Die künftige Ampelkoalition will den Ländern die Möglichkeit von Corona-Shutdowns wegnehmen. Der BGH entscheidet, dass Familiengerichte nicht über Corona-Maßnahmen zu entscheiden haben. Der EuGH verhängt tägliche Zwangsgelder gegen Polen.
Thema des Tages
Corona – Epidemische Lage: SZ (Angela Slavik), FAZ (Christian Geinitz), Hbl (Jürgen Klöckner) und LTO (Christian Rath) berichten vertieft über die Absicht von SPD, Grünen und FDP, die "epidemische Lage nationaler Tragweite" am 24. November auslaufen zu lassen. Damit können die Länder in ihren Verordnungen keine Maßnahmen gemäß § 28a Infektionsschutzgesetz (IfSG) mehr anordnen. Ein weiterer Shutdown von Einzelhandel, Gastronomie, Kultur und Sport sei damit ausgeschlossen. Der bisherige § 28a Absatz 7 IfSG, welcher den Landtagen selbst die Feststellung der "konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung" des Coronavirus erlaubte und damit eine alternative Basis für Länderverordnungen ermöglicht hatte, werde gestrichen. Stattdessen werde als Übergangsregelung im Infektionsschutzgesetz eine neue Rechtsgrundlage geschaffen, damit die Länder sechs – abschließende – "weniger eingriffsintensive" Maßnahmen beibehalten oder einführen können, wie etwa die Maskenpflicht, das Abstandsgebot in öffentlichen Innenräumen und 2G- oder 3G-Anforderungen für öffentliche Angebote. Sofern sich das Virus-Geschehen nicht fundamental verändere, etwa durch eine impfresistente Mutante, sollen all diese Maßnahmen spätestens mit dem Frühlingsbeginn am 20. März 2022 enden. Die IfSG-Änderungen sollen am 10. oder 11. November vom Bundestag beschlossen werden – also noch vor dem geplanten Ende der Koalitionsverhandlungen. Im Interview mit der FAZ (Reinhard Müller) erläutert Marco Buschmann (FDP), man wolle die Pandemie "im Rahmen der regulären Gewaltenteilung und möglichst grundrechtsschonend besiegen".
Alexandra Föderl-Schmid (SZ) sieht in dem Vorgehen eine "rechtssichere Übergangsregelung gewährleistet, die auch den Bundestag und den Bundesrat einbindet", anstatt wie zuvor die Parlamente weitgehend auszubremsen. Auch Thomas Holl (FAZ) hält eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für die Fortschreibung bestimmter Corona-Maßnahmen für "vernünftig", da angesichts steigender Infektionszahlen ein schrankenloser "Freedom day" keine gute Idee sei. Kathrin Zinkant (taz) kritisiert dagegen, dass der Bund die Verantwortung Ende November zurück an die Länder gebe. Die Länder dürfen dann entscheiden, was oder ob etwas zu tun ist, wenn Corona aus dem Ruder läuft: "Durchseuchung in Sachsen, aber Schulschließung in NRW? Das kann heiter werden." In gleicher Weise bemängelt Corinna Schöps (zeit.de), dass "ein hässlicher Flickenteppich an Corona-Maßnahmen" die Folge sei.
Rechtspolitik
Parteinahe Stiftungen: Auf LTO spricht sich Rechtsprofessor Markus Ogorek für eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung parteinaher Stiftungen aus. Ein solches Stiftungsfinanzierungsgesetz solle die Mittelvergabe an bestimmte Voraussetzungen wie etwa ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung knüpfen und überdies einen konkreten Verteilungsschlüssel anhand differenzierter, objektiver Maßstäbe enthalten.
Digitale Märkte: Wie die FAZ (Hendrik Kafsack) und netzpolitik.org (Alexander Fanta/Harald Schumann) berichten, hat sich die zuständige Arbeitsgruppe des EU-Ministerrats auf einen Text für den "Digital Markets Act" geeignet, der großen Internetkonzernen zwanzig bestimme Verhaltensweisen verbieten soll. Dazu gehört etwa, eigene Angebote in Rankings besser zu positionieren als die der Konkurrenz; ebenso soll es Verkäufer:innen auf Amazon oder auch Hotelbetreiber:innen auf booking.com künftig frei stehen, ihre Produkte und Dienstleistungen anderswo und zu anderen Preisen anzubieten. Das Regelwerk solle für alle Unternehmen gelten, die den Zugang zu einer oder mehreren Internet-Plattformen wie ein "Türsteher" kontrollieren und einen Umsatz von mehr als 6,5 Milliarden Euro im Jahr und eine Marktkapitalisierung von mehr als 65 Milliarden haben – neben Google, Amazon und Facebook also auch etwa Booking und Spotify.
Vorratsdatenspeicherung: spiegel.de (Dietmar Hipp) berichtet über ein aktuelles Positionspapier der noch geschäftsführenden Bundesregierung, wonach diese die Pläne der EU-Kommission zur Wiedereinführung und Ausweitung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung in einem weit größeren Umfang als bisher bekannt unterstütze. Die Beratungen zu den im Juni vorgelegten Kommissionsplänen liefen trotz der derzeitigen Koalitionsverhandlungen auf EU-Ebene weiter. So solle die Vorratsdatenspeicherung nicht nur EU-weit wiedereingeführt werden, sondern auch auf Videotelefonie und Videokonferenzen sowie Messenger-Dienste wie WhatsApp ausgeweitet werden, die bisher noch nie davon erfasst waren.
Basel-III: Die EU-Kommission hat ihre Vorschläge zur Umsetzung der reformierten Eigenkapitalregeln von "Basel III" vorgelegt, berichten SZ (Markus Zydra), FAZ (Werner Mussler/Markus Frühauf) und LTO. Demnach müssten Banken in der EU erst ab 2025 das Eigenkapital um bis zu 8,4 Prozent erhöhen, um das Ausfallrisiko für vergebene Kredite abzusichern. Bei der Kalkulation von Risiken dürfen Banken nur noch begrenzt auf eigene Modelle zurückgreifen. Der Vorschlag der EU-Kommission soll die Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht aus dem Jahr 2017 in EU-Recht umsetzen. Der Baseler Ausschuss ist ein Gremium mit Finanzexperten aus 28 Ländern. Die Empfehlungen reagieren auf die Finanzkrise von 2008.
Justiz
BGH zu Familiengerichten und Corona: Die Familiengerichte sind nicht zuständig für die Überprüfung von Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen. Dies hat der Bundesgerichtshof laut tagesschau.de (Christoph Kehlbach), LTO (Tanja Podolski) und spiegel.de entschieden. Die gerichtliche Kontrolle dieses Behördenhandelns – auch hinsichtlich Infektionsschutzmaßnahmen in den jeweiligen Schulen – obliege allein den Verwaltungsgerichten. In der Vergangenheit hatten Kritiker der Corona-Schutzmaßnahmen sich vermehrt an die Familiengerichte gewandt, um über den Hebel der Kindeswohlgefährdung nach § 1666 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Beendigung der Schutzmaßnahmen an den Schulen, wie etwa Maskentragen und Abstandsregeln, zu erreichen. Bekannt wurde dieses Verfahren durch einen inzwischen aufgehobenen Beschluss eines Familienrichters am Amtsgericht Weimar, nach dem für alle Schüler:innen an zwei Weimarer Schulen die Maskenpflicht entfallen sollte.
OVG NRW – Hambacher Forst: Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wird wohl nicht als Berufungsinstanz über die Rechtmäßigkeit der polizeiliche Räumung der Protest-Baumhäuser im Hambacher Forst entscheiden. Wie taz (Bernd Müllender) und LTO berichten, hat der Stadtrat Kerpen – gegen den Willen der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen – mit knapper Mehrheit entschieden, nun doch auf Rechtsmittel zu verzichten. Damit würde das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, nach dem die Räumung rechtswidrig war, rechtskräftig.
LG Bonn zu kollabiertem Soldaten: Das Landgericht Bonn hat die Klage eines Bundeswehrsoldaten abgewiesen, der bei einem strapaziösen Geländemarsch in Bayern 2016 zusammengebrochen und danach ein halbes Jahr nicht einsatzfähig war, berichtet LTO. Bei dem Marsch mussten sich die Soldaten bei mehr als 30 Grad auf einen Hindernis-Parcours und anschließenden Geländemarsch mit zehn Kilo Gepäck begeben. Der damals 29-Jährige hatte geltend gemacht, es sei wegen mangelnder Trinkpausen und der extremen Hitze zu dem Kreislaufzusammenbruch und zur Überhitzung des Körpers ebenso wie zur Lähmung und Verhärtung der Oberschenkel gekommen, die notfallmäßig operiert werden mussten. Das Gericht sah jedoch keine vorsätzliche Amtspflichtverletzung des Ausbilders vor Ort, da es nach Zeugenaussagen genügend Gelegenheiten zu Trinkpausen gegeben habe und keine Pflicht bestehe, die "Flüssigkeitsaufnahme der Soldaten zu kontrollieren".
LG Berlin – Kfz-Unfall nach epileptischem Anfall: SZ (Verena Mayer), FAZ (Julia Schaaf) und spiegel.de (Julia Jüttner) berichten über den Prozess gegen einen 44-Jährigen vor dem Landgericht Berlin, der bei im September 2019 aufgrund eines epileptischen Anfalls bei einem Verkehrsunfalls mit seinem SUV vier Menschen getötet haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs vor, da er gewusst habe, dass er kurze Zeit zuvor bereits einen epileptischen Krampfanfall gehabt habe und daher am Tattag kein Auto hätte fahren dürfen. Er selbst gab an, er sei sich aufgrund positiver Rückmeldungen seiner Ärzte nach einer Gehirntumoroperation sicher gewesen, keinen erneuten epileptischen Anfall mehr haben zu können.
VG Trier zu unzuverlässigem Schornsteinfeger: Das Verwaltungsgericht Trier hat im Eilverfahren die Aufhebung der Bestellung eines Schornsteinfegers wegen Unzuverlässigkeit aufrechterhalten, berichtet LTO. Der Schornsteinfeger war zuvor wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen sowie wegen Falschbeurkundung im Amt strafrechtlich verurteilt worden, da er das "hoheitlich zu führenden Kehrbuch" nicht ordnungsgemäß geführt und nicht alle Erlöse aufgeschrieben hatte. Die daraufhin erfolgte Aufhebung der Bestellung als Schornsteinfeger sei rechtmäßig, weil die Straftaten mit seiner beruflichen Tätigkeit direkt zusammenhingen und der Mann das Vertrauen des Staates und der Bürgerinnen und Bürger in ihn als Bezirksschornsteinfeger missbraucht habe, um sich zu bereichern.
AG Neustadt an der Aisch zu "Drachenlord": spiegel.de (Sascha Lobo) kritisiert die Verurteilung des YouTubers "Drachenlord" zu zwei Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung durch das Amtsgericht Neustadt an der Aisch scharf. Staatsanwältin und Richterin hätten sich "faktisch an die Spitze eines hochorganisierten Internet-Mobs gesetzt" und "anschließend das Opfer gedemütigt, eingesperrt und gebrandmarkt". Der Angeklagte leide seit Jahren unter massivstem Mobbing, er sei ein "Opfer, das unsagbar gequält wurde und dem nichts blieb, um sich zu wehren".
StA Dresden – Gil Ofarim: Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat nach Informationen des Tsp (Jost Müller-Neuhof) erklärt, die Ergebnisse der laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen eines möglichen antisemitischen Vorfalls Anfang Oktober um den Sänger Gil Ofarim abzuwarten und sich nach Abschluss "gegebenenfalls im Lichte der Erkenntnisse" erneut äußern zu wollen. Zuvor hatte Klein erklärt, er sei entsetzt, "dass ein Mensch in der Öffentlichkeit einer gut besuchten Hotellobby antisemitisch diskriminiert und angefeindet" worden sei, und hatte eine Aufarbeitung des Vorfalls gefordert.
Klimaschutz vor Gericht: Die Zeit (Andrea Böhm/Petra Pinzler/Heinrich Wefing/Christiane Grefe) berichtet ausführlich über die verstärkten Bemühungen von Aktivist:innen, Klimaschutzmaßnahmen auf gerichtlichem Wege herbeizuführen. So habe die österreische NGO "AllRise" Brasiliens Staatspräsidenten Jair Bolsonaro aufgrund der massiven Abholzung des Regenwaldes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit beim Internationalen Strafgerichtshof angezeigt, da die Entwaldung Hungersnöte, Flucht und Vertreibung zur Folge habe. Auch wolle die Pazifik-Insel Vanuatu ein Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs anfordern, das ausdrücklich Klimaschutz zum Menschenrechtsschutz erkläre und daraus staatliche Verpflichtungen ableiten solle. Zudem gebe es Bestreben, schwerste Akte der Umweltzerstörung als "Ökozid" als neuen Tatbestand des Völkerstrafrechts zu schaffen – hierfür müssten 80 der 123 Staaten, welche dem Römischen Statut des IStGH beigetreten seien, zustimmen.
NRW – Bitcoin-Auktion: Bei der ersten Online-Versteigerung der Digitalwährung Bitcoin hat die Justiz in Nordrhein-Westfalen laut spiegel.de und LTO Preise deutlich über Kurswert erzielt. Der erste Bitcoin wurde am Mittwoch nach zwei Tagen Auktionsdauer für 57.010 Euro versteigert, wobei zuvor der Kurs der Währung von knapp 54.000 am Montag auf 50.900 Euro am Mittwochmittag gefallen war. Die zu versteigernden Bitcoins bestehen aus Datenpaketen und stammen überwiegend aus Drogenhandel im Darknet; sie waren bei Kriminellen entdeckt und sichergestellt worden.
Recht in der Welt
EuGH/Polen – Justizreform: Der Vizepräsident des Europäischen Gerichtshofes hat Polen per einstweiliger Anordnung zur Zahlung eines täglichen Zwangsgeldes in Höhe von einer Million Euro verpflichtet, berichten SZ (Björn Finke/Florian Hassel), spiegel.de, FAZ (Thomas Gutschker/Gerhard Gnauck), taz (Christian Rath) und LTO. Damit soll Polen angehalten werden, einer einstweiligen Anordnung des EuGH vom 14. Juli Folge zu leisten, die Arbeit der umstrittenen Disziplinarkammer zur Maßregelung von Richtern zu stoppen. Deren Tätigkeit ist laut EuGH nicht mit EU-Regeln zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz vereinbar. Die Disziplinarkammer – die als ein Herzstück der von der PiS-Regierung initiierten Justizreformen gilt – kann jeden Richter oder Staatsanwalt entlassen, weshalb Kritiker befürchten, sie könne dazu dienen, diese für unliebsame Entscheidungen zu maßregeln.
Für Wolfgang Janisch (SZ) ist die Verhängung des Zwangsgelds zwar "folgerichtig", gleichzeitig aber "ein fast schon verzweifelter Versuch, den Ausweg aus einer Krise zu finden, die eine gefährliche Eskalationsstufe erreicht hat". Reinhard Veser (FAZ) ist der Ansicht, die EU müsse "hart bleiben", da es im Streit über die Rechtsstaatlichkeit um ihre Grundlagen gehe. Heinrich Wefing (zeit.de) fragt indes, was passiere, falls Polen die Zahlung verweigere. Ein Gericht, dessen Anordnungen dauerhaft und folgenlos ignoriert werden könnten, drohe seine Autorität zu verlieren.
Polen – Verfassungsgericht zu EU-Recht: Auf Verfassungsblog kritisieren die polnischen Rechtsprofessor:innen Stanisław Biernat und Ewa Łętowska (in englischer Sprache) das Anfang Oktober ergangene Urteil des polnischen Verfassungsgerichts, das den Vorrang des EU-Rechts in Polen in Frage gestellt hatte. Das Urteil habe künstlich einen vermeintlichen Widerspruch zwischen EU-Recht und polnischer Verfassung erschaffen, der tatsächlich nicht existiere. Auch unterscheide sich das jetzt ergangene polnische Urteil entgegen der Verlautbarungen einiger polnischer Politiker:innen von den Urteilen anderer Verfassungsgerichte der EU-Mitgliedsstaaten zum Verhältnis zwischen nationalem Recht und EU-Recht. Keines der anderen Verfassungsgerichte habe den Vorrang des EU-Rechts prinzipiell in Frage gestellt, vielmehr seien sie nur in besonderen Ausnahmefällen von der Rechtsprechung des EuGH abgewichen.
spiegel.de veröffentlicht einen Gastbeitrag der polnischen Anwältin Sylwia Gregorczyk-Abram, Gründungsmitglied der Initiative "Wolne Sądy" ("Freie Gerichte"). Sie schreibt "Es kann keinen Raum für Kompromisse in dieser Frage geben. Die Kommission muss darauf bestehen, dass Beschlüsse des EuGH umgesetzt werden." Als Druckmittel müsse die EU Polen "den Geldhahn zudrehen". Dazu gebe es drei Mittel: Zwangsgelder im Rahmen von Vertragsverletzungsverfahren, das Zurückhalten von Mitteln aus dem Corona-Wiederaufbaufonds und den neuen finanziellen Rechtsstaatsmechanismus, der vorsieht, dass EU-Staaten kein Geld mehr aus EU-Fonds erhalten, wenn sie gegen rechtsstaatliche Kriterien verstoßen.
Juristische Ausbildung
E-Examen: Der erste Pilotversuch eines elektronischen zweiten Staatsxamens in Rheinland-Pfalz ist von den Prüflingen gut aufgenommen worden, wie LTO berichtet. Von landesweit 184 Prüflingen hätten sich 154 und damit rund 84 Prozent für die elektronische Bearbeitung entschieden. Ihnen seien hierfür besonders präparierte Laptops ohne Internetverbindung zur Verfügung gestellt worden, die Korrektur allerdings sei in Papierform erfolgt.
Sonstiges
Nachrichtendienste: FAZ (Helene Bubrowski) und taz (Sebastian Erb) berichten über eine öffentliche Anhörung, in welcher die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums die Präsident:innen der drei deutschen Nachrichtendienste befragten. Der Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Bruno Kahl, habe dabei Fehleinschätzungen hinsichtlich der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan eingestanden. Der Präsident des Bundesverfassungsschutzes, Thomas Haldenwang, und die Präsidentin des Militärischen Abschirmdienstes, Martina Rosenberg, hätten überdies über Rechtsextremismus in den deutschen Sicherheitsbehörden berichtet.
Corona und Grundrechte: Im FAZ-Einspruch befasst sich Rechtsprofessorin Angelika Nußberger mit dem Grundrechtsschutz in Zeiten von coronabedingten Einschränkungen. Die Grundrechtsdogmatik sei nicht gescheitert, vielmehr sei es gerade die Idee der Verhältnismäßigkeit gewesen, "die unser Kompass in einer Zeit der Orientierungslosigkeit war, der uns wieder zurückgeführt hat, wenn der Ausschlag zu weit in die falsche Richtung gegangen" sei.
BKartA – Verlagsgesellschaft Passau: Das Bundeskartellamt hat keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen die geplante Übernahme der Mittelbayerischen Medien Holding durch die Verlagsgesellschaft Passau geltend gemacht. Die Verbreitungsgebiete der Zeitungen der beiden Verlagsgruppen überlappten sich nur marginal, so dass nicht von einem Wettbewerbsverhältnis zwischen den Beteiligten auszugehen sei. Es berichtet LTO.
Corona – Impfpflicht für Fußballprofis: Die FAZ (Christoph Becker) zitiert den Sportrechtler Rainer Cherkeh, demgemäß eine Impfpflicht für Bundesligaprofis – entgegen der Einschätzung der Deutschen Fußballliga – rechtlich zulässig sei. Die DFL könne aufgrund ihrer durch Artikel 9 Grundgesetz (GG) geschützten Verbandsautonomie "spielorganisatorische Fragen, auch des Gesundheitsschutzes, autonom und losgelöst von gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen regeln". Dies gelte auch dann, wenn Vorgaben des Verbandes – wie hier – gleichzeitig in den persönlichen Bereich einwirkten.
Das Letzte zum Schluss
Schnell beleidigt: Nach dem "Pimmelgate" um Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) berichtet taz (Aram Ockert) über den neuesten Aufreger im Staatsdienst Hamburgs. Wegen Beleidigung vor Gericht stehe nun der ehemalige Schlagzeuger der Punkband Die Goldenen Zitronen, der einem Ordnungshüter schwer zugesetzt haben soll. Nach einer Meinungsverschiedenheit sei es aus ihm herausgeplatzt, und er habe sein polizeiliches Gegenüber einen "Schülerlotsen" genannt.
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lto/mps
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Die juristische Presseschau vom 28. Oktober 2021: . In: Legal Tribune Online, 28.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46483 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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