Die juristische Presseschau vom 10. Februar 2022: Jus­ti­ziable Äuße­rungen von Jens Maier / BVerfG vor Böh­m­er­mann-Ent­schei­dung / Inken Gallner im Inter­view

10.02.2022

Der rechtsextreme Richter Jens Maier hat auch zwischen seinem Disziplinar-Verweis und der Wahl in den Bundestag gehetzt. Das BVerfG wird bald über das Böhmermann-Gedicht entscheiden. Die neue BAG-Präsidentin stellt sich vor.

Thema des Tages

Rechtsextremer Richter Jens Maier: LTO (Markus Sehl) schildert drastische Äußerungen des rechtsextremen Richters Jens Maier aus dem Zeitraum zwischen der Erteilung eines dienstrechtlichen Verweises im August 2017 und der Wahl in den Deutschen Bundestag im September 2017. Diese Äußerungen könnten Maier zur Last gelegt werden - unabhängig von der umstrittenen Frage, ob seine Aussagen als AfD-Abgeordneter in einem Disziplinarverfahren verwertbar wären. So wollte Maier u.a. die ZDF-Moderatorin Marietta Slomka "entsorgen".

Auch der Deutsche Richterbund spricht sich nun im Fall Maier für ein Eingreifen von sächsischem Justizministerium und Landtag aus. Insbesondere sei zu prüfen, ob das Verhalten Maiers während seiner Abgeordnetenzeit Grundlage für eine erfolgreiche Richteranklage sein könne. Die taz (Gareth Joswig) berichtet.

Der Innenminister von Thüringen, Georg Maier (SPD), spricht sich in der Zeit angesichts der Kontroverse für verstärkte Möglichkeiten des Staates zur Abwehr von verfassungsfeindlich eingestellten Bewerbern für den öffentlichen Dienst aus. So solle für Zweifelsfälle die Möglichkeit einer Abfrage beim Verfassungsschutz bestehen. Darüber hinaus müssten das Disziplinarrecht konsequent angewendet und die Abläufe im Disziplinarrecht gestrafft werden, um Dienstenthebungsverfahren zu beschleunigen.


Rechtspolitik

Corona – Pflege-Impfpflicht/Bayern: Nun stellen auch SZ (Wolfgang Janisch) und spiegel.de (Dietmar Hipp) vertieft die infektionsschutzrechtliche und verfassungsrechtliche Verpflichtung Bayerns dar, die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitswesen umzusetzen. Die FAZ (Katja Gelinksy u.a.) hat entsprechende Stimmen von Arbeitsrechtlern gesammelt, LTO konzentriert sich auf das Verfassungsrecht. Die FR (Ursula Knapp) zeigt die rechtlichen Schwierigkeiten des Bundes auf, eine Verpflichtung der Länder durchzusetzen.

Frank Bräutigam (tagesschau.de) kritisiert, Söder säge mit seiner Ankündigung "an den Wurzeln von Rechtsstaat und Demokratie". , Katja Gelinsky (FAZ) warnt: "Unionspolitiker sollten sich gut überlegen, ob sie dem Irrlicht folgen, mit dem Söder sie in einen Sumpf locken will, in dem fundamentale demokratische und rechtsstaatliche Spielregeln zu versinken drohen.". Wolfgang Janisch (SZ) befürchtet, dass Söders Manöver die Akzeptanz einer allgemeinen Impfpflicht aushöhle. "Wenn selbst in Krankenhaus und Pflege die Immunisierung nicht durchgesetzt wird, dann kann die Impfung nicht so wichtig sein", könnte als Botschaft verstanden werden. Für Christian Rath (taz) zeigt die aktuelle Diskussion, dass eine Impfpflicht in der Regel den Widerstand anstachele und deshalb kontraproduktiv sei. Nur für extreme Situationen sollte eine Impfpflicht jetzt gesetzlich und organisatorisch vorbereitet werden. 

Missbrauch in der Kirche: Rechtsprofessor Thomas Schüller plädiert auf beck-aktuell dafür, die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche unabhängigen staatlichen Kommissionen zu übertragen. Diese könnten die Zahl der Betroffenen präzise und umfänglich ermitteln und konkrete rechtliche Forderungen an Kirche und Politik stellen. Bislang fehle es jedoch an den gesetzlichen Grundlagen.

tagesschau.de (Kerstin Anabah) stellt dar, was die Kirchen derzeit selbst rechtlich regeln dürfen und wie sich das Kirchenrecht zum Strafrecht verhält. Das Kirchenrecht gelte nur ergänzend. Zudem können Kirchengerichte nur Strafen verhängen, die ohne Hilfe des Staats durchsetzbar sind; damit seien Haftstrafen ausgeschlossen.

Chatkontrolle: Die EU-Kommission arbeitet an einem Entwurf, durch den Diensteanbieter verpflichtet werden sollen, anlasslos und massenhaft die Inhalte von digitalen Endgeräten nach Missbrauchs-Darstellungen zu durchsuchen, um schon das Absenden derartiger Nachrichten zu verhindern. netzpolitik.org (Markus Reuter) stellt ein Positionspapier von EDRi vor, einem Dachverband von digitalen Bürgerrechtsorganisationen, der die Durchsuchung privater Kommunikation zum Kampf gegen sexuelle Gewalt ablehnt und Grundsätze aufstellt, um die Verhältnismäßigkeit bei zukünftigen rechtlichen Vorgaben zu wahren. So dürfe es keine Massenüberwachung geben und Maßnahmen müssten von unabhängigen Datenschutzbehörden überprüft werden. 

EEG-Umlage: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) lässt rechtliche Möglichkeiten prüfen, wie Stromversorger dazu verpflichtet werden können, die geplante Streichung der EEG-Umlage auf den Strompreis umzulegen. In dem Bericht der taz (Malte Kreutzfeldt) kommt Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht zu Wort. Ihm zufolge könne der Staat die Versorger entweder zu einer Preissenkung um die Höhe der EEG-Umlage verpflichten oder die Verträge direkt per Gesetz ändern. Ein solcher Eingriff in die Vertragsfreiheit sei wohl verfassungsrechtlich zu rechtfertigen.

Planung: In der Debatte um Wege zu einer Genehmigungsbeschleunigung zeigen sich laut Hbl (Silke Kerstin/Dietmar Neuerer) Politiker von Grünen und FDP offen für den Vorschlag des Wirtschaftsministers von Brandenburg, Jörg Steinbach (SPD), das Genehmigungsrecht so zu ändern, dass bauplanerische Veränderungen im laufenden Genehmigungsprozess möglich werden, ohne dass das Verfahren noch einmal komplett neu aufgerollt werden muss. 

Justiz

BVerfG – Böhmermann-Schmähgedicht: Anlässlich der bald zu erwartenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im sog. Böhmermann-Fall stellt LTO (Felix Zimmermann) eingehend den bisherigen Verlauf der Auseinandersetzung sowie die entscheidenden Rechtsfragen dar. Maßgeblich werde demnach sein, ob aufgrund des Gesamtkontextes von Böhmermanns Beitrag, der darauf zielte, dem türkischen Präsidenten Erdogan die Grenzen der Meinungsfreiheit aufzuzeigen, von einer zulässigen Satire auszugehen ist.

BAG-Präsidentin Gallner: LTO (Tanja Podolski) bringt ein Gespräch mit Inken Gallner, der neuen Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts. Sie spricht über die ersten Tage im Amt, ihr Führungsverständnis, die Digitalisierung und die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit des BAG. Wichtig sind ihr eine leicht verständliche Kommunikation von Entscheidungen und eine Intensivierung der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene. 

BVerfG zu Wahlprüfung: Das Bundesverfassungsgericht hat laut LTO die Wahlbeschwerde eines Bundestagskandidaten und einer Wählerin des Kandidaten zurückgewiesen. Obwohl sich die Frau sicher war, bei der Wahl 2017 den Kandidaten gewählt zu haben, wies das Ergebnis für den Stimmbezirk für den Mann null Stimmen aus. Dem BVerfG zufolge durfte der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages auf die Anordnung einer Nachzählung verzichten. Die Stimme der Frau habe die Sitzverteilung im Bundestag nicht beeinflusst. Auch der Vorwurf der Wahlfälschung stehe nicht im Raum. 

BGH zu Gerichtsstand für Flugverkehr: Laut Bundesgerichtshof ist der Abflugort der für den Gerichtsstand maßgebliche Bestimmungsort im Sinne von Art. 33 Abs. 1 des Montrealer Abkommens - wenn Hin- und Rückflug als einheitliche Leistung gebucht wurden. Im konkreten Fall habe wegen der Einheitlichkeit des Buchungsvorgangs und der Vereinbarung eines Gesamtpreises eine einheitliche Leistung vorgelegen. Es berichtet LTO

OVG Berlin-Brandenburg zu Ministeriums-Razzia-Leak: Laut Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ist das Bundesfinanzministerium nicht aufgrund einer presserechtlichen Auskunftsklage verpflichtet aufzuklären, wer den Durchsuchungsbeschluss zur Razzia im Ministerium im September 2021 unbefugt verschiedenen Medien zugespielt haben könnte. Über die Entscheidung schreibt der Tsp (Jost Müller-Neuhof), der das Verfahren auch angestrengt hatte.

VG Berlin – RT DE: Das Unternehmen RT DE hat vor dem Berliner Verwaltungsgericht Klage erhoben. Die Klage richtet sich gegen die Medienanstalt Berlin-Brandenburg, die die Ausstrahlung von RT DE jüngst wegen fehlender Sendelizenz verboten hatten. RT DE hatte darauf hingewiesen, lediglich Inhalte zu produzieren; die Ausstrahlung selbst erfolge aus Moskau und nicht aus Deutschland. Es berichten spiegel.de und LTO.

LG Bonn zu Cum-Ex/Warburg-Bank: Das Bonner Landgericht hat einen früheren Fondsmanager der Warburg-Gruppe wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte habe durch das Auflegen von Fonds in den Jahren 2009 und 2010 an derartigen Geschäften maßgeblich mitgewirkt und einen Steuerschaden von mehr als 100 Millionen Euro verursacht. Aufgrund eines Geständnisses vor einigen Wochen blieb das Gericht deutlich unter den von der Staatsanwaltschaft beantragten sieben Jahren Haft. Es berichten FAZ (Marcus Jung), SZ (Jan Diesteldorf u.a.), Hbl (Volker Votsmeier/René Bender) und LTO

In einem gesonderten Kommentar meint Marcus Jung (FAZ), das Urteil zeige, dass es Banker:innen nicht mehr helfe, sich auf Nichtwissen zu berufen. Es fehle jedoch vielerorts an Fahnder:innen, IT-Fachleuten und Staatsanwält:innen, um in der Aufklärung des Cum-Ex-Komplexes deutlich voranzukommen. Die Länder müssten jetzt die personellen Kapazitäten erhöhen.

LG Berlin – Abou-Chaker/Bushido: Im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker äußerte sich am gestrigen Mittwoch der Anwalt von Nebenkläger Bushido zum Vorwurf, dieser habe Staatsanwaltschaft und Gericht belogen. Die Darstellung Bushidos, Abou-Chaker habe ihn in einem verschlossenen Raum bedroht, beleidigt und mit einer Plastikflasche und einem Stuhl attackiert, war durch die Veröffentlichung eines bislang unbekannten Tonmitschnitts in Zweifel gezogen worden. Der Anwalt erklärte, er halte die Aufnahme für manipuliert. Nun will das Gericht einen Sachverständigen mit der Prüfung der Aufnahme beauftragen. Es berichten FAZ (Sebastian Eder), SZ (Verena Mayer) und spiegel.de (Wiebke Ramm)

LG Bamberg zu Tötung aus Mordlust: Das Landgericht hat eine 19-Jährige wegen Mordes an einem willkürlich ausgewählten 39-jährigen Mann zu einer Jugendstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Die junge Frau hatte aus Bewunderung für einen US-amerikanischen Serienmörder gehandelt sowie um einmal zu sehen, wie jemand stirbt. Der Frau wurde eine Borderline-Störung attestiert, sie galt aber als schuldfähig. Es berichtet spiegel.de

LG München I zu Arzt als Drogendealer: Das Landgericht München I hat laut spiegel.de einen Arzt wegen gewerbsmäßigem Verschreibens von Betäubungsmitteln und wegen Besitzes einer Pistole zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem wurde ein Berufsverbot gegen den 68-Jährigen verhängt. Der Mann hatte in den Jahren 2017 und 2018 in mehr als 500 Fällen Cannabis ohne medizinischen Grund verschrieben und daran knapp 50.000 Euro verdient.

Soziale Schieflage der Justiz? Amtsrichter Thomas Melzer rezensiert in der Zeit das Buch "Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich" von Ronen Steinke. Das Buch rufe zu einer sozialkritischen Inventur der Justiz auf. Zugleich erscheine die beschriebene gerichtliche Ungleichheit bei einem Blick auf die Richterschaft grotesk. Für viele der beklagten Ungleichheiten sei zudem der Gesetzgeber verantwortlich und nicht die Justiz. Steinke nutze Fallbeispiele zur Ableitung von Verallgemeinerungen. Schon jetzt bestehe ein umfangreiches Recht auf Pflichtverteidigung. Einer kompletten Professionalisierung des Strafverfahrens, wie Steinke sie fordere, bedürfe es nicht. Deutschland habe ohnehin eine Rechtskultur der eher milden Strafen. 

Recht in der Welt

Frankreich – Bataclan-Anschlagsserie: Im Prozess um die IS-Terroranschläge 2015 in Paris ist am Mittwoch erstmals der Hauptangeklagte, Salah Abdeslam, vernommen worden. Er äußerte, die Terrorgruppe habe wegen französischer Angriffe gegen Islamisten in Syrien mit zivilen Opfern zugeschlagen. Er selbst habe niemanden getötet und niemanden verletzt; dem IS sei er erst zwei Tage vor den Anschlägen beigetreten. Dennoch halte er den Kampf des IS für legitim. Es berichten die SZ (Nadia Pantel), die taz (Rudolf Balmer) und spiegel.de.

IGH/Uganda - Entschädigung an Kongo: Der Internationale Gerichtshof hat Uganda verurteilt, an das Nachbarland Kongo Entschädigung in Höhe von 325 Millionen US-Dollar zu zahlen. Dem IGH zufolge ist Uganda verantwortlich für Zerstörungen von Eigentum und für Ausplünderungen von Gold, Diamanten und anderen wertvollen Rohstoffen während des sog. Zweiten Kongokrieges. Uganda hatte eigene Truppen entsandt und war zu einer Besatzungsmacht geworden. Es berichten die SZ (Arne Perras) und spiegel.de.

Sonstiges

Fischer über Missbrauch in der Kirche: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer schreibt auf spiegel.de über das Gutachten der Kanzlei Westpfahl-Spilker zum Missbrauch im Erzbistum München. Er beklagt eine selektive Empörung über einzelne Verantwortliche. Zudem sei die Erschütterung über den Missbrauch und das jahrzehntelange Verschweigen und Vertuschen zu einem erheblichen Teil vorgetäuscht. Ein System des Verleugnens und Vertuschens habe in der ganzen Gesellschaft existiert. Die Empörung über die katholische Kirche sei ein Ausbruch infantilen Hasses darauf, verlassen und verraten zu sein. 

Telegram: Oberstaatsanwalt Markus Hartmann, Rechtsprofessor Rolf Schwartmann und der CDU-Bundestagsabgeordnete Günter Krings schreiben in der FAZ darüber, "was gegen Telegram-Straftaten wirklich hilft". Am sinnvollsten sei einzelfallbezogene, konkrete Strafverfolgung. Insoweit bestehe jedoch grundsätzlicher Infrastrukturbedarf bei der Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden. Zudem bedürfe es einer Beschleunigung der europäischen Zusammenarbeit und der gegenseitigen Rechtshilfe, um in Einzelfällen die Verantwortlichen strafbaren Hasses zu ermitteln. 

Politische Rechtswissenschaft: Notar Christoph Moes beklagt in der FAZ das "Problem der Überkonstitutionalisierung". Die immer extensivere Konstitutionalisierung politischer Konflikte aufgrund des Verfassungs- und des Anwendungsvorranges ermögliche es, aus Juristenkarrieren politische Karrieren zu machen. Dadurch sei vor allem an den Universitäten ein neuer Juristentypus entstanden, der die Rechtswissenschaft als politischen Beruf begreife. Praxisorientierung der Rechtswissenschaft setze eine strukturelle Distanz zum Politikbetrieb voraus. Nun arbeiteten viele Rechtswissenschaftler:innen jedoch unbewusst an einer permanenten Überschreitung der Funktionsgrenzen des Rechtssystems. Es bedürfe richterlicher Selbstbeschränkung und eines funktionsbezogenen  Berufsverständnisses mancher Rechtswissenschaftler:innen. 

Direktionsrecht und Meinungsfreiheit beim WDR: In der Debatte um den bekannt gewordenen Entwurf einer Dienstanweisung an die Beschäftigten des WDR für die Nutzung sozialer Medien versucht der Sender die Wogen zu glätten. Bei einer internen Versammlung erklärte Programmdirektor Jörg Schönenborn, der Passus, dass private Meinungsäußerung eine Versetzung zur Folge haben könnten, werde in einer endgültigen Fassung der Dienstanweisung nicht auftauchen. Einen überarbeiteten Entwurf gibt es bisher aber nicht. Es berichtet die taz (René Martens).

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/jng

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. Februar 2022: . In: Legal Tribune Online, 10.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47485 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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