Die juristische Presseschau vom 31. März 2022: Tübinger Ver­pa­ckungs­steuer gekippt / Gesetz gegen Online-Terror-Inhalte / Draht­zieher des Ibiza-Videos ver­ur­teilt

31.03.2022

Der VGH BaWü hat Tübingens Steuer für Einwegverpackungen gekippt. Gesetz zur schnellen Löschung von terroristischen Inhalten auf sozialen Netzwerken kommt. In Österreich wurde Julian Hessenthaler verurteilt.

Thema des Tages

VGH BaWü zu Verpackungssteuer: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat eine von der Stadt Tübingen auf Einwegverpackungen erhobene Steuer für unwirksam erklärt und damit dem Normenkontrollantrag einer örtlichen McDonalds-Filiale stattgegeben. Im Kern ging es um die Frage, ob die Steuer gegen das Abfallrecht des Bundes verstößt. Das hatte das Bundesverfassungsgericht 1998 für eine Verpackungsabgabe der Stadt Kassel angenommen und sich dabei auf das abfallrechtliche Konzept des Bundes berufen, das die Ziele der Vermeidung und Verwertung von Einwegverpackungen nach dem Kooperationsprinzip verfolge. Tübingen versuchte deshalb mit einem Gutachten zu belegen, dass diese Wertung durch eine Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) überholt sei. Offenbar erfolglos. Die Begründung des Urteils wird im Laufe des Aprils erwartet und die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ist zugelassen. Es berichten SZ (Thomas Hummel), FAZ (Katja Gelinsky), taz (Christian Rath), LTO (Pauline Dietrich/Hasso Suliak) und spiegel.de.

Ukraine-Krieg und Recht

Kriegsverbrechen in der Ukraine: Die Zeit (Alice Bota/Jörg Lau u.a.) berichtet im Titelthema über die weltweit auf verschiedenen Ebenen laufenden Untersuchungen zu Kriegsverbrechen in der Ukraine. Kritisch wird gefragt, ob der Internationale Strafgerichthof (IStGH) in den letzten Dekaden die Verantwortung des Westens aus dem Fokus verlor und dadurch in der restlichen Welt an Autorität eingebüßt hat. Rechtsprofessor Florian Jeßberger geht davon aus, dass "irgendwann" Verfahren gegen russische Kommandeure oder politische Verantwortliche vor dem Internationalen Strafgerichthof (IStGH) eröffnet werden. Für die nationale Ebene merkt Generalbundesanwalt Peter Frank an, dass ein Verfahren nur dann Sinn mache, "wenn wir Zugang entweder zu Opfern oder den Tätern haben."

Die taz (Dominic Johnson) berichtet, dass der UN-Menschenrechtsrat die drei Mitglieder der unabhängigen Untersuchungskommission berufen hat, die auf Beschluss des Rates vom 4. März Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine untersuchen sollen: Erik Mose (Norwegen), Jasminka Džumhur (Bosnien-Herzegowina) und Pablo de Greiff (Kolumbien).

Sanktionen gegen Russland/RT und Sputnik: In einem FAZ-Gastbeitrag verteidigt der Medienrechtler Jörg Ukrow das EU-Sendeverbot für die russischen Staatsmedien RT und Sputnik. Die Zuständigkeit der EU für Sanktionen kenne keine Bereichsausnahme für Medien. Die russischen Medien seien zudem staatsgesteuert und damit keine Grundrechtsträger. Außerdem sei Kriegspropaganda völkerrechtlich verboten. 

Die FAZ (Michael Hanfeld) berichtet über den Stand des parallelen Verfahrens der Medienaufsicht gegen RT DE, das mit den EU-Sanktionen nichts zu tun hat. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte RT DE den Sendebetrieb untersagt, weil der Sender ohne Rundfunklizenz sendete. Teilweise habe RT DE jedoch den Betrieb noch nicht eingestellt. Ein erstes Zwangsgeld von 25.000 Euro sei gezahlt worden. Ein zweites Zwangsgeld, das am 28. März fällig war, wurde nicht gezahlt und wird jetzt eingetrieben. Inzwischen hat die Medienanstalt ein drittes Zwangsgeld über 50.000 Euro verhängt.

Rechtspolitik

Terroristische Internet-Inhalte: Die SZ (Markus Balser/Ronen Steinke) berichtet über einen Gesetzesentwurf, mit dem die EU-Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terorristischer Online-Inhalte umgesetzt werden soll. Das Bundeskriminalamts (BKA) soll für Bürger:innen eine "Kontaktstelle" zur Meldung terroristischer Inhalte einrichten und in schweren Fällen die Löschung von Beiträgen innerhalb einer Stunde verlangen können. Bei Verstößen drohen den sozialen Netzwerken Sanktionen bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes im vorigen Geschäftsjahr. Der Gesetzentwurf soll am Montag im Bundeskabinett beschlossen werden.

Corona – Maßnahmen: Nach Mecklenburg-Vorpommern hat nun auch die Hamburger Bürgerschaft die Anwendung der Hotspot-Regelung des novellierten Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen, um Corona-Schutzmaßnahmen, die über den Basisschutz hinausgehen, aufrechterhalten zu können. Die FDP hat bereits eine Klage angekündigt, weil es keine Überlastung des Hamburger Gesundheitssystems gebe. Auch die AfD will klagen. Einen Überblick zu den ab dem Wochenende geltenden Regeln in den jeweiligen Bundesländern bringen die FAZ (Matthias Wyssuwa/Reiner Burger u.a.) und spiegel.de.

Im Interview mit spiegel.de (Anna Reimann) erörtert die Privatdozentin Andrea Kießling die Funktionsweise und die Schwächen der Hotspot-Regelung und bezeichnet die aktuelle Corona-Politik als "Verantwortungspingpong". Dieses habe aber schon im November begonnen, als der Bundestag die epidemische Lage nationaler Tragweite nicht mehr feststellen wollte.

Kaija Kutter (taz) begrüßt die Hotspot-Regelung hingegen als politischen Kompromiss der Ampel, "der die Verantwortung für politische Entscheidungen wieder nach unten delegiert."

Corona — Quarantäne: Ein Konzept des Bundesgesundheitsministerium und des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Verkürzung der Quarantäne wurde an die Länder verschickt. Danach sollen Isolierungen, wenn man selbst infiziert ist, künftig nur noch fünf Tage statt zehn Tage dauern und nicht mehr "streng" vollzogen werden. Nach fünf Tagen (bisher nach sieben Tagen) sollen dann Tests gemacht werden. Die SZ berichtet.

Generisches Femininum: Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet über Ministeriumsinterna zu dem Vorhaben der damaligen Justizministerin Christine Lambrecht (SPD), 2020 in einem Gesetz das generische Femininum zu verankern. Dies hatte nicht nur öffentlich sondern auch intern für Kritik gesorgt. Eine Referatsleiterin formulierte damals: "Ein sogenanntes generisches Verständnis dieser Form ist – außerhalb aktivistischer Kreise – im allgemeinen Sprachgebrauch nicht vorhanden."

Justiz

EuG zu Kartellstrafe gegen Fluggesellschaften: Das Gericht der Europäischen Union wies die Klagen europäischer Fluggesellschaften gegen von der Europäischen Kommission verhängte Geldbußen mit einem Gesamtvolumen von 800 Millionen Euro für Kartellverstöße zwischen 1999 und 2006 überwiegend ab. Teilweise wurde Klagen einzelner Unternehmen wie British Airways und Air Canada auch stattgegeben und die Geldbuße reduziert. LTO berichtet.

BGH zur Veröffentlichung von Glyphosat-Gutachten: Der Bundesgerichtshof hat eine Beschwerde des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Oberlandesgericht Köln abgewiesen - wodurch das Urteil des OLG Köln aus dem Jahr 2021 zur Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung eines Glyphosat-Gutachtens durch die Online-Plattform "FragDenStaat" rechtskräftig wurde. Das BfR hatte versucht, die Veröffentlichung unter Verweis auf das Urheberrecht der Bundesregierung zu verhindern, was den umgangssprachlichen Begriff "Zensurheberrecht" begründete. LTO berichtet.

LG Berlin zu Fluggastrechten: Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin können Fluggäste eines annullierten Fluges gegenüber einer Fluggesellschaft nur dann einen Anspruch auf Rückerstattung der Flugticketkosten nach der europäischen Fluggastrechteverordnung geltend machen, wenn sie die Tickets selbst bei der Fluggesellschaft gebucht und auch selbst bezahlt haben. Fluggäste, die etwa bei Reiseveranstaltern gebucht hatten, haben allerdings einen Rückzahlungsanspruch aus nationalem Recht. Es berichten die FAZ (Katja Gelinsky) und LTO.

LG Bielefeld zu Mord nach Trennung: Das Landgericht Bielefeld hat den 53-jährigen Ercan K. wegen eines Doppelmords in der ostwestfälischen Stadt Espelkamp zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Seine Frau lebte getrennt von ihm und wollte unabhängig sein, wofür K. sie und ihren Bruder im Juni 2021 heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen erschoss. Es berichten FAZ (Reiner Burger) und spiegel.de.

LG Hannover zu Ex-OB Schostok: Das Landgericht Hannover hat den ehemaligen Oberbürgermeister der Stadt, Stefan Schostok (SPD), in einem zweiten Prozess wegen Untreue durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro verurteilt. Er soll von der Rechtswidrigkeit einer Gehaltszulage seines Büroleiters erfahren haben, aber nichts dagegen unternommen haben. In einem ersten Prozess war er vom Landgericht Hannover zunächst freigesprochen worden, doch der BGH hatte den Freispruch in der Revision aufgehoben. Die FAZ (Reinhard Bingener) berichtet.

LG Göttingen zu Körperverletzung durch Professor: Das Landgericht Göttingen hat einen Professor der Universität Göttingen unter anderem wegen Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung und Nötigung an drei Frauen zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hatte Doktorandinnen durch Schläge mit dem Rohrstock "bestraft". Es berichtet die taz-nord.

StA Berlin - Bundesvorstand der Grünen: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen den früheren Bundesvorstand der Grünen wegen des Anfangsverdachts der Untreue eingestellt. Bei den Ermittlungen ging es um eine Zahlung sogenannter Corona-Boni in Höhe von 1.500 Euro pro Person im Jahr 2020 an alle Mitarbeiter:innen der Bundesgeschäftsstelle sowie an den Bundesvorstand. Es berichten die taz, spiegel.de, LTO und bild.de (René Garzke).  

StA Köln — Cum-Ex/Barclays: Wie das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Köln im Zusammenhang mit illegalen Cum-Ex-Geschäften am Dienstag Durchsuchungen bei der Barclays Bank in Frankfurt/M. vorgenommen. Es werde gegen eine mittlere zweistellige Zahl von Beschuldigten aus dem Umfeld der Bank ermittelt. Der Artikel erörtert auch noch einmal die Hintergründe der Cum-Ex-Geschäfte.

Recht in der Welt

Österreich — Julian Hessenthaler: Julian Hessenthaler, der Drahtzieher des Ibiza-Videos, ist vom Landesgericht St. Pölten wegen Rauschgifthandels und Urkundendelikten zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er soll einem Bekannten insgesamt 1,25 Kilogramm Kokain zu einem Grammpreis von 40 Euro übergeben und außerdem mehrere gefälschte Dokumente wie Führerscheine verwendet haben. Während er die Urkundendelikte gestanden hatte, stritt er den Rauschgifthandel ab und sah sich als Opfer einer Intrige, die eine Retourkutsche für die Videofalle sei, die er dem damaligen FPÖ-Vorsitzenden Heinz-Christian Strache auf Ibiza gestellt hatte. Das Urteil beruhte vor allem auf den Aussagen von zwei drogenabhängigen Zeug:innen, die sich oft widersprachen und Geld von einem Lobbyisten erhalten hatten. In der Urteilsverkündung wertete der Vorsitzende Richter ihre Kernaussagen jedoch als glaubwürdig und wies darauf hin, dass man in Drogenverfahren auf problematische Zeugen angewiesen sei. Der Richter betonte, dass er nicht Teil einer Verschwörung gegen Hessenthaler sei. Die Verteidigung kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Es berichten FAZ (Stephan Löwenstein), SZ (Cathrin Kahlweit) und spiegel.de (Oliver Das Gupta).

Österreich — Parlamentspräsident: Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat gegen den österreichischen Parlamentspräsidenten Wolfgang Sobotka (ÖVP) ein Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauch eingeleitet. In seiner Zeit als Innenminister soll er im Jahr 2017 bei einer Postenbesetzung eingebunden gewesen sein, bei der eine SPÖ-nahe Beamtin aus politischen Gründen abgewiesen wurde. Die FAZ (Stephan Löwenstein) berichtet.

Hongkong/Großbritannien — Abzug von Richter:innen: Die frühere Kolonialmacht Großbritannien zieht ihre Richter:innen vom Obersten Gericht (Court of Final Appeal) in Hongkong ab, die dort seit der Rückgabe Hongkongs an China im Jahr 1997 sitzen. Die britische Außenministerin Liz Truss begründete den Abzug mit dem "systematischen Verfall der Freiheit und Demokratie in Hongkong". Man wollte nicht riskieren, die Unterdrückung in Chinas Sonderverwaltungsregion durch die Präsenz britischer Richter:innen zu legitimieren. Es berichten die Welt, LTO und spiegel.de.

USA — Lynchen: US-Präsident Joe Biden hat ein Gesetz unterzeichnet, das das Lynchen mit bis zu 30 Jahren Haft unter Strafe stellt. In den letzten Jahrzehnten sind über 200 Versuche gescheitert, einen derartigen  ausdrücklichen Straftatbestand einzuführen. spiegel.de berichtet.

Juristische Ausbildung

Wartezeiten beim Referendariat: LTO-Karriere (Thomas Reintke) berichtet über sinkende Wartezeiten für das Referendariat, was auf die beim Freiversuch im ersten Examen nicht anzurechnenden "Corona-Freisemester" zurückzuführen sei. Die Länder gewähren als Nachteilsausgleich für die erschwerten Lernbedingungen bis zu vier Freisemester und wenn diese von vielen Studierenden genutzt werden, sei ein vorübergehender Bewerbungsrückgang die logische Konsequenz. Die Blase könne sich rechnerisch bis zum Sommersemester 2026 halten, wobei dann eine Bewerberschwemme aus vier Kohorten drohen könnte.

Sonstiges

Datenleck bei RA Brauer: Die taz (Sebastian Erb/Daniel Schulz) berichtet über ein Datenleck des Bonner Rechtsanwalts Matthias Brauer, der viele Mandant:innen aus dem Darknet, aus der AfD sowie aus rechtsgesinnten Burschenschaften vertritt und seine Tätigkeit auch entsprechend bewirbt. Er hatte einen Cloud-Speicher mit diversen Informationen zu seinen Mandaten unverschlüsselt gelassen.

KI und Rechtsstaatlichkeit: Auf dem Verfassungblog weisen der Rechtsprofessor Perry Keller und der Politikwissenschaftler Archie Drake vom King’s College London (in englischer Sprache) auf die Gefahren von Künstlicher Intelligenz für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hin ("Techno-Paternalismus"). Durch eine Anpassung des materiellen und formellen Rechts müsse bei KI-Entscheidungen mehr Transparenz (etwa ein subjektives Recht auf Erklärung) und Rechtsschutz geschaffen werden.

Ebenfalls auf dem Verfassungsblog geht Stanley Greenstein vom Forschungsinstitut für Recht und Informatik in Stockholm (in englischer Sprache) von einer Unvereinbarkeit von KI und etablierten Rechtskonzepten aus. Es müssten Antworten gefunden werden, wie die mit der Rechtsstaatlichkeit einhergehenden Werte bei der Anwendung neuer Technologien aufrechterhalten werden können.

Konkret wird netzpolitik.org (Josefine Kulbatzki) mit einem Vergleich des europäischen und des amerikanischen Ansatzes zum gesetzlichen Umgang mit Algorithmen. Während der europäische Verordnungsentwurf zu Künstlicher Intelligenz (Artificial Intelligence Act, AIA) aus dem April 2021 auf die Stärkung der Grundrechte der Bürger:innen ziele, forciere der amerikanische Ansatz (Algorithmic Accountability Act) die Haftung der Unternehmen und die Transparenz. Beide Ansätze enthielten wichtige und richtige Aspekte, die aber noch weiterentwicklungsbedürftig seien.


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LTO/tr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. März 2022: . In: Legal Tribune Online, 31.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47995 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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