Die juristische Presseschau vom 8. April 2022: Impfpf­licht ist geschei­tert / EGMR bil­ligt Massen-Push­back / Erste schwarze Rich­terin am US-Sup­reme Court

08.04.2022

Bundestag lehnte die Corona-Impfpflicht ab 60 ebenso ab wie den CDU/CSU-Antrag. EGMR urteilte über eine Massenabschiebung von Flüchtlingen aus Nordmazedonien. US-Senat bestätigte Ketanji Brown Jackson als neue Richterin am Supreme Court.

Thema des Tages

Corona – Impfpflicht: Nach einer hitzigen Debatte hat der Bundestag einen Gesetzesentwurf für eine Impfpflicht ab 60 Jahren samt Beratungspflicht für alle Volljährigen abgelehnt (378 Stimmen dafür, 296 dagegen, neun Enthaltungen). Dieser war fraktionsübergreifend von Mitgliedern der Ampel-Parteien und der Linken eingebracht worden. Daneben gab es drei weitere Anträge, die ebenfalls keine Mehrheit fanden: Die Union wollte ein Impfregister und die Einführung eines "gestuften Impfmechanismus", bei der eine Impfpflicht nur unter weiteren Voraussetzungen und nur für gefährdete Bevölkerungsgruppen vorbereitet werden sollte. Ein weiterer Antrag der Gruppe um FDP-Politiker Wolfgang Kubicki richtete sich gegen eine Impfpflicht und die AfD-Fraktion beantragte zudem noch die Rücknahme der Pflege-Impfpflicht. Es berichten SZ (Angelika Slavik), FAZ (Helene Bubrowski), taz (David Muschenich), Hbl (Jürgen Klöckner), Welt (Thomas Vitzthum), LTO, spiegel.de (Florian Gathmann), zeit.de (Katharina Schuler), bild.de (Sören Haberlandt/Luisa Volkhausen u.a.).

Henrike Roßbach (SZ) bezeichnet die gesamte Debatte um eine Impfpflicht als eine Farce der Ampel-Koalition, die in dieser Sache "nicht nur nicht gut regiert, sondern so gut wie gar nicht" regiert habe. Es sei "selbstgerecht", die Schuld für das Scheitern am Ende der Opposition zuzuschieben. Ferdinand Otto (zeit.de) sieht allein bei der Union eine Blamage, weil sie aus Sturheit nicht auf einen der Kompromisse eingegangen sei. Jasper von Altenbockum (FAZ) hofft, dass weiterverhandelt wird, zumal er den Eindruck hatte, dass der größte Unterschied darin lag, dass aus dem Ampel-Lager schon ein Gesetzentwurf vorlag und der Unionsvorschlag nur ein einfacher Antrag war. Stefan Reinecke (taz) kommentiert, dass das "Macher-Image" von Scholz mehr als nur einen Kratzer bekommen habe, es liege fast ein "Totalschaden" vor. Felix W. Zimmermann (LTO) begrüßt die "Entscheidung" des Bundestags, keine Impfpflicht einzuführen. Das Argument des Fremdschutzes sei bei der Delta-Variante noch plausibel gewesen, jedoch unter der herrschenden Omikron-Variante weitgehend weggebrochen. Zudem sei eine Impfpflicht überhaupt nicht geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen, weil bei den Ungeimpften mit massivem Widerstand zu rechnen wäre.

Ukraine-Krieg und Recht

Kriegsverbrechen in der Ukraine: Weitere Beweise für Menschenrechtsverletzungen, speziell in der Kleinstadt Butscha bei Kiew, hat der Bundesnachrichtendienst (BND) Gremien des Bundestages in Form von abgehörten Funksprüchen russischer Soldat:innen und Satellitenbildern mitgeteilt. Auch Amnesty International veröffentlichte weitere Beweise in Form von dokumentierten Zeugenberichten aus Butscha. Es berichten SZ (Constanze von Bullion/Paul-Anton Krüger), taz (Konrad Litschko), Welt und spiegel.de (Marc Röhlig).

IStGH - Ukraine: Im Interview mit spiegel.de (Dietmar Hipp/Maximilian Popp) geht der ehemalige Richter am Jugoslawien-Tribunal (ICTY), Wolfgang Schomburg, davon aus, dass russische Soldaten noch in diesem Jahr wegen möglicher Kriegsverbrechen in der Ukraine angeklagt werden könnten. Auch eine Anklage gegen Wladimir Putin hält er mittelfristig für möglich.  

GBA – Ukraine: Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (beide FDP) haben beim Generalbundesanwalt eine 41-seitige Anzeige wegen Kriegsverbrechen und wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine eingereicht, die sie nun in der Bundespressekonferenz vorstellten. Die Anzeige richtet sich gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und gegen 32 hochrangige Politiker:innen, Militärs und Geheimdienstler:innen. Hinzu kommen Kommandeur:innen und Soldat:innen von bestimmten russischen Brigaden, Divisionen und Regimentern. Herausgestellt werden zehn exemplarischen Tatkomplexen von der Tötung von Zivilisten in Butscha bis zur Verwendung von Streumunition. Als Beweise werden Veröffentlichungen des ukrainischen Militärgeheimdienstes sowie von UN-Organisationen, NGOs, und Journalist:innen angeführt. Es berichten die taz (Christian Rath), Welt, LTO (Markus Sehl) und spiegel.de (Severin Weiland).

UN-Menschenrechtsrat/Russland: Der UN-Menschenrechtsrat hat die Mitgliedschaft Russlands mit einer von Großbritannien und den USA eingebrachten Resolution ausgesetzt. Russland kann nun an den Sitzungen des Rates nicht mehr teilnehmen, auch nicht als Beobachter. Der UN-Menschenrechtsrat ist ein Unterorgan der UN-Vollversammlung. LTO und spiegel.de berichten.

Sanktionen gegen Russland/Jumbojet: Wegen der aktuellen EU-Sanktionen gegen Russland wurde am Flughafen Frankfurt-Hahn ein Jumbojet der Fluggesellschaft Cargologicair UK festgesetzt. Das Bundesverkehrsministerium teilte mit, dass die Gesellschaft zu 100 Prozent einer Ltd. gehöre, deren Eigentümer zwei russische Staatsbürger seien. Pro Tag fällt ein Abstellentgelt in Höhe von 1.200 Euro an. LTO berichtet.

Gazprom Germania: Auf dem Verfassungblog begutachtet Rechtsprofessor Christian Tietje zusammen mit seinen Mitarbeitern Darius Ruff und Tim Borrmann die Anordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), dass die Bundesnetzagentur als Treuhänderin für Gazprom Germania GmbH eingesetzt wird. Die wie eine Verstaatlichung anmutende Anordnung stehe auf wackeligen Beinen, weil das Außenwirtschaftsgesetz für eine Treuhandverwaltung explizit den Erlass einer Rechtsverordnung und nicht die vom MBWK gewählte Handlungsform eines Verwaltungsakts vorsehe.

Rechtspolitik

Gewalt gegen Frauen: Auf dem Verfassungsblog kritisiert Rechtsprofessor Martin Heger die EU-Kommission für ihren Vorschlag zu einer EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Der Inhalt sei zwar politisch wünschenswert, allerdings überschreite die EU hierbei ihre Kompetenzen, da Vergewaltigungen keine grenzübergreifende Kriminalität darstellten. Sofern Deutschland die Vorgaben des Lissabon-Urteils des BVerfG nicht ignorieren wolle, dürfe den Vorgaben zur Bekämpfung von Vergewaltigungen in Art. 5 des Richtlinien-Entwurfs nicht zugestimmt werden. Alternativ könnte die EU eine Opt-Out-Klausel in die Richtline einbauen.

DiRUG: Auf beck-aktuell begutachtet Rechtsprofessor Jan Lieder den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Referentenentwurf für ein Ergänzungsgesetz zum noch nicht in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG). Zu begrüßen sei die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Online-Beglaubigung – über Kapitalgesellschaften und Einzelkaufleute hinaus – auf Registeranmeldungen von Personengesellschaften, Genossenschaften und Vereine. Kritisch sieht er die Einbeziehung der GmbH-Sachgründung, weil dies größere Risiken für die Gläubiger begründe.

Gesetzliche Versprechen: Im FAZ-Einspruch schreibt der ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof darüber, was staatliche Zukunftskonzepte in den Bereichen Rentenansprüche, Klimaschutz, Pandemie und Geldvertrauen bieten können. Die Demokratie bleibe zukunftsfähig, wenn sie die Verbindlichkeit der gesetzlichen Versprechen je nach Bedeutung und Dauer abstufe. Im Sozialversicherungsrecht müssten etwa die Leistungen wieder insgesamt aus dem Beitragsaufkommen finanziert werden, um sich von Zuweisungen aus dem Staatshaushalt unabhängig zu machen.   

Justiz

EGMR zu Pushback von Flüchtlingen: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Mittwoch entschieden, dass Nordmazedonien 2016 rund 1.500 Flüchtlinge zurück nach Griechenland schicken durfte, die vom griechischen Flüchtlingslager Idomeni aus die Grenze überschritten hatten. Die Aktion war als "Walk of Hope" bekannt geworden. Die Zurückweisung sei rechtmäßig, weil die Geflüchteten keine Asylanträge gestellt haben und illegal eingereist waren. Eine individuelle Prüfung ihrer Situation sei daher nicht möglich gewesen. LTO berichtet.

EuGH — Minderjährige Geflüchtete: Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof Nicholas Emiliou hat sich in seinen Schlussanträgen dafür ausgesprochen, dass unbegleitete minderjährige Geflüchtete die Möglichkeit bekommen müssen, vor Gericht zu ziehen, wenn ein EU-Mitgliedstaat ihnen die Aufnahme verwehrt. Die Prüfung soll vor einem Gericht des ablehnenden Landes stattfinden. spiegel.de berichtet.

EuGH zu Online-Vertragsschluss: Der Europäische Gerichtshof verlangt, dass Verbraucher:innen eindeutig verstehen können, dass sie beim Betätigen einer Schaltfläche eine Zahlungsverpflichtung eingehen. Konkrete Fälle müssen allerdings nationale Gericht anhand des jeweiligen Sprachgebrauchs und der Vorstellung der Verbraucher:innen klären. In der Vorlage des Amtsgerichts Bottrop ging es um die Schaltfläche "Buchung abschließen" der Hotel-Plattform Booking.com. Das AG Bottrop sieht die Schaltfläche kritisch, weil die Formulierung häufig auch als Synonym für eine "unentgeltliche Vorbestellung oder Reservierung" verwendet werde. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky), tagesschau.de (Kerstin Anabah) und LTO.

EuGH zu Fluggastrechten: Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs können Fluggäste auch dann eine Entschädigung für eine Verspätung verlangen, wenn der Flug von einer Nicht-EU-Airline durchgeführt wurde und außerhalb der EU endet. Wurde der Flug bei einer EU-Airline gebucht, kann die durchführende Nicht-EU-Airline diese wiederum nach nationalem Recht für die Entschädigung in Regress nehmen. Die Welt und LTO berichten.

BGH zu Urheberschutz für Porsche-Karosserie: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs hat die Tochter und Erbin des verstorbenen Ex-Leiters der Abteilung "Karosserie-Konstruktion" bei Porsche keinen Anspruch auf Nachvergütung nach § 32a Abs. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG) für die Erlöse aus der ab 2011 produzierten Baureihe 991 des Porsches 911. Schon der ab 1963 produzierte Porsche 911 enthalte entgegen der Ansicht der Tochter keine Gestaltungsmerkmale mehr, die die Urheberrechte des Vaters an der Gestaltung des ab 1950 produzierten Modelles Porsche 356 begründeten. Die UrhG-Norm wird umgangssprachlich "Bestsellerparagraph" genannt und begründet einen Fairnessausgleich für Nutzungsrechte, die im Nachhinein betrachtet für ein zu geringes Honorar eingeräumt wurden. Wegen eines nicht angenommenen Beweisangebotes, das im Ergebnis aber wohl nicht relevant ist, geht der Fall noch einmal zurück an das Oberlandesgericht Stuttgart. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch)FAZ (Oliver Schmale) und LTO (Pauline Dietrich).*

LG München II — Miesbacher Sparkassenaffäre: Vor dem Landgericht München II hat eine neue Verhandlung zur Miesbacher Sparkassenaffäre begonnen. Es geht um Untreuevorwürfe gegen den ehemaligen Vorstandschef der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee, Georg Bromme, und gegen den ehemaligen CSU-Landrat und früheren Aufsichtsratschef Jakob Kreidl. Vor drei Jahren hatte das LG die beiden bereits zu eineinhalb Jahren beziehungsweise elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der BGH hatte das Urteil weitgehend bestätigt, wertete jedoch einzelne Untreue-Vorwürfe anders. LTO berichtet.

LG Bonn – Cum-Ex/Hanno Berger: Die FAZ (Marcus Jung), Welt und LTO (Stefan Schmidbauer) berichten über den zweiten Prozesstag im Hanno-Berger-Prozess am Landgericht Bonn. Zeugenaussagen aus dem Bonner Bundeszentralamt für Steuern, das für die Cum-Ex-Erstattungen zuständig war, legen nahe, dass ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums aus dem Mai 2009, in dem auf das Problem doppelter Steuererstattungen hingewiesen wurde, in der Behörde zu keiner verstärkten Kontrolle geführt hat. Berger selbst beschwerte sich über eine "verpilzte" und "verdreckte" Zelle und über unzureichendes Essen in der Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf. Ihm schwänden die Kräfte für eine gerichtliche Verteidigung.

Recht in der Welt

USA — Nachfolge Breyer: Der US-Senat hat Ketanji Brown Jackson als neue Richterin am Supreme Court bestätigt. Damit wird erstmals eine schwarze Frau Richterin am Obersten Gericht der USA. Die liberale Juristin kam mit den Stimmen der demokratischen Senator:innen und von drei gemäßigten Republikaner:innen auf 53 der insgesamt 100 Stimmen im Senat. An der konservativen Mehrheit am Supreme Court ändert sich jedoch nichts, da Jackson den liberalen Richter Stephen Breyer ablöst. Es berichten spiegel.de und zeit.de.

Türkei/Saudi-Arabien — Mord an Jamal Khashoggi: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat ein türkisches Gericht den seit zwei Jahren laufenden Prozess zur Ermordung des saudi-arabischen Journalisten Jamal Khashoggi ausgesetzt und an Saudi-Arabien übergeben. Die Abgabe wird mit einer Stagnation des Prozesses begründet, weil die Angeklagten ausländische Staatsbürger seien, deren Aussagen nicht aufgenommen werden könnten und bei denen keine Haftbefehle vollstreckt werden könnten. Im Oktober 2018 wurde Khashoggi im saudischen Konsulat in Istanbul brutal ermordet und seine Leiche wurde vermutlich in Salzsäure aufgelöst. Es berichten FAZ (Rainer Hermann), SZ, taz (Jürgen Gottschlich), Welt und spiegel.de.

Dunja Ramadan (SZ) kommentiert, dass die Türkei den Fall missbrauche, um ein neues Kapitel mit den Golfstaaten aufzuschlagen und um sich gegenüber Riad im Kampf um die Führungsrolle in der islamischen Welt als "moralisch überlegen zu inszenieren". Ähnlich sieht das Jürgen Gottschlich (taz), der die Übertragung des Verfahrens genauso politisch sieht wie die Eröffnung des Verfahrens. Vor zwei Jahren hätten sich die türkisch-saudischen Beziehungen in einer Eiszeit befunden und jetzt wolle Erdogan sie verbessern und "da würde die 'alte Sache' mit Khashoggi nur noch stören."

Pakistan — Parlamentsauflösung: In Pakistan war die Auflösung des Parlaments laut dem dortigen Supreme Court verfassungswidrig. Der Premier Imran Khan hatte das Parlament aufgelöst, um einem wohl aussichtsreichen Misstrauensvotum zuvorzukommen. Dieses soll nun am Samstag im Parlament nachgeholt werden. Es berichten SZ und FAZ (Alexander Haneke).

Sonstiges

Kündigung von Sammelanderkonten: Bei den Sammelanderkonten zeichnet sich laut Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eine Lösung ab. Das Bundesfinanzministerium und die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) hätten ein klarstellendes Schreiben an die Kreditwirtschaft geschickt und darin zu verstehen gegeben, dass man sich zu der Thematik in Verhandlungen befinde und dass die Banken gehalten seien, bei der Risikoanalyse von Anderkonten mit Augenmaß vorzugehen. Damit hoffe man, eine Rücknahme von Kündigungen und die Einrichtung neuer Anwaltsanderkonten zu erreichen. Anfang des Jahres hatten zahlreiche Banken die Sammelanderkonten von Anwält:innen gekündigt, nachdem die Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (AHH) durch die BaFin geändert worden waren. LTO berichtet.

Corona-Schutz in Behörden: Auf dem JuWissBlog untersucht der wissenschaftliche Mitarbeiter Jendrik Wüstenberg, ob Behördenleiter:innen nach dem Wegfall der meisten Corona-Schutzmaßnahmen ihre Kompetenzen überschreiten, wenn sie unter Berufung auf das Hausrecht oder den Arbeitsschutz die Fortgeltung von 3G-Regeln und Maskenpflicht in ihren Gebäuden anordnen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass dies "der gesetzgeberischen Intention bei der Änderung des IfSG" nicht entspreche.  

Umgangsrecht und Kindeswohl: Im Interview mit der taz (Kaija Kutter) kritisiert der Rechts- und Erziehungswissenschaftler Ludwig Salgo aus Anlass einer aktuellen Studie eine unverhältnismäßige Durchsetzung des Umgangsrechts eines Elternteils durch Behörden, wobei es meistens Väter seien, die das Recht gegenüber der Mutter durchsetzen lassen. Dabei komme es nicht nur ausnahmsweise zum Einsatz von staatlicher Gewalt, die bei den Kindern Spuren hinterlasse. "Manche Familiengerichte und Jugendämter stellen den Schutz des Kindeswohls hintenan, um den Umgang um fast jeden Preis durchzusetzen."  

RT DE: Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hat mitgeteilt, dass der russische Staatssender RT DE nach der Festsetzung von drei Zwangsgeldern sein Live-Programm in Deutschland mittlerweile nicht mehr verbreite. RT DE hatte gegen das Verbot vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt, das die Untersagung jedoch im Eilverfahren bestätigte. Laut MABB hat RT DE keine Beschwerde eingelegt, sodass der Beschluss rechtskräftig sei. Es geht in diesem Verfahren um die fehlende Rundfunklizenz, nicht um die EU-Sanktionen gegen RT DE. FAZ (Michael Hanfeld) und spiegel.de (Felix Bayer) berichten.


* Korrektur am Abend des Erscheinungstags.

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/tr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. April 2022: . In: Legal Tribune Online, 08.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48090 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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