Die geplanten Lockerungen der Corona-Regeln stoßen auf zunehmende Kritik. Landgericht Dresden leitet Disziplinarverfahren gegen Richter Jens Maier ein. Der britische Supreme Court lehnte Rechtsmittel gegen Assange-Auslieferung ab.
Thema des Tages
Corona – Maßnahmen: Die Kritik an der geplanten Reform des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wächst. In einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags kritisierten Wissenschaftler:innen insbesondere den Wegfall von Schutzinstrumenten wie der weitgehenden Maskenpflicht in Innenräumen angesichts der wieder steigenden Infektionszahlen als verfrüht. Auch immer mehr Politiker:innen aus der Ampelkoalition und den Bundesländern halten die Neuregelung für unzureichend. Am 20. März läuft die Rechtsgrundlage im IfSG für die heutigen Corona-Maßnahmen der Länder-Verordnungen aus, wobei das neue Gesetz eine sich anschließende zweiwöchige Übergangsfrist einführen soll. Ansonsten soll die Neuregelung den Ländern nur noch die Anordnung eines Basisschutzes und etwas weitergehende Regelungen für Hotspots ermöglichen. Am Mittwoch wird der Bundestag die Reform erstmals beraten und bereits am Freitag darüber abstimmen. Die FAZ (Kim Björn Becker), die SZ, die taz (David Muschenich), LTO und RND berichten.
Jasper von Altenbockum (FAZ) kritisiert die Eile, mit der der Bundestag die Reform nun auf den Weg bringen muss. Erst haben sich die Ministerien ewig nicht einigen können, nun sei keine Zeit mehr für rechtzeitige Stellungnahmen der Verbände. Korrekturen seien wohl gar nicht erwünscht gewesen. Es sei fraglich, ob ein solches Verfahren den Namen "lebendiger Parlamentarismus" verdient habe. Auch Kassian Stroh (SZ) hält die Verabschiedung der neuen Regeln für "völlig überstürzt", was zu Lasten des Vertrauens der Menschen in die Corona-Regeln gehe. Gerade weil die Corona-Regeln tief in die persönlichen Freiheiten eingreifen, müssen sie verlässlich und kalkulierbar sein. Bund und Länder hätten dies in zwei Jahren Coronapolitik leider oft nicht eingehalten. Johannes Pennekamp (FAZ) hingegen hält die Lockerungen und die Beschränkung auf den Basisschutz für verhältnismäßig. Damit werde Corona zur Sache der Eigenverantwortung. Die Gesellschaft könne zudem nicht länger "grenzenlose Rücksicht auf nichtgeimpfte Menschen nehmen", die in den vergangenen Monaten sowieso zu viel Aufmerksamkeit bekommen hätten.
Corona – Kurzarbeitsgeld: Der Bundesrat stimmte vergangene Woche der vom Bundestag beschlossenen Verlängerung der Corona-Sonderregeln zum Kurzarbeitsgeld bis zum 30. Juni 2022 zu. Damit bestehen der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit, die erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit und die Anrechnungsfreiheit für Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung fort, wie beck.community (Markus Stoffels) erläutert. Außerdem wird die maximale Bezugsdauer von bisher 24 auf 28 Monate erhöht.
Ukraine-Krieg und Recht
Deutsche Beihilfe zum Krieg: LTO (Felix W. Zimmermann) erörtert die Frage, ob sich die Bundesregierung durch den Import von russischem Öl und Gas nach Deutschland und die damit verbundenen Zahlungen an Russland der Beihilfe zum Angriffskrieg gegen die Ukraine strafbar macht. Eine Strafbarkeit von Mitgliedern der Bundesregierung sei wegen der Verweigerung eines Öl- und Gasembargos zwar theoretisch konstruierbar, aufgrund des aktuell herrschenden Rechtsverständnisses aber praktisch ausgeschlossen. Russland erhält derzeit bis zu einer Milliarde Euro am Tag aus Europa für seine Energielieferungen, wobei das Geld teilweise direkt an russische Staatsunternehmen fließt.
Russland – Enteignung von Unternehmen: Nun berichtet auch das Hbl (Heike Anger) über die Pläne der russischen Regierung, Vermögen von ausländischen Unternehmen zu enteignen, die ihre Geschäfte in Russland aufgrund des Angriffs auf die Ukraine aussetzen. Auf Grundlage des deutsch-russischen Investitionsschutzvertrags von 1989 könnten ausländische Firmen Russland dann zwar bei einem internationalen Schiedsgericht verklagen, allerdings wäre eine tatsächliche Vollstreckung schwierig, erläutert Rechtsanwalt Richard Happ gegenüber dem Hbl.
Ukrainische Flüchtlinge: Auf dem Verfassungsblog schreibt Sué González Hauck, wissenschaftliche Mitarbeiterin, über den diskriminierenden und teilweise rassistischen Umgang mit Geflüchteten aus der Ukraine aufgrund ihrer Hautfarbe und Herkunft sowie über die Rolle des Rechts in diesem Zusammenhang. Recht (re)produziere und fördere einerseits rassistische Strukturen, während das grundrechtliche Gleichheitsgebot es gebiete, "von Rassismus geprägte Realitäten auch dann nicht hinzunehmen, wenn das geltende Recht in seiner allgemein anerkannten Auslegung sie zulässt".
Rechtspolitik
Bundestagswahlrecht: Die Ampelkoalition hat sich auf die Einsetzung einer Kommission verständigt, die konkrete Vorschläge zur Änderung des Wahlrechts erarbeiten soll. Der Antrag sieht vor, dass sich die Wahlrechtskommission vor allem mit einer Verkleinerung des Bundestags, der Senkung des Wahlalters, der Steigerung des Frauenanteils und der Begrenzung von Amts- und Mandatszeiten befassen soll, berichtet die SZ (Robert Roßmann). CDU und CSU hatten sich in den vorherigen Legislaturperioden geweigert, das Wahlrecht weitgehend zu reformieren.
Virtuelle Hauptversammlungen: Die taz (Nathanael Häfner) berichtet über Kritik der Kritischen Aktionär:innen und des DGB am Gesetzentwurf des Justizministeriums, das virtuelle Hauptverhandlungen für Aktionär:innen auch nach dem Ende der coronabedingten Ausnahmeregelungen ermöglichen will. Die Kritiker:innen meinen, der Entwurf schränke die Rederechte der Aktionär:innen ein und erschwere den Dialog zwischen wichtigen Stakeholdern mit dem Unternehmen. Unter anderem soll der Vorstand bei solchen Veranstaltungen bis zu vier Tage vorab Fragen absegnen oder ablehnen und Nachfragen ohne "sachlichen Zusammenhang" unterbinden können. Das Bundeskabinett will im April über den Entwurf beraten.
Frauenquote: Nach langer Blockade haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf die Einführung einer Frauenquote von 40 Prozent für Aufsichtsräte geeinigt. Ausgenommen von der Regelung sind Staaten, die schon eine Quote haben, so die FAZ (Hendrik Kafsack). Deutschland ist deshalb nicht von der Regelung betroffen und muss die hier geltende Quote von 30 Prozent nicht anheben.
Justiz
LG Dresden – Rechtsextremer Richter Jens Maier: Das Landgericht Dresden hat ein Disziplinarverfahren gegen den als rechtsextrem eingestuften, ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier eingeleitet. Dieser hat am Montag seinen Dienst am Amtsgericht Dippoldiswalde angetreten, nachdem das Dienstgericht für Richter:innen beim Landgericht Leipzig nicht rechtzeitig über den Antrag des sächsischen Landes-Justizministeriums auf vorläufige Untersagung der Amtsgeschäfte entschied. Das LG Dresden sieht einen Verdacht, Maier habe seine Dienstpflichten zur Verfassungstreue, zur politischen Mäßigung und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verletzt. Maier beauftragte für das Verfahren den rechten Szeneanwalt Jochen Lober, der zeitweilig auch Ralf Wohlleben im NSU-Prozess verteidigte. Das Verfahren vor dem Dienstgericht Leipzig gegen Maier läuft parallel weiter. Es berichten die SZ, FAZ, taz (Matthias Meisner), LTO (Antonetta Stephany/Markus Sehl) und spiegel.de.
Ronen Steinke (SZ) kritisiert im Feuilleton die lange Untätigkeit der sächsischen Justizministerin Katja Meier (Grüne) in der Causa Maier. Die Ministerin habe sich zu lange von ihrem Haus abraten lassen, gegen Maiers Rückkehr vorzugehen. Erst als Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz einen neuen Weg aufzeigte, habe sich das Ministerium an diesen gewandt, sich beraten lassen und den entsprechenden Antrag beim Dienstgericht in Leipzig gestellt. Die Ministerin betone, sie habe den von Gärditz vorgeschlagenen Weg schon vorher erkannt. Unstreitig habe Gärditz aber einen Beratervertrag erhalten, so Steinke. Außerdem habe die Ministerin mit einer Vertraulichkeitsabrede dafür gesorgt, dass Gärditz nicht mehr öffentlich über den Fall spricht.
LG München I – Wirecard: Die SZ (Klaus Ott), das Hbl (René Bender/Volker Votsmeier) und LTO berichten nun vertieft über die 474 Seiten umfassende Anklageschrift der Staatsanwaltschaft München I gegen den früheren Chef von Wirecard Markus Braun und zwei weitere Angeschuldigte. Darin werden den Angeschuldigten unter anderem unrichtige Darstellung in den Bilanzen von 2015 bis 2018, gewerbs- und bandenmäßige Marktmanipulation und besonders schwere Untreue und Betrug vorgeworfen.
AG Hamburg-Altona – Bakery Jatta: Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen den Nichteröffnungsbeschluss des Amtsgericht Hamburg-Altona im Verfahren gegen den HSV-Fußballprofi Bakery Jatta sofortige Beschwerde eingelegt. Das AG hatte vergangene Woche die Eröffnung der Hauptverhandlung abgelehnt, da die StA keine "gerichtsverwertbaren Nachweise" über die von ihr behaupteten Identitätsfälschung des Fußballers vorgelegt habe, berichten LTO und spiegel.de. Nach Auffassung der StA handelt es sich bei dem heute 23-jährigen Jatta eigentlich um den zweieinhalb Jahre älteren Bakary Daffeh.
BFH-Präsident Thesling: An diesem Dienstag wird der neue Präsident des Bundesfinanzhofs Hans-Josef Thesling zum ersten Mal den BFH-Jahresbericht vorstellen. Aus diesem Anlass wird Thesling von der SZ (Stephan Radomsky) portraitiert. CDU-Mitglied Thesling hatte zuletzt als Leiter der Rechts- und Personalabteilung im nordrhein-westfälischen Justizministerium gearbeitet, davor war er zwei Jahre lang Präsident des Finanzgerichts Düsseldorf, davor wiederum leitete er eine Abteilung in der Landtagsverwaltung. Als BFH-Präsident will Thesling in tagespolitischen Fragen neutral sein, aber "grundsätzliche Fehlentwicklungen klar ansprechen".
Recht in der Welt
Großbritannien – Julian Assange: Der britische Supreme Court wird nicht über Julian Assanges jüngstes Rechtsmittel gegen seine Auslieferung an die USA entscheiden. Dieses werfe keine Rechtsfragen auf. Der britische High Court hatte im Dezember das von ihm zunächst verhängte Auslieferungsverbot wegen Suizidgefahr aufgehoben, im Januar dann aber ein Rechtsmittel zum Supreme Court zugelassen. Es berichten spiegel.de und deutschlandfunk.de.
Israel – Staatsangehörigkeitsgesetz: Am vergangenen Donnerstag hat das israelische Parlament das umstrittene sog. Staatsangehörigkeitsgesetz verabschiedet. Danach erhalten Palästinenser:innen aus dem Gazastreifen oder dem Westjordanland, die mit israelischen Bürger:innen verheiratet sind, weiterhin nicht die israelische Staatsbürgerschaft und dürfen sich auch nicht in Israel niederlassen. Laut taz (Judith Poppe) kündigten Menschenrechtsorganisationen an, das Gesetz vor dem Obersten Gericht anfechten zu wollen, da dieses einen tiefen Eingriff in die Menschenrechte der Betroffenen darstelle.
USA – Supreme Court: In der FAZ stellt der emeritierte Soziologieprofessor Michael Zöller eine als Buch veröffentlichte Rede des US-Supreme Court-Richters Stephen Breyer vor. Unter dem Titel "The Authority of the Court and the Peril of Politics" wende sich der liberale Richter gegen die weit verbreitete Wahrnehmung, der Supreme Court sei hoch politisiert. Dies entspreche nicht seiner Erfahrung und sei ein von den Medien erzeugtes Zerrbild. Am Gericht stünden sich eher unterschiedliche Rechtsphilosophien gegenüber.
Sonstiges
Digitaler Nachlass: Rechtsanwalt Dennis Ch. Fast beschreibt auf LTO, wie Internetnutzer:innen am besten ihren sog. digitalen Nachlass regeln können. Der digitale Nachlass umfasst die Gesamtheit des digitalen Vermögens wie Urheberrechte, Rechte an Websites, Domains sowie sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Providern und dem Erblasser hinsichtlich diverser Internetangebote und damit auch die Gesamtheit aller Accounts und Daten der Erblasserin im Internet. Er unterliege grundsätzlich der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 Bürgerliches Gesetzbuch, diese könne aber durch Testament geändert werden.
Strafrecht gegen Fake News: Die FAZ (Stephan Klenner) rezensiert die nun als Buch erschienene Dissertation von Markus Schreiber, die der Frage nachgeht, inwiefern das Strafrecht Falschnachrichten unterbinden muss und kann und inwieweit es dies bereits tut. Dabei gelinge es dem Autor, "einer zentralen gesellschaftliche Herausforderung unserer Zeit mit juristischer Präzision zu begegnen", so die FAZ.
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LTO/ali
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Die juristische Presseschau vom 15. März 2022: . In: Legal Tribune Online, 15.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47825 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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