Berliner VerfGH beanstandet Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus in vollem Umfang. BVerfG erklärt Tierarzt-Vorbehalt für Humanhomöopathika für verfassungswidrig. Bundesgerichtshof urteilte über "Sale and Rent back"-Modell.
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VerfGH Berlin zu Wahlen in Berlin: Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den zwölf Bezirksparlamenten in vollem Umfang für ungültig erklärt. Er verwies auf die zahlreichen Pannen und Fehler schon bei der Vorbereitung und später auch bei der Durchführung der Wahlen am 26. September 2021, unter anderem falsche Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen oder die zeitweise Schließung von Wahllokalen. Diese Fehler seien so gravierend, dass nur eine vollständige Wiederholung die Verfassungskonformität der Wahlen wiederherstellen könne. Die Entscheidung erging mit sieben zu zwei Stimmen. Verfassungsrichterin Ulrike Lembke, eine Rechtsprofessorin, hatte sich gegen eine vollständige Wiederholung der Wahl ausgesprochen und betont, man hätte die Mandatsrelevanz detailliert prüfen müssen. Damit folgt sie der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Fehler und deren Auswirkungen auf die Mandatsverteilung konkret benannt werden müssen. Gerichtspräsidentin Ludgera Selting dagegen bezeichnete eine vollständige Wahlwiederholung als "unvermeidlich". Diese muss nun innerhalb von 90 Tagen erfolgen. Es berichten SZ (Jan Heidtmann), FAZ (Markus Wehner), taz (Bert Schulz), Welt (Sabine Menkens), LTO (Annelie Kaufmann) und tagesschau.de (Frank Bräutigam/Claudia Kornmeier).
Jan Heidtmann (SZ) begrüßt, dass sich der Verfassungsgerichtshof nicht habe beirren lassen – auch nicht von der Möglichkeit, dass sein Urteil noch vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden könnte. Bert Schulz (taz) nennt die Entscheidung einen Appell, "Wahlen als zentrale demokratische Aufgabe und Möglichkeit zur Teilhabe ernster zu nehmen". Jasper von Altenbockum (FAZ) fragt sich, wie die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs zu der des Wahlprüfungsausschusses des Bundestags passt, wonach die Bundestagswahl nur in solchen Wahlbezirken wiederholt werden müsse, in denen sich zweifelsfrei beweisen lässt, dass es zu Behinderungen und irregulären Verfahren gekommen war. Der Autor ist der Auffassung, der Bundestag hätte das Gerichtsurteil abwarten sollen.
Rechtspolitik
Klimaproteste: Auf ihrer Herbstkonferenz in knapp zwei Wochen wollen die Innenminister der Länder über den Umgang mit Klimaaktivist:innen beraten, etwa über mögliche Lücken im Strafgesetzbuch im Falle von Straßenblockaden. In Vorbereitung auf die Konferenz soll ein gemeinsamer Beschlussvorschlag erarbeitet werden. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) prüft nach Protesten in Kunstmuseen, ob diesbezüglich der Rechtsrahmen für Strafen ausreicht. LTO berichtet.
Vorratsdatenspeicherung: Der Rechtsprofessor und Ex-Bundesverfassungsrichter Andreas Paulus und der Doktorand Max Schulze sprechen sich in der FAZ tendenziell für das Quick-Freeze-Verfahren und gegen eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen aus: "Die effizienteste Nutzung ist nicht der Datenstaubsauger im Heuhaufen, sondern der zielgerichtete Zugriff auf die Daten der wirklichen Gefährder und Verdächtigen."
Planungsbeschleunigung: sz.de (Wolfgang Janisch) berichtet über Kritik an dem Referentenentwurf von Justizminister Marco Buschmann zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren bei Infrastrukturvorhaben. Das Umweltministerium kritisiere, dass die Beschleunigung auch dem Straßen- und Flughafenbau zugute kommen soll. handelsblatt.com (Heike Anger/Daniel Delhaes) focussiert auf eine bisher unveröffentlichte Stellungnahme des BVerwG-Präsidenten Andreas Korbmacher, der "erhebliche rechtliche Bedenken" gegen Teile des Gesetzentwurfs äußert.
Justiz
BVerfG zu Tierhomöopathie: Wie taz (Christian Rath) und LTO berichten, hat das Bundesverfassungsgericht den im Januar eingeführten "Tierarztvorbehalt" – eine Norm im Tierarzneimittelgesetz, wonach Tieren homöopathische Mittel für Menschen nur mit Rezept vom Tierarzt verabreicht werden dürfen – teilweise für nichtig erklärt und damit den Verfassungsbeschwerden von vier Tierheilpraktikerinnen statttgegeben, die in der Vorschrift einen unverhältnismäßigen Eingriff in ihre Berufsfreiheit sahen. Im Hinblick auf Tierhalter, für die die Norm ebenfalls galt, bejahte das Gericht eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit. Das Gericht ging davon aus, dass homöopathische Medikamente für Tiere allenfalls eine sehr geringe Gefahr darstellen können. Die Entscheidung gilt allerdings nur für Tiere, die nicht von Menschen gegessen werden. Autor der Verfassungsbeschwerde war Heinrich Amadeus Wolff, inzwischen Mitglied des entscheidenden Ersten Senats.
BGH zu "sale and rent back"-Praxis: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das deutschlandweit tätige Pfandleih-Unternehmen Pfando in mindestens einem Fall wucherähnlich gehandelt hat und deshalb schadensersatzpflichtig ist, so tagesschau.de (Philip Raillon) und LTO. Pfando kauft Autos an und vermietet diese unmittelbar an die Verkäufer zurück ("sale and rent back"). Ein Rückkauf durch den Kunden ist vertraglich ausgeschlossen. Stattdessen verwertet das Unternehmen das Auto am Ende der vertraglich festgelegten Mietzeit durch öffentliche Versteigerung. Im nunmehr rechtskräftig entschiedenen Fall war laut BGH ein wucherähnliches Geschäft i.S.d. § 138 Abs. 1 BGB anzunehmen, denn aufgrund des "besonders groben Missverhältnisses" zwischen dem an den Kunden gezahlten Kaufpreis (5.000 Euro) und dem zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags bestehenden Händlereinkaufswerts (knapp 14.000 Euro) werde "eine verwerfliche Gesinnung der Beklagten vermutet". Diese konnte das Pfandleih-Unternehmen nicht widerlegen. Der Bundesgerichtshof bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm.
BAG zu Mehrarbeitszuschlägen: Das Bundesarbeitsgericht hat – wie zuvor der Europäische Gerichtshof in einem Vorabentscheidungsverfahren – entschieden, dass für den Schwellenwert bei Mehrarbeitszuschlägen nicht nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zählen, sondern auch bezahlte Urlaubsstunden. Anderenfalls wären tarifliche Regelungen zu Mehrarbeitszuschlägen geeignet, Arbeitnehmer von der Inanspruchnahme ihres gesetzlichen Mindesturlaubs abzuhalten, was mit § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) in seinem unionsrechtskonformen Verständnis nicht vereinbar sei. LTO berichtet.
OLG Koblenz – Anschlag auf Asylheim Saarlouis: FAZ (Timo Steppat), taz (Christoph Schmidt-Lunau) und spiegel.de (Julia Jüttner) schreiben über den Prozessbeginn gegen den 51-jährigen Peter Werner S., der vor mehr als 31 Jahren einen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis begangen haben soll, bei dem Samuel Yeboah aus Ghana ums Leben gekommen war. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, aus rassistischer und nationalsozialistischer Motivation den Tod aller 21 Bewohner in Kauf genommen zu haben. Zwanzig Verhandlungstermine sind bereits anberaumt. Da S. zur Tatzeit 20 Jahre alt war, kommt auch eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht in Frage. Die Anwälte der Nebenklage signalisierten, sich für eine ausführlichere Aufklärung der Geschehnisse einsetzen zu wollen.
OLG Frankfurt/M. – Cum-Ex/WestLB: Die Zeit (Karsten Polke-Majewski) schreibt über das zweitinstanzliche Verfahren zwischen den beiden Nachfolgegesellschaften der WestLB um die Frage, wer die Summe von einer Milliarde Euro, die das Finanzamt zurückfordert, zahlen muss. Die Portigon AG gehört dem Land Nordrhein-Westfalen, die EAA zur einen Hälfte den dortigen Sparkassenverbänden und zur anderen ebenfalls dem Land. Aktuell sieht es danach aus, dass die Portigon AG den Prozess verlieren wird – damit würde die schwarz-grüne Landesregierung unter Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) zum wohl größten Cum-Ex-Schuldner der Republik. Das Urteil wird für den 21. Dezember erwartet.
OLG Köln – Kohl-Zitate Wie spiegel.de berichtet, hat Walter Kohl im Zivilverfahren um Zitate seines Vaters ausgesagt, zwischen Ex-Kanzler Helmut Kohl und dem Autor Schwan habe es keine Verschwiegenheitserklärung gegeben. Kohls Witwe Maike Kohl-Richter will erreichen, dass zahlreiche Kohl-Zitate von Schwan nicht mehr verbreitet werden dürfen. Schwan hatte Kohls Memoiren geschrieben. Vor der Erstellung des letzten Bandes geriet er jedoch mit dem Ex-Kanzler in Streit, woraufhin Schwan im Jahr 2014 auf eigene Faust ein Buch mit nicht autorisierten Zitaten Kohls veröffentlichte. Die von Kohl erstrittene Entschädigung von einer Million Euro wurde in einem anderen Verfahren als nicht vererbbar eingestuft, weshalb Maike Kohl-Richter leer ausging.
OVG NRW zu Helikopter-Fotos von Lambrecht-Sohn: Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) Fragen eines Journalisten nach Entstehung und Veröffentlichung eines Fotos beantworten muss. Sie hatte ihren Sohn in einem Bundeswehrhubschrauber mitgenommen – daraufhin tauchte im Instagram-Profil des 21-Jährigen ein Foto davon auf. Laut Auffassung des Gerichts fielen die Fragen des Journalisten nicht in die durch das Familiengrundrecht geschützte Kommunikation. Lambrecht habe durch die Mitnahme ihres Sohnes ihre privaten Belange mit der Wahrnehmung ihrer Amtsgeschäfte verwoben, weshalb das Auskunftsinteresse überwiege. Tsp (Jost Müller-Neuhof) und LTO berichten.
LG Baden-Baden – sexueller Missbrauch/Sicherheitsverwahrung: Das Landgericht Baden-Baden prüft, ob gegen einen wegen sexuellen Missbrauchs an über 30 Mädchen im Alter zwischen vier und zwölf Jahren verurteilten Schwimmlehrer nach Verbüßung seiner Haftstrafe die anschließende Sicherheitsverwahrung anzuordnen ist. Bereits im Jahr 2018 wurde der heute 38-Jährige zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Nachdem der Bundesgerichtshof im Rahmen der eingelegten Revision zwar das Strafmaß bestätigte, die Sicherheitsverwahrung aber wegen Rechtsfehlern kassierte, hat nun eine andere Kammer darüber zu entscheiden. Die SZ berichtet.
LG Frankfurt/M. – Peter Feldmann: FAZ (Anna-Sophia-Lang) und spiegel.de (Matthias Bartsch) berichten über den fünften Verhandlungstag im Prozess gegen den früheren Oberbürgermeister Frankfurts Peter Feldmann (SPD), insbesondere über die Aussage der ehemaligen Geschäftsführerin des Kreisverbands der AWO Wiesbaden Hannelore Richter. Diese bestritt, Feldmanns späterer Ehefrau die Stelle als Kita-Leiterin aufgrund von Feldmanns Stellung angeboten zu haben. Auch die Tatsache, dass Richter das Gehalt der Ehefrau Feldmanns erhöhte und ihr einen Dienstwagen zur Verfügung stellt, habe nichts mit Feldmanns Tätigkeit zu tun gehabt. Feldmann sei nicht korrupt gewesen, er sei aber ein sehr unzuverlässiger Mann.
LG Köln – Erzbistum Köln vs. Springer/Kardinal Woelki: FAZ und spiegel.de (Annette Großbongardt) berichten über die Aussage einer Zeugin in einem presserechtlichen Verfahren des Erzbistums Köln gegen den Springer-Verlag. Die ehemalige Sekretärin von Woelkis Vorgänger Kardinal Meisner hat angegeben, Woelki im Zeitraum zwischen 2009 und 2011 in einem etwa zwanzigminütigen Gespräch erzählt zu haben, dass der Pfarrer Michael D. von seinem minderjährigen Sexualpartner erpresst werde; dies war vor der Beförderung Michael D.s durch Woelki, der immer dementiert hatte, von dem Kontakt des Pfarrers mit einem jugendlichen männlichen Prostituierten gewusst zu haben. Die Beweiserhebung wird im Dezember fortgesetzt.
LG Frankfurt/M. - Altersdiskriminierung Manuel Gräfe: In dem Gerichtsverfahren zwischen dem ehemaligen Topschiedsrichter Manuel Gräfe und dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) wegen Altersdiskriminierung konnte keine gütliche Einigung erzielt werden. Während Gräfe annimmt, am Ende der Saison 2020/2021 aufgrund seines Alters nicht mehr eingesetzt worden zu sein und – neben rund 190.000 Euro Schadensersatz – die Einräumung dieser Tatsache fordert, behauptet der DFB, es gebe keine Altersgrenze für Schiedsrichter. Beide Parteien haben nun bis zum 28. Dezember Gelegenheit, schriftlich Stellung zu nehmen. SZ (Johannes Aumüller), FAZ, zdf.de (Christoph Schneider) und spiegel.de berichten.
LG Münster – tödliche Attacke beim CSD: Die Staatsanwaltschaft Münster hat Anklage gegen einen 20-Jährigen erhoben, der einen 25-jährigen Trans-Mann beim Christopher Street Day (CSD) in Münster mit der Faust geschlagen haben soll. Da der 25-Jährige infolge des Angriffs stürzte und schließlich an seinen Verletzungen verstarb, hat sich der Beschuldigte wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu verantworten. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens wird nun das Landgericht Münster entscheiden. FAZ (Reiner Burger) und spiegel.de berichten.
LG Hildesheim – Ungeimpfte Pflegekraft: Die Zeit (Christoph Heinemann) schreibt über ein Strafverfahren gegen eine Alltagsbegleiterin im Pflegeheim, die trotz Coronainfektion und mit einem gefälschten Impfpass zur Arbeit gegangen war. Daraufhin verstarben mehrere Bewohner der Pflegeeinrichtung. Bereits seit Juli prüft das Landgericht Hildesheim, ob die Anklage zuzulassen ist. Aufgrund einer nicht vollständigen Nachvollziehbarkeit der Infektionskette sei die Frage der Veranwortlichkeit nicht leicht zu beantworten.
AG Berlin-Tiergarten – Rapper Fler: spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet über den Beginn des Prozesses gegen Patrick Losensky, wie der Rapper Fler mit richtigem Namen heißt. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, Frauen, die eine Kampagne gegen "frauenverachtende Hate Speech" unterstützten, beleidigt und bedroht zu haben. Außerdem soll er einen Kameramann verletzt haben. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht hatten sich bereits auf eine Gesamtfreiheitsstrafe im Falle eines Geständnisses geeinigt. Doch bevor das Urteil verkündet werden konnte, wurde Fler gegenüber einer Zeugin ausfällig. Daraufhin verließ er den Saal und knallte die Tür hinter sich zu. Der Prozess wird nun kommende Woche fortgesetzt.
Kruzifixe in bayerischen Gerichten: Auf Anfrage teilte die bayerische Staatsregierung mit, dass es keine verbindlichen Vorgaben für das Aufhängen von Kruzifixen in bayerischen Gerichtsälen gebe. In einem Leitfaden werde aber empfohlen, "an geeigneten Stellen ein abnehmbares Kreuz anzubringen". Olaf Przybilla (SZ) findet es wenig logisch, dass für den Eingangsbereich von Behörden per Erlass ein Kreuz angeordnet wurde, dass es aber für die Situation in den Gerichtssälen, wo die Konfrontation mit dem Kreuz alles andere als "flüchtig" ist, keinen Erlass der Landesregierung gebe und die Entscheidung den Justizverwaltungen vor Ort überlassen bleibe.
Recht in der Welt
Italien – "Bastarde": Der Strafprozess gegen den Schriftsteller Roberto Saviano, der am Dienstag begonnen hat, wird am 12. Dezember fortgesetzt. Saviano hatte 2020 die damaligen Oppositionspolitiker:innen Giorgia Meloni und Matteo Salvini wegen flüchtlingsfeindlicher Äußerungen als "Bastarde" bezeichnet. Meloni hatte Saviano daraufhin wegen Diffamierung angezeigt und die Anzeige auch nach ihrer Wahl als Ministerpräsidentin nicht zurückgenommen. Im Interview mit der Zeit (Ulrich Ladurner) nennt Saviano als Grund für das Verfahren den Versuch der Ministerpräsidentin, einen Einzelnen einzuschüchtern, um Hunderte einzuschüchtern. Er wirft die Frage auf: "Wer wird es wagen, zu kritisieren, wenn das die Folgen sind?"
USA - Harvey Weinstein: spiegel.de berichtet über den Fortgang des im Oktober begonnenen Prozesses gegen den Filmproduzenten Harvey Weinstein, insbesondere über die Aussage von Jennifer Siebel Newsom, die Weinstein Vergewaltigung vorwirft. Eine andere der ursprünglich fünf Klägerinnen wird ihre Vorwürfe nicht vorbringen, weshalb vier Anklagepunkte – je zwei Fälle von Vergewaltigung und erzwungenem Oralverkehr – wegfielen. Weinstein wurde bereits 2020 wegen sexualisierter Gewalt zu einer Haftstrafe von 23 Jahren verurteilt. Das Berufungsverfahren läuft.
Afghanistan - Körperstrafen: Die taz (Thomas Ruttig) berichtet über die aktuellen Entwicklungen in Afghanistan. Dort wurde seitens des Talibanführers Hebatullah Achundsada angeordnet, die im islamischen Scharia-Recht enthaltenen Körperstrafen wie Amputationen, Steinigungen sowie Hinrichtungen anzuwenden. Diese Strafen dürfen nun auch bei "Rebellion" verhängt werden. Menschen, die sich an zivilem Protest oder bewaffnetem Widerstand beteiligen, droht daher nun die Todesstrafe. Die Strafen seien verpflichtend anzuwenden, wenn nach der Untersuchung eines Falles "alle Voraussetzungen dafür vorliegen".
Großbritannien – Unabhängigkeit Schottland: Der Supreme Court in London wird am 23. November sein Urteil bezüglich des von Schottland begehrten Unabhängigkeitsreferendums bekannt geben, so die SZ. Bisher wird davon ausgegangen, dass die Zentralregierung in London einer solchen Volksbefragung zustimmen muss. Schottlands Regierungschefin Nicola Sturgeon will vom Supreme Court wissen, ob sie die begehrte Abstimmung auch ohne diese Zustimmung ansetzen darf.
Sonstiges
Klimaproteste: Rechtsanwalt Tobias Gafus fragt auf dem Verfassungsblog, ob das Wegzerren von blockierenden Klimaaktivist:innen durch Notwehr gerechtfertigt ist. Er legt dar, warum dies nicht der Fall ist und kritisiert entsprechende Behauptungen als unverantwortlich sowohl gegenüber Autofahrer:innn, die damit der Gefahr einer Strafbarkeit ausgesetzt werden, als auch für das gesellschaftliche Klima und den politischen Diskurs.
Präventivhaft in Bayern: Timo Frasch (FAZ) befasst sich mit dem Präventivgewahrsam nach dem bayrischen Polizeiaufgabengesetz. Er beleuchtet dessen Geschichte und geht davon aus, Klimaaktivisten würden eine Ingewahrsamnahme nicht nur in Kauf nehmen, sondern es sogar darauf anlegen. Die breite Öffentlichkeit solle diese Maßnahme als skandalös empfinden. Der Autor schlägt einen Bogen zu den Freedom Riders der US-amerikanischen Bürgerrechtsbewegung.
Rechtskommunikation: LTO (Franziska Kring) berichtet über den sechsten Rechtskommunikationsgipfel in Frankfurt. Themen waren unter anderem eine aktivere Öffentlichkeitsarbeit durch die Gerichte, Beeinträchtigungen der Pressearbeit, die Kommunikation in Kanzleien und Unternehmen sowie die besonderen Herausforderungen, denen sich der Wirtschaftsjournalismus in komplexen Fällen ausgesetzt sieht.
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LTO/bo
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Die juristische Presseschau vom 17. November 2022: . In: Legal Tribune Online, 17.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50197 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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