Die juristische Presseschau vom 21. Januar 2022: BVerwG zu BDS-Ver­an­stal­tungen / Gene­ral­an­walt zu natio­naler Iden­tität / Laptop-Examen setzt sich durch

21.01.2022

Laut BVerwG dürfen Veranstaltungen zum Israelboykott in städtischen Räumen stattfinden. Generalanwalt überlegt, wann EU-Staaten sich auf nationale Identität berufen können. In Sachsen-Anhalt schreiben Referendare das Examen auf dem Laptop.

Thema des Tages

BVerwG zur Vergabe kommunaler Räume/BDS: Kommunen dürfen nicht pauschal verbieten, dass in kommunalen Räumen über den Boykott Israels diskutiert wird, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Ein Beschluss des Münchener Stadtrats, der Veranstaltungen mit Bezug zur BDS-Kampagne in städtischen Räumen ausschloss, verstoße gegen die Meinungsfreiheit. Weder sei der Stadtratsbeschluss ein Gesetz noch sei er meinungsneutral noch sei er mit dem Schutz elementarer Rechtsgüter zu rechtfertigen. Zulässig könnte die Raumverweigerung nur sein, wenn Rechtsbrüche oder Gefährdungslagen drohen. Erfolg hatte ein pensionierter Physiker, der in städtischen Räumen über eben diesen Stadtratsbeschluss diskutieren lassen wollte, was die Stadt aber wegen des BDS-Bezugs ablehnte. Der Physiker war schon in der Vorinstanz beim Verwaltungsgerichtshof München erfolgreich. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Marlene Grunert), taz (Christian Rath), Tsp (Jost Müller-Neuhof), beck-aktuell (Joachim Jahn) und LTO.
 

Rechtspolitik

Corona – Impfpflicht: Die Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier und Udo Di Fabio zeigen sich gegenüber focus.de (Göran Schattauer) skeptisch, ob eine Corona-Impfpflicht derzeit verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen würde. Man wisse noch zu wenig über die Gefährlichkeit der neuen Omikron-Variante und über die Wirksamkeit einer entsprechenden Impfung. 

Corona – Impfregister: tagesschau.de (Kerstin Anabah) gibt einen Überblick über rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem diskutierten Impfregister. Der Bundes-Datenschutbeauftragte Ulrich Kelber halte ein Impfregister für DSGVO-kompatibel, wenn es nicht nur der Durchsetzung einer Impfpflicht diene. Weitere Zwecke könnten die Gewinnung von Erkenntnissen über die Pandemie sein oder die Kontaktaufnahme zu Ungeimpften. 

Verbraucherschutz: Über die komplexen Verhandlungen beim geplanten Übergang des Verbraucherschutzes vom Bundesjustizministerium zum Umweltministerium berichtet nun auch die FAZ (Katja Gelinsky).

Atomkraft: Der Habilitand Philipp Bender skizziert im FAZ-Einspruch, welche Änderungen im Atomgesetz erforderlich wären, um die letzten drei am Netz befindlichen Atomkraftwerke aus Klimaschutzgründen weiter betreiben zu können. Prioritäre Maßnahme zum "Wiedereinstieg" müsse die Aufhebung der festen Befristung (Ende 2022) für die Berechtigung zum Leistungsbetrieb sein. 

Justiz

EuGH – richterliche Unabhängigkeit/nationale Identität: Gegen Richter:innen dürfen keine Disziplinarmaßnahmen verhängt werden, wenn sie eine nationale Norm auf die Vereinbarkeit mit Unionsrecht prüfen. Zu dieser Empfehlung kam Generalanwalt Anthony Collins in einem Vorabentscheidungsverfahren aus Rumänien. Das EU-Recht gehe dabei auch nationalem Verfassungsrecht grundsätzlich vor. Der Mitgliedstaat könne sich nur dann auf seine nationale Identität berufen, wenn die Unionsrechtsbestimmungen eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung eines Grundinteresses der Gesellschaft des Mitgliedstaats darstelle. Vage, allgemeine oder abstrakte Behauptungen reichten dafür nicht aus. Jedenfalls müsse der Mitgliedsstaat dabei die in Art. 2 EUV niedergelegten gemeinsamen Werte der Union achten. LTO berichtet.

EuGH zu Aufenthaltsrecht und Abwesenheit: Wer eine langfristige Aufenthaltsberechtigung für die EU hat, verliert diese nur, wenn er sich im Vorjahr überhaupt nicht in der EU aufhielt. Ein Lebensmittelpunkt in der EU sei dagegen nicht erforderlich, entschied der Europäische Gerichtshof in einem Vorabentscheidungsverfahren aus Österreich. LTO berichtet.

EuGH zu CO2-Zertifikaten und Insolvenz: Die Deutsche Emissionshandelsstelle durfte der insolventen Airline Air Berlin die kostenlos zugeteilten Treibhausgasemissionszertifikate wieder entziehen, weil sie keine Flugzeuge mehr betrieb. Das entschied der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des Verwaltungsgerichts Berlin. Dort hatte der Air Berlin-Insolvenzverwalter geklagt, der die Zertifikate bereits weiterverkauft hatte. Es berichten FAZ (Hendrik Kafsack) und LTO.

EuGH – Treppensturz am Flugzeug: Wenn jemand auf dem Weg in oder aus einem Flugzeug aus unerfindlichen Gründen auf einer Treppe stürzt, ist dies nicht automatisch ein "Unfall" im Sinne des Montrealer Abkommens, so Generalanwalt Nicholas Emiliou zu einem Fall aus Österreich. Das Montrealer Abkommen regelt, dass eine Airline für körperliche Schäden aufkommen muss, wenn es an Bord beziehungsweise beim Ein- oder Ausstieg zu einem Unfall kommt. Erforderlich wäre für einen "Unfall" ein ersichtlicher Grund für den Sturz, z.B. dass die Treppe rutschig war, so der Generalanwalt laut LTO.

BVerfG – 2G plus im Bundestag: Die AfD-Fraktion klagt gegen die in der vorigen Woche beschlossenen 2G plus-Regelung für den Bundestag. Am 18. Januar habe sie eine Klage und einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, berichtet spiegel.de

OLG Hamburg zu schwäbischem Whiskey: Eine schwäbische Brennerei darf ihren Whiskey nicht "Glen Buchenbach" nennen, weil der Begriff "Glen" auf eine schottische Herkunft hindeute. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamburg nach mehrjährigem Rechtsstreit, in den auch der EuGH involviert war. Es berichten FAZ und LTO

VG Berlin zu Visaerteilung: Wer aus Afghanistan ein Visum zur Einreise nach Deutschland will, muss persönlich bei der Botschaft in Pakistan vorsprechen, damit die Identität geprüft werden kann. Auch bei einer Afghanin mit ihrem Kind, die nach eigener Darstellung nicht aus Afghanistan ausreisen kann, genüge laut Verwaltungsgericht Berlin nicht die Übersendung von Dokumenten. Die Frau, die zu ihrem Ehemann nach Deutschland ziehen will, könne das Visum ohnehin erst nutzen, wenn sie aus Afghanistan ausreisen kann. LTO berichtet. 

LG Landshut zu Mord in L.A.: Das Landgericht Landshut hat einen 25-jährigen Iraner wegen Totschlags zu elf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte 2018 in Los Angeles im Drogenrausch einen Freund erschossen. Er wollte dann in den Iran fliehen, wurde aber auf dem Flughafen München festgenommen. Der Prozess konnte nicht in den USA stattfinden, weil Gefängniszellen in Kalifornien knapp nicht den EU-Mindestnormen entsprechen, berichtet bild.de (Andreas Bachner).

LG Frankfurt/M. – Drogenhandel/Anom: Am Landgericht Frankfurt/M. hat vorige Woche der Prozess gegen sieben Albaner begonnen, denen Anbau und Handel mit 100 Kilogramm Cannabis vorgeworfen wird. Die Ermittlungen profitierten von Erkenntnissen, die aus der Auswertung von Chats stammten, die über manipulierte Krypto-Handys lief. Mithilfe eines V-Mannes hatte das FBI das Krypto-Handy Anom entwickelt und vermarktet. Es wurde fast nur von Kriminellen benutzt. Die Überwachung der Chats wurde von der Polizei in einem bisher unbekannten EU-Staat vorgenommen. Von dort kamen auch Informationen nach Deutschland. Verteidiger Oliver Wallasch beantragte, diese Informationen nicht zu verwerten. Die FAZ (David Klaubert) stellt die Vorgänge ausführlich dar.

StA Berlin – Grünen-Bundesvorstand: Nun berichtet auch die taz (Tobias Schulze) über die Untreue-Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft gegen den Bundesvorstand der Grünen. 

Reinhard Müller (FAZ) hält die Aufregung für überbewertet: "Es gibt in der Tat Wichtigeres – Ukrainekonflikt, Klimakrise, Gendern". Und in der freien Wirtschaft schüttele man über einen Corona-Bonus von nur 1500 Euro ohnehin den Kopf. Der Autor kommt zum Schluss: "Nein, ein Fall für die Strafjustiz ist das weniger. Es geht um politische Lauterkeit derer, die für sich in Anspruch nehmen, die Moral gepachtet zu haben."

Corona-Kontaktverfolgung im Ermittlungsverfahren: Nach Recherchen von heute.de (Christian Deker) haben Polizei und Staatsanwaltschaften bundesweit in über 100 Ermittlungsverfahren auf Daten aus Corona-Listen und in mindestens einem Fall aus der Luca-App zugegriffen. In mindestens fünf Fällen wurden die Daten abgefragt, obwohl das Infektionsschutzgesetz dies zu diesem Zeitpunkt eigentlich untersagte.

Rechtsextremer Richter Jens Maier: LTO (Annelie Kaufmann) stellt ausführlich die Diskussion dar, ob gegen den Ex-AfD-Abgeordneten Jens Maier, der als Richter in die sächsische Justiz zurückkehren will, eine Richteranklage oder ein Disziplinarverfahren möglich ist. "Wenn Maier sich heute auf eine Richterstelle bewerben würde – er hätte keine Chance. Aber: Maier bewirbt sich nicht, er ist schon 1992 in die sächsische Justiz eingetreten. Und eine Entfernung aus dem Dienst ist ungleich schwieriger."

"gouvernement des juges": Der wissenschaftliche Mitarbeiter Daniel Krotov beleuchtet auf dem JuWisBlog die unterschiedliche Haltung in Frankreich und Deutschland gegenüber Gerichten. In Frankreich bestehe großes Misstrauen, dass Gerichte den im Gesetz verwirklichten Willen des Volkes missachten. Seit 100 Jahren werde dies mit dem Begriff "gouvernement des juges" (etwa "Richterstaat") beschrieben. 

Recht in der Welt

USA – Sturm aufs Kapitol: Der Supreme Court lehnte mit einer Mehrheit von acht der neun Richter einen Dringlichkeitsantrag Donald Trumps ab, die Herausgabe von Akten zur Erstürmung des Kapitols im Januar 2021 zu verhindern. Der Supreme Court bestätigte dabei die Entscheidung eines niederrangigen Bundesgerichts. Das Exekutivprivileg schütze die Regierung und nicht einen abgewählten Präsidenten. Die FAZ (Majid Sattar) berichtet. 

EuGH/Österreich – Kindergeld: EU-Staaten dürfen Arbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten nicht das Kindergeld kürzen, wenn deren Kinder im Ausland leben. Diese Ansicht hat der zuständige Generalanwalt in einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Österreich vertreten. Es berichtet die FAZ (Hendrik Kafsack)

Australien – Novak Djokovic: Das australische Bundesgericht hat die Begründung der Entscheidung zur Visums-Annullierung von Tennisstar Novak Djokovic veröffentlicht. Danach durfte die Regierung davon ausgehen, dass der Serbe Impfgegner ist und sein Auftreten beim Australien Open-Turnier eine Anti-Impfstimmung hätte befeuern können, berichtet LTO.

Marcel Sacha (bild.de) kritisiert das Urteil: "Die Begründung erinnert an politisch motivierte Urteile, wie sie eines demokratischen Rechtsstaats wie Australien eigentlich unwürdig sind." 

Europarat/Türkei – Osman Kavala: Im Vertragsverletzungsverfahren des Europarats gegen sein Mitglied Türkei wegen der fortgesetzten Inhaftierung des Regimekritikers Osman Kavala und der Missachtung von Urteilen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist am Mittwochabend eine Frist abgelaufen. Die Türkei habe innerhalb der Frist Stellung genommen, berichtet zeit.de, der Inhalt sei aber unbekannt. Nun müsse Anfang Februar das Ministerkomitee des Europarats entscheiden, ob die Sache erneut dem EGMR vorgelegt wird. Sollte der Gerichtshof feststellen, dass sein Kavala-Urteil nicht umgesetzt wurde, müsse das Ministerkomitee über weitere Schritte oder Sanktionen entscheiden.

Juristische Ausbildung

E-Examen: In Sachsen-Anhalt schreiben mehr als 95 Prozent der Referendar:innen das Zweite Staatsexamen am Laptop. Demnächst soll das E-Examen auch für das Erste Staatsexamen eingeführt werden, berichtet LTO-Karriere. Sachsen-Anhalt ist hier bundesweit Vorreiter.

Sonstiges

Missbrauch in der Kirche: Die Anwaltskanlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) hat im Auftrag des katholischen Erzbistums München und Freising ein Gutachten zum Umgang mit Missbrauchsmeldungen im Bistum vorgelegt. Spektakulärstes Ergebnis: Der damalige Kardinal Joseph Ratzinger – der spätere Papst Benedikt XVI. – habe in seiner Zeit als Münchner Erzbischof Missbrauchstäter "mit hoher Wahrscheinlichkeit" wissentlich in der Seelsorge eingesetzt und darüber später die Unwahrheit gesagt. LTO fasst die Ergebnisse zusammen.

Raser: Der tschechische Millionär Radim Passer war mit seinem Bugatti auf einer deutschen Autobahn 417 km/h schnell gefahren und hat dabei das fehlende Tempolimit ausgenutzt. Carsten Krumm (beck-community) hält eine Strafbarkeit gem. § 315d Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) wegen eines "Alleinrennens" für naheliegend. 

Corona – Quarantäne und Entschädigung: Auch Beschäftigte, die noch nicht geboostert sind, können ihren Entschädigungsanspruch verlieren. Abhängig ist dies davon, ob die jeweiligen Landesbehörden das Boostern ausdrücklich empfohlen haben. Es geht dabei um Entschädigungsansprüche aus dem Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte, die nicht arbeiten können, weil sie sich infiziert haben. Wer auf eine empfohlene Schutzimpfung verzichtet, hat laut Gesetz keinen Anspruch. Die kann u.U. auch für Nicht-Geboosterte gelten. faz.net fasst ein Kurzgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zusammen. 

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 21. Januar 2022: . In: Legal Tribune Online, 21.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47279 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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