Die juristische Presseschau vom 27. Januar 2022: Erste Debatte über Impfpf­licht / Eil­an­trag von AfD-Unge­impften geschei­tert / BGH zu Betriebs­sch­lie­ßungs­ver­si­che­rung

27.01.2022

Der Bundestag debattierte erstmals über eine Corona-Impfpflicht. Ungeimpfte AfD-Abgeordnete dürfen nicht an Gedenkfeier im Bundestag teilnehmen. Versicherungen müssen nicht für Ausfälle von Gaststätten wegen des Corona-Shutdowns aufkommen.

Thema des Tages

Corona – Impfpflicht: Der Bundestag hat in einer "Orientierungsdebatte" erstmals über eine mögliche Corona-Impfpflicht debattiert. FAZ (Helene Bubrowski/Eckart Lohse) und zeit.de (Ferdinand Otto) fassen die Debatte zusammen. 

FAZ (Susanne Kusicke) stellt die drei Gruppenanträge vor, die sich bisher abzeichnen: Allgemeine Impfpflicht; eine Impfpflicht ab 50; Ablehnung einer Impfpflicht. Im Interview mit dem Hbl (Jürgen Klöckner/Frank Specht) spricht sich SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt für eine allgemeine Impfpflicht aus, Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) lehnt sie ab.

Angesichts des aktuellen Erkenntnisstandes zur Omikron-Variante muss die Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Impfpflicht laut LTO (Felix W. Zimmermann) neu bewertet werden. So sei der Impfschutz gegen Omikron geringer und gleichzeitig Omikron weniger gefährlich, was einer Impfpflicht entgegenstehe. Vor diesem Hintergrund sei höchstens eine Impfpflicht für die Gruppe der über 50-Jährigen zulässig, da die Gruppe der 18- bis 49-Jährigen viel seltener von schweren Verläufen betroffen sei und es nicht belegt sei, dass Ungeimpfte wesentlich ansteckender seien als Geimpfte. tagesschau.de (Frank Bräutigam/Claudia Kornmeier) erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen und insbesondere die Verhältnismäßigkeitsprüfung. Das Bundesverfassungsgericht räume dem Gesetzgeber häufig einen Entscheidungsspielraum ein, jedoch seien eine ausführliche Begründung, eine laufende Überprüfung und gegebenenfalls eine Anpassung an eine geänderte Faktenlage notwendig.

Rechtspolitik

Nachtragshaushalt: Die CDU/CSU-Fraktion will unmittelbar nach Veröffentlichung des Gesetzes über den Nachtragshaushalt, der an diesem Donnerstag im Bundestag beschlossen werden soll, eine Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Zudem werde die Fraktion ein Eilverfahren anstrengen, um zu verhindern, dass die Ampel-Koalition auf der Grundlage dieses Haushalts Ausgaben tätigt, meldet zdf.de. Die CDU/CSU wertet den Nachtragshaushalt als Umgehung der grundgesetzlichen Schuldenbremse.

Vorkaufsrecht/Milieuschutz: Die Bürgermeister:innen der Städte Hamburg, Berlin und München haben laut SZ eine gesetzliche Regelung für ein gemeindliches Vorkaufsrecht gefordert, mit dem Kommunen privaten Investor:innen beim Kauf von Häusern zuvorkommen könnten, wenn Luxussanierungen oder hohe Mietsteigerungen zu befürchten sind. Anfang November hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das derzeitige Vorkaufsrecht im Baugesetzbuch eng auszulegen sei, so dass es nur greife, wenn die Immobilie leerstehe oder verfalle. Bundesbauministerin Geywitz (SPD) unterstützt ein reformiertes kommunales Vorkaufsrecht, da es den Gemeinden Gestaltungsmöglichkeiten gebe, um für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen.

Justiz

BVerfG zu 2G-Plus im Bundestag: Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der AfD-Fraktion und einzelner AfD-Bundestagsabgeordneten abgelehnt, die trotz fehlender Impfung an der Gedenkstunde zum Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz im Plenarsaal teilnehmen wollten. Ungeimpfte Abgeordnete können derzeit an Sitzungen nur auf einer Zuschauertribüne teilnehmen, jedoch ist diese Bühne am 27. Januar für Ehrengäste der Veranstaltung reserviert. Das BVerfG befand nun, dass weder die antragstellenden Bundestagsabgeordneten noch die AfD-Fraktion hinreichend dargelegt hätten, dass ihnen bei Ausschluss von der Veranstaltung ein schwerer Nachteil drohe. Ein unmittelbarer politischer Austausch zwischen Abgeordneten finde bei Gedenkveranstaltungen nicht statt, weshalb nicht ersichtlich sei, inwieweit die Teilnahme einen Rahmen für die Wahrnehmung effektiver Opposition bieten könne. Es berichten LTO, tagesschau.de (Gigi Deppe) und spiegel.de.

Juniorprofessor Fabian Michl bewertet im Interview mit spiegel.de (Marc Röhlig) die Erfolgsaussichten der AfD-Organklage gegen die 2G-Plus-Regelung des Bundestags: "Ich halte die Einschränkungen weder für substanziell noch für systemisch." Michl sieht auch keine Stigmatisierung der AfD: "Die 2G-plus-Regel im Bundestag gilt für alle Fraktionen gleichermaßen, sie ist nicht auf eine Fraktion zugeschnitten und diskriminiert diese auch nicht gezielt."

BGH zu Betriebsschließungsversicherung/Corona: Eine Betriebsschließungsversicherung muss nicht für Ausfälle aufgrund eines Corona-bedingten Lockdowns aufkommen, wenn Covid-19 nicht ausdrücklich in den Vertragsbedingungen genannt wird. Dies hat der Bundesgerichtshof im Fall eines Gastronomen aus Travemünde per Vertragsauslegung und im Rahmen der AGB-Kontrolle entschieden. Der Versicherungsnehmer habe nicht erwarten können, dass die hier beklagte Versicherung Axa bei allen möglichen Krankheiten zahlen würde, auch bei solchen, die wie Covid-19 bei Vertragsschluss noch gar nicht bekannt waren. Sonst ergebe die Auflistung der rund 50 konkreten Krankheiten und Errgern in den Versicherungsbedingungen keinen Sinn. Auch sei andernfalls wegen der Unklarheit des Haftungsrisikos keine sachgerechte Prämienberechnung möglich. Es berichten SZ (Friederike Krieger), FAZ (Corinna Budras), Hbl (Susanne Schier), beck-aktuell (Joachim Jahntagesschau.de (Gigi Deppe)dhz.net (Christian Rath) und LTOZwar handele es sich um eine Einzelfallentscheidung, die dem Verfahren zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen seien jedoch marktüblich und weit verbreitet.

EuG zu Intel-Geldbuße: Das Gericht der Europäischen Union hat die Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2009, gegen den Chip-Hersteller Intel eine Geldbuße von 1,06 Milliarden Euro zu verhängen, aufgehoben. Die Kommission hatte Intel vorgeworfen, seine beherrschende Stellung auf dem Weltmarkt missbräuchlich ausgenutzt zu haben, indem Intel strategisch relevanten Computerherstellern Rabatte gewährte, damit diese alle bzw. nahezu alle ihre x86-Prozessoren bei Intel beziehen. Das EuG sah nun jedoch keine ausreichenden Anhaltspunkte, um die streitigen Rabatte als Missbrauch im Sinne von Art. 102 AEUV einzustufen. Es berichten FAZ (Werner Mussler) und LTO

BVerfG – Klimaschutz: Neun junge Beschwerdeführer:innen haben – unterstützt von der Deutschen Umwelthilfe und vertreten von Rechtsanwalt Remo Klinger – Verfassungsbeschwerde erhoben, um eine weitere Verschärfung des deutschen Klimaschutzgesetzes zu erreichen. Dies berichten SZ (Michael Bauchmüller), taz (Bernhard Pötter) und LTO. Zu den erforderlichen Sofortmaßnahmen gehörten etwa Tempolimits, eine wirksame Sanierung öffentlicher Gebäude und der stärkere Schutz von kohlenstoffspeichernden Ökosystemen. Gestützt werde die Beschwerde auf Artikel 20a des Grundgesetzes, demgemäß der Staat auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen habe.

BVerfG zum Klimaschutz: Mit den Folgen des letztjährigen Klimabeschlusses des Bundesverfassungsgerichts für die Demokratie befasst sich der Jurastudent Thomas Dörtgöz auf FAZ-Einspruch. Zwar sei problematisch, dass sich das Gericht eine bestimmte Zukunftsprojektion zu eigen gemacht habe und damit in den Bereich des genuin Politischen vorgedrungen sei. Diese "judikative Projektivkompetenz" sei jedoch zulässig, wenn sie sparsam gebraucht werde.

OLG Koblenz zu Folter in Syrien: Den Prozess um Staatsfolter in Syrien, der Mitte Januar mit der Verurteilung des Angeklagten Anwar R. zu lebenslanger Freiheitsstrafe endete, beleuchtet Wolfgang Kaleck (European Center for Constitutional and Human Rights) in der Zeit. Insbesondere die Aussagen von Nebenklägern und Nebenklägerinnen hätten die Bedeutung der gerichtlichen Aufarbeitung belegt. Kritikwürdig sei allerdings die Selektivität der Strafverfolgung.

OLG Frankfurt/M. zu Mietwagen-Unfall: Auf LTO kritisiert Patrick Ostendorf, Wirtschaftsrechtsdozent, ein Ende Dezember ergangenes Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. zur Haftung eines Mietwagenunternehmens. Das Gericht befand, dass das Unternehmen auch ohne eigenes Verschulden für einen durch Mängel des Mietwagens verursachten Verkehrsunfall gem. § 536a Abs. 1 BGB haften müsse. Der Ausschluss dieser Haftung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei unwirksam. Die Entscheidung beruhe indes auf methodischen Fehlern: Der vertragliche Ausschluss einer verschuldensunabhängigen Haftung könne nicht – wie nach der Rechtsprechung für eine Unwirksamkeit erforderlich – vertragszweckgefährdend wirken, da eine verschuldensunabhängige Haftung ohnehin keine präventive Wirkung entfalte. 

OLG Frankfurt/M. – Cum Ex/Warburg-Bank: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. wird am 2. März sein Urteil im Rechtsstreit zwischen der Bank M.M. Warburg und der Deutschen Bank verkünden, berichtet Hbl (Yasmin Osman/Volker Votsmeier). Warburg fordert 63 Millionen Euro, welche von der Deutschen Bank und anderen Beteiligten bei den Cum-Ex-Geschäften kassiert worden seien. Die Klage habe indes geringe Erfolgsaussichten, sie sei bereits in der Vorinstanz abgewiesen worden. 

OLG Karlsruhe zu Anrede von nichtbinärer Person: Ein Adressformular bei einem Online-Shop, in dem nur zwischen "Mann" und "Frau" gewählt werden kann, stellt eine Diskriminierung von Personen mit "nichtbinärer Geschlechtsidentität" dar, löst jedoch keinen Entschädigungsanspruch aus. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe laut LTO entschieden. Zwar liege eine unmittelbare Benachteiligung des Geschlechts vor, da die hier klagende Person – anders als eine Person mit männlichem oder weiblichem Geschlecht – den Kaufvorgang nicht abschließen konnte, ohne falsche Angaben über ihr Geschlecht zu machen. Allerdings sei die Verletzung nicht von besonderer Intensität und beziehe sich nur auf den privaten Bereich, überdies sei das Verschulden des Unternehmens als gering einzustufen. 

OVG NRW zu Kinderbetreuung: Wer zu betreuende Kinder auch nur kurzzeitig alleine lässt und die Beaufsichtigung an einen Dritten delegiert, ist nicht zur Kinderbetreuung geeignet, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in zweiter Instanz entschieden, wie LTO berichtet. Die Stadt Eschweiler habe daher zurecht einer Tagesmutter die Pflegeerlaubnis entzogen, weil sie zum einen die Aufsicht über die von ihr betreuten Kinder einer dritten Person überlassen hatte, während sie den Hund ausführte und die sich zum anderen zeitweise in einer anderen Wohnung in dem Mehrfamilienhaus aufhielt, während die betreuten Kinder schliefen. Um für die Kinderbetreuung geeignet zu sein, müsse die Kinderbetreuung zu jeder Zeit persönlich wahrgenommen werden, sofern nicht ein zwingender Notfall gegeben sei, befand das Gericht.

LG Potsdam zu Verkauf von Lübcke-Mord-Waffe: Das Landgericht Potsdam hat einen 66-Jährigen vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen, der angeklagt worden war, dem Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, Stephan Ernst, die Tatwaffe verkauft zu haben. Das Gericht befand nun, dass Ernst als Belastungszeuge nicht glaubwürdig sei, da er im Mordverfahren wiederholt widersprüchliche und eklatant unrichtige Aussagen gemacht habe, so dass sich hierauf keine Verurteilung stützen lasse. Der Angeklagte hatte 2019 mehr als ein halbes Jahr in Untersuchungshaft gesessen. Es berichten FAZ (Reiner Burger) und spiegel.de

LG Dresden – Diebstahl aus dem "Grünen Gewölbe": Die FAZ (Stefan Locke) berichtet vorab über den am Freitag anstehenden Prozessbeginn wegen des Einbruchs in das Grüne Gewölbe in Dresden im November 2019. Angeklagt sind sechs Personen im Alter von 22 bis 28 Jahren, von denen zwei bereits wegen des Diebstahls einer 100-Kilogramm-Goldmünze aus dem Bode-Museum in Berlin verurteilt worden waren. Der Wert der gestohlenen Objekte sei von Experten auf 113,8 Millionen Euro taxiert worden. 

VG Köln – TikTok/NetzDG: Nun klagt auch das Videoportal TikTok vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Verpflichtung, nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz Informationen über seine Nutzerinnen und Nutzer an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten, wenn diese strafbare Inhalte gepostet haben. Dies berichtet spiegel.de (Max Hoppenstedt). 

Rechtsextremer Richter Jens Maier: Die SZ (Wolfgang Janisch) befasst sich mit den rechtlichen Möglichkeiten, eine Rückkehr des rechtsextremen ehemaligen Richters Jens Maier, der zuvor für die AfD ein Bundestagsmandat innehatte, in den sächsischen Justizdienst zu verhindern. So sei eine Richteranklage zum Bundesverfassungsgericht möglich, sie stelle jedoch "juristisches Neuland" dar. Nach Ansicht von Rechtsprofessor Andreas Fischer-Lescano sowie der Neuen Richtervereinigung sei überdies ein Disziplinarverfahren möglich, in dem auch Maiers Verhalten als Abgeordneter berücksichtigt werden könne. Dies gelte zumindest dann, wenn er sich einer Weise geäußert habe, die ihn für eine Wiedereinsetzung "untragbar" mache.

Laptops für Berliner Justiz: In der Berliner Justiz sollen 1000 Laptops angeschafft werden, um die Möglichkeiten des mobilen Arbeitens zu verbessern, hat die Senatsverwaltung für Justiz laut LTO angekündigt. Auch eine elektronische Aktenführung und die Kompatibilität von Systemen mit denen anderer Bundesländer solle vorangetrieben werden, wird die Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) zitiert. 

Recht in der Welt

USA – Affirmative Action/Harvard: Die SZ (Fabian Fellmann) berichtet über eine Klage gegen die US-amerikanischen Universitäten Harvard und NC/Chapel Hill, die ab Oktober vor dem US-Supreme-Court verhandelt wird. Gegenstand ist die sogenannte "Affirmative Action", bei der neben akademischen Kriterien auch die Ethnie der Bewerber berücksichtigt wird, um eine höhere ethnische Durchmischung zu erreichen. Der Kläger kritisiert, dass asiatisch-stämmige Amerikaner:innen benachteiligt werden.

USA – Breyer-Nachfolge: Der liberale Richter am US-Supreme Court Stephen Breyer beabsichtigt nach Berichten von SZ, FAZ (Majid Sattar) und zeit.de in den Ruhestand zu gehen. Damit bekäme US-Präsident Joe Biden die Möglichkeit, einen der neun einflussreichen Sitze an dem höchsten US-Gericht neu zu besetzen. Im Wahlkampf hatte er angekündigt, eine afroamerikanische Frau zu nominieren, falls er die Gelegenheit bekommen sollte. 

USA – "El Chapo": Ein Gericht in New York hat am Dienstag die Berufung des mexikanischen Drogenbosses Joaquín "El Chapo" Guzmán gegen seine Verurteilung zu lebenslanger Haft plus dreißig weiteren Jahren Gefängnis abgelehnt, berichtet LTO. Sein Anwalt hatte argumentiert, dass das Urteil unter anderem wegen angeblichen Fehlverhaltens der Jury während des Prozesses und nicht angemessener Behandlung von "El Chapo" im Gefängnis nicht aufrecht erhalten werden könne. 

USA – Prinz Andrew: Prinz Andrew will sich laut spiegel.de einem Geschworenenprozess wegen Missbrauchsvorwürfen stellen. Die Klägerin Virginia Giuffre wirft ihm vor, sie als Minderjährige vor rund 20 Jahren mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Zuvor sei sie Opfer eines von dem früher mit Prinz Andrew befreundeten US-Multimillionär Jeffrey Epstein und seiner Ex-Partnerin Ghislaine Maxwell aufgebauten Missbrauchsrings geworden. Der 61-Jährige war zuletzt mit dem Versuch gescheitert, die Zivilklage per Antrag zu stoppen.

Polen – Verfassungsgericht: In der FAZ erläutert Rechtsprofessor Armin von Bogdandy, warum das polnische Verfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom November 2021 "einen wichtigen Beitrag zur europäischen Integration" geleistet habe, wenn auch "wohl ohne Absicht". Das Gericht hatte einen Verstoß gegen die polnische Verfassung in der Bestimmung des Art. 1 Abs. 2 EU-Vertrag gesehen, wonach dieser Vertrag zur "Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas" beizutragen habe. Dabei habe das polnische Gericht diese Bestimmung eng mit Art. 2 EUV verknüpft, welcher die Werte einer europäischen Gesellschaft aufliste. Das polnische Gericht stelle somit klar, dass die "so qualifizierte europäische Gesellschaft der Bezugspunkt des immer engeren Zusammenschlusses ist."

Juristische Ausbildung

Reform des Jurastudiums: In der FAZ fordert der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Stephan Harbarth thesenartig Veränderungen im Jurastudium. So müsse in der Ausbildung die Kommunikation juristischer Inhalte an fachfremde Personen in den Vordergrund gerückt werden. Auch sei eine weiter gehende Sensibilisierung für die sachlichen Gehalte des Rechtsstaatsprinzips erforderlich sowie eine kritische Reflexion des Rechts, seiner Ideologieanfälligkeit und seines Missbrauchspotentials. Zuletzt bedürfe es einer "Sensibilisierung für die Bedeutung der Methoden für die Anwendung des Rechts und für die Legitimierung von Rechtsanwendung und Rechtsprechung."

Sonstiges

Corona – Maßnahmen/Allgemeinverfügungen: Auf juwiss.de spricht sich Pasqual Schulte für den vermehrten Einsatz von Allgemeinverfügungen als Rechtsform für Corona-Maßnahmen aus. Bei den bislang vorherrschenden Rechtsverordnungen gebe es einen beschränkten Diskurs des Rechtserzeugers (in der Regel die Landesregierungen) mit nur einem Spruchkörper (in der Regel dem Oberverwaltungsgericht/Verwaltungsgerichtshof im Verfahren der Normenkontrolle nach § 47 Abs. 6 VwGO). Dagegen könnte die verstärkte Nutzung von Allgemeinverfügungen auf beiden Seiten zu einer Diversifikation führen: seitens der Behörden, die solche Verfügungen beschließen und auf Seiten der Gerichte, wo Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte als Rechtsmittelinstanz angerufen werden können.

Raser: Mit möglichen strafrechtlichen Konsequenzen für den tschechischen Bauunternehmer, der im Rahmen eines selbst so benannten "Rekordversuchs" mit 417 km/h auf der Autobahn A2 unterwegs war, befasst sich nun auch spiegel.de (Arvid Kaiser/Dietmar Hipp). So könne etwa der Tatbestand des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB bei einem derartigen "Alleinrennen" erfüllt sein. Danach macht sich strafbar, wer sich "als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen."

 

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lto/mps

(Hinweis für Journalisten)   

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. Januar 2022: . In: Legal Tribune Online, 27.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47339 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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