbewerberleistungsgesetz aktuell' zur Flüchtlingskrise: "Bei dem Gesetz­ge­bungs­tempo: wohl bald eine zweite Auflage"

Nichtredaktionelles Advertorial ( Was ist das? )

19.02.2016

AsylbLG aktuell richtet sich an alle, die mit Asylbewerberleistungen zu tun haben. Wie aktuell es derzeit wirklich sein und bleiben kann und wie die Gerichte die Flüchtlingskrise bewältigen, erklärt Sozialrichter Karl-Heinz Hohm.

LTO: Das Werk Asylbewerberleistungsgesetz aktuell von Ihnen und Klaus Deibel behandelt nach Angaben des Luchterhand Verlags, der wie LTO zu Wolters Kluwer Deutschland gehört,  "die Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes, das Existenzsicherungsrecht für Asylbewerber und ihnen gleich gestellte Ausländer mit noch nicht verfestigtem Aufenthaltsstatus". Herr Dr. Hohm, hätten Sie es für uns etwas konkreter?

Hohm: Das Asylbewerberleistungsgesetz existiert seit über 20 Jahren. Es regelt die Leistungen für Asylbewerber und andere Ausländer, die noch nicht über ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland verfügen. Nach einer grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Juli 2012 wurde das Asylbewerberleistungsgesetz im vergangenen Jahr zweimal, teilweise grundlegend, geändert. Diese Änderungen werden in dem Buch aufgegriffen und behandelt.

LTO: An wen richtet sich das Werk?

Hohm: Es wendet sich an alle, die in ihrer täglichen Praxis mit dem Asylbewerberleistungsgesetz zu tun haben und sich einen ersten Überblick über die angesprochenen Änderungen verschaffen wollen. Das sind Mitarbeiter der zuständigen Behörden, von Flüchtlings- und Hilfsorganisationen, karitativen und kirchlichen Einrichtungen sowie Rechtsanwälte und Richter.

Dr. Karl-Heinz Hohm

LTO: Sie adressieren also sowohl Juristen als auch Nicht-Juristen. Selbst vielen Juristen ist nicht einmal die Unterscheidung zwischen Ausweisung und Abschiebung klar. Wie viele  Vorkenntnisse braucht man, um die komplexe Materie des Migrationsrechts im Allgemeinen und das von Ihnen herausgegebene Werk zum Asylrecht im Besonderen zu verstehen?

Hohm: Zum Verständnis des soeben erschienenen Werkes ist es sicherlich förderlich, wenn man sich bereits mit dem Asylbewerberleistungsrecht befasst hat. Vertiefte Kenntnisse im Aufenthalts- und Asylrecht werden allerdings nicht vorausgesetzt. Auch der Nichtjurist  dürfte – so jedenfalls unsere Intention als Autoren –von dem Buchprofitieren.

"Der Fachanwalt für Migrationsrecht kommt gerade recht"

LTO: Der nicht abreißende Flüchtlingsstrom wird unter anderem in den Chefetagen der Wirtschaft nicht nur als Krise, sondern auch als Chance wahrgenommen. Auf die Gefahr hin, michzynisch anzuhören: Wie viel Chance bietet die Krise Ihres Erachtens der juristischen Branche, insbesondere unternehmerisch denkenden Anwälten? Immerhin wird voraussichtlich im März der neue Fachanwalt für Migrationsrecht im Bundesgesetzblatt verkündet.

Hohm: Angesichts der großen Zahl von Flüchtlingen wird es selbstverständlich künftig einen erhöhten Bedarf an fachkompetenten Rechtsanwälten geben. Dabei wird es nicht nur um ausländerrechtliche und asylrechtliche Streitigkeiten vor den Behörden und Gerichten gehen.

Es werden vielmehr auch teilweise hochkomplexe sozialrechtliche Fragen zu beantworten sein. Neben leistungsrechtlichen Problemen, etwa aus den Bereichen des Asylbewerberleistungsgesetzes, der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder der Sozialhilfe, werden - wenn man nur an die sogenannten unbegleiteten Minderjährigen denkt – vielfältige zivilrechtliche Konstellationen zu durchdringen sein. Der Fachanwalt für Migrationsrecht kommt da gerade recht.

"Sozialrechtliche Verfahren werden noch länger dauern"

LTO: Für die Sozialgerichte bringt die Flüchtlingskrise eher erhebliche Risiken. Bundesweit waren viele von ihnen schon vor der Flüchtlingskrise überlastet, nun steigen die Fallzahlen nach ersten Meldungen weiter massiv an. Sie selbst sind seit über zehn Jahren Richter am Sozialgericht Aurich. Wie haben Sie die Krise bisher erlebt und wie beurteilen Sie die Situation in der Sozialgerichtsbarkeit?

Hohm: Als früherer Verwaltungsrichter habe ich – wie viele meiner damaligen Kollegen - Anfang der neunziger Jahre Berge von Asylverfahren bearbeiten müssen. Es ging damals vor allem um Asylbegehren von aus der Türkei geflohenen Kurden. Hinzu kamen zahlreiche asylbewerberleistungsrechtliche Verfahren von Flüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien, da die Verwaltungsgerichte zu dieser Zeit noch zuständig für Streitigkeiten aus dem Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes waren. Diese große Herausforderung konnten die Gerichte nicht zuletzt dank zusätzlicher Richter bewältigen.

Auch die Sozialrichter werden bemüht sein, mit den voraussichtlich weiter steigenden Fallzahlen fertig zu werden. Allerdings dürfte es bei unverändert bleibenden personellen Ressourcen, einer teilweise sehr hohen Änderungsdynamik im materiellen Leistungsrecht und der Komplexität vieler sozialrechtlicher Streitigkeiten schwer zu gewährleisten sein, dass sich die Verfahrenslaufzeiten nicht weiter zu Lasten der Rechtsschutzsuchenden entwickeln. Gerade im Bereich des Existenzsicherungsrechts vergehen schon jetzt oftmals mehrere Jahre bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Klageverfahrens.

"Auch ein Online-Kommentar muss geschrieben werden"

LTO: Während Ihr Werk gerade veröffentlicht wird, das neben den umfassenden Änderungen vom März 2015 auch die im Oktober beschlossenen Änderungen des sogenannten Asylpakets I enthält, wurde jüngst das umstrittene Asylpaket II beschlossen. Man darf vermuten, dass weitere Gesetzesänderungen schnell folgen werden. Wann erscheint die zweite Auflage? Sollten Sie bei diesem Thema nicht vielleicht lieber über einen Online-Kommentar nachdenken? Der lässt sich schneller ändern… 

Hohm (lacht): In der Tat habe ich mir diese Fragen natürlich auch schon gestellt. Lassen Sie es mich so formulieren: Der Inhalt ist auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung. Durch die derzeit absehbaren zusätzlichen Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes wird das Werk –aber für den Nutzer nicht gleich wertlos werden  – man denke nur an die "Altfälle".

Je nach Umfang der Änderungen im Migrationsrecht wird man sicherlich über eine zweite Auflage nachdenken müssen. Ein reiner Online-Kommentar würde an der von Ihnen im Kern angesprochenen Aktualitätsproblematik aber nichts ändern. Denn so banal es klingt, auch ein solcher Kommentar muss erst einmal geschrieben und bei Bedarf aktualisiert werden. Und dies braucht - unabhängig von der Form des Werkes – eben seine Zeit. LTO: Herr Dr. Hohm, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Dr. Karl-Heinz Hohm ist - wie auch der Mitautor/-herausgeber Klaus Deibel - Verfasser zahlreicher Publikationen zum Ausländer- und Asylrecht, darunter der Gemeinschaftskommentar zum Asylbewerberleistungsgesetz (GK-AsylbLG). Er ist stellvertretender Direktor des SG Aurich.

Hohm/Deibel, Asylbewerberleistungsgesetz aktuell, Erläuterungen/Materialien/Synopse
2016, ca. 200 Seiten, kartoniert, EUR 39,00, Luchterhand Verlag, ISBN 978-3-472-08694-9

Aktuelle Fachliteratur zum Thema "Flüchtlinge in Deutschland" finden Sie hier.

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Zitiervorschlag

Mitautor von 'Asylbewerberleistungsgesetz aktuell' zur Flüchtlingskrise: . In: Legal Tribune Online, 19.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18510 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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