Die juristische Presseschau vom 14. Oktober 2021: BAG zu Mini-Job­bern und Corona / BGH hebt Kölner Stadt­ar­chiv-Frei­sprüche auf / Durch­su­chung im BMJV recht­mäßig

14.10.2021

Laut BAG haben Minijobbende keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Corona-Lockdown. BGH verlangt neue Verhandlung gegen zwei Bauleiter wegen Einsturz des Kölner Stadtarchivs. Das AG Osnabrück wies die Beschwerde gegen die Durchsuchung im BMJV ab.

Thema des Tages

BAG zu Minijob-Lohnanspruch bei Corona-Schließung: Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine Person mit einem Minijob keinen Lohnfortzahlungsanspruch hat, wenn sie aufgrund der pandemiebedingten behördlichen Schließungsanordnung nicht arbeiten kann. Bei Minijobs ist keine Kurzarbeit möglich, daher hatte die Klägerin Lohnfortzahlung gefordert. Das Bundesarbeitsgericht entschied nun aber, dass Arbeitgebende nicht das Risiko eines Arbeitsausfalls tragen, wenn zum Schutz der Bevölkerung durch behördliche Anordnung alle nicht für die Versorgung der Bevölkerung notwendigen Einrichtungen geschlossen würden. Dies stelle gerade kein im Betrieb angelegtes Betriebsrisiko dar, welches Arbeitgeber grundsätzlich zu tragen haben. Gerichte unterer Instanzen hatten überwiegend noch eine gegenteilige Auffassung vertreten. Es berichten SZ, FAZ (Marcus Jung), zdf.de (Felix Zimmermann) und LTO (Michael Fuhlrott).

Rechtspolitik

Cannabis: spiegel.de (Jean-Pierre Ziegler) berichtet über ein Telefonat mit dem Bernauer Amtsrichter Andreas Müller: "Die Legalisierung liegt in der Luft", sagt Müller. "Das ist aufregend, weil ich der Initiator bin. Ich bin nunmal die Stimme der Cannabislegalisierung." 

Rechtsstaat und Terrorismus: Wie die FAZ (Helene Bubrowski) berichtet, rät der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Konstantin Kuhle, dazu, Terror im Allgemeinen mit "Entschlossenheit" zu begegnen. Er kritisierte, dass der Begriff der Rechtsstaatlichkeit im Kontext von Terror eine Umdeutung erfahren habe. Die "volle Härte des Rechtsstaats" bedeute dabei nicht mehr die Garantie der Grundrechte, sondern die konsequente Verfolgung von Straftäter:innen. In diesem Zusammenhang sei mehr Umsicht bei der Wortwahl geboten.

Justiz

BGH zu Einsturz des Kölner Stadtarchivs: Der Bundesgerichtshof hat zwölf Jahre nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs mit zwei Toten die Freisprüche für zwei Bauleiter aufgehoben, wie FAZ (Jonas Jansen), tagesschau.de (Gigi Deppe), beck-aktuell (Joachim Jahn) und LTO berichten. Eine fahrlässiger Tötung komme doch in Betracht. Wenn beide Männer alles sorgfältiger überprüft und ihr Wissen besser ausgetauscht hätten, hätte der Einsturz möglicherweise verhindert werden können. Für eine größere Sorgfalt habe vor allem gesprochen, dass es in der Baustelle eine gehäufte Zahl an Zwischenfällen gegeben hatte. Nun muss eine andere Kammer des Kölner Landgerichts erneut über den Fall entscheiden.

AG Osnabrück – Durchsuchung im BMJV: Das Amtsgericht Osnabrück hat die Beschwerde des Bundesjustizministeriums gegen die von der Staatsanwaltschaft Osnabrück beantragte Durchsuchung abgewiesen, da diese verhältnismäßig und damit auch rechtmäßig gewesen sei. Die Durchsuchung fand Anfang September im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die Geldwäsche-Zentralstelle des Zolls (FIU) statt. Da die Durchsuchungen kurz vor der Bundestagswahl stattfanden und neben dem Bundesjustizministerium auch das Bundesfinanzministerium mit Olaf Scholz als Finanzminister betrafen, sorgten sie in der Öffentlichkeit für Aufregung. Das Justizministerium hatte danach, anders als das Finanzministerium, die nun abgelehnte Rechtsbeschwerde beim Amtsgericht Osnabrück eingelegt. Nun muss das Landgericht Osnabrück als Beschwerdegericht entscheiden. Es berichtet LTO (Markus Sehl).

EuGH – EU-Rechtsstaatlichkeit und Finanzen: Die FAZ (Thomas Gutschker) fasst die nun auch zweitätige Verhandlung des Europäischen Gerichtshofs über die Klagen von Polen und Ungarn gegen den neuen Rechtsstaatsmechanismus der EU zusammen. Im Mittelpunkt stand am Montag und Dienstag die Frage, ob die Verordnung "zum Schutz des Unionshaushaltes" eine Rechtsgrundlage in den EU-Verträgen hat und wie die Verhältnismäßigkeit bei der Anwendung sichergestellt werden kann. Der EuGH verhandelte in Vollbesetzung mit 27 Richter:innen. Die Schlussanträge des zuständigen Generalanwalts werden am 2. Dezember erwartet. Die EU-Kommission wollte eigentlich zunächst das Urteil des Gerichtshofs abwarten, bevor sie auf Grundlage der Verordnung Zahlungen an Mitgliedstaaten aussetzt, die Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit haben. Auf Druck des Europaparlaments, dessen Rechtsausschuss am heutigen Donnerstag wohl eine Untätigkeitsklage beschließen wird, will die EU-Kommission aber schon in Kürze erste Briefe verschicken.

BVerfG – Parteienfinanzierung: Über den zweiten Tag der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über die Klagen der bisherigen Oppositionsparteien gegen die Anhebung der Obergrenze zur Parteienfinanzierung schreiben SZ (Wolfgang Janisch) und FAZ (Marlene Grunert). Die Abgeordneten von FDP, Linken und Grünen kritisierten in ihrem Normenkontroll-Antrag, dass eine Erhöhung der Parteienfinanzierung als Gesetzgebung in eigener Sache viel ausführlicher begründet werden müsse als 2018 geschehen. Die Erfolgsaussichten der Klage werden nach der Verhandlung als hoch eingeschätzt, wobei noch offen sei, ob das BVerfG eine Vollkontrolle vornehmen, eine ausführlichere Begründung verlange oder eine prozedurale Lösung vorschreibe, bei der ein unabhängiges Gremium die Höhe der Parteienfinanzierung festlegt.

Für Gudula Geuther (deutschlandfunk.de) zeigt das Karlsruher Verfahren, dass die "Mechanismen der Parteiendemokratie" funktionieren. Denn es waren die Oppositionsparteien, die das "hochmütige" Projekt der Regierungskoalition zum Bundesverfassungsgericht brachten, auch wenn ihnen die Folgen der BVerfG-Entscheidung vielleicht auch nicht gefallen werden. 

BGH zu Jameda: Der Bundesgerichtshof hat laut FAZ (Marcus Jung) und LTO die Klage von zwei Zahnärzt:innen gegen das Bewertungsportal Jameda abgewiesen. Die Klagenden müssen es demnach dulden, auch in Zukunft bei Jameda gelistet zu sein. Sie hatten gefordert, auf dem Portal nicht mehr geführt zu werden, da sie als Basiskund:innen keine Möglichkeit hätten, ihr Profil so wie zahlende Mitglieder mit Fotos oder anderen Funktionen aufzupeppen. Der Bundesgerichtshof entschied nun, dass Jameda seine Premiumkund:innen zwar nicht unzulässig bevorzugen dürfe, einen allgemeinen Gleichbehandlungsanspruch für zahlende und nicht zahlende Ärzt:innen gebe es aber nicht. Bundesweit sind noch mindestens zehn weitere ähnliche Fälle beim Bundesgerichtshof anhängig.

Für Marcus Jung (FAZ) bleibt nach dem Urteil doch ein schaler Nachgeschmack, schließlich seien Ärzt:innen und Krankenhäuser Bestandteil der Daseinsfürsorge und könnten nicht an den Bewertungsmaßstäben eines Mittagsessens oder eines Kaufs bei Ebay bemessen werden.

BGH zu Cum-Ex: Im FAZ-Einspruch kritisiert Stefan Kirsch, Strafverteidiger eines Verurteilten das im Juli dieses Jahres verkündete Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zu den sogenannten Cum-Ex-Geschäften. Der Bundesgerichtshof habe es versäumt, den Bereich strafbaren Verhaltens möglichst präzise von nicht strafbarem abzugrenzen. Es widerspreche etwa den fundamentalen Bedingungen eines funktionierenden Börsenhandels, einen Wertpapierkäufer mit einer Nachforschungslast in Hinblick auf Vorgänge, die außerhalb seiner Sphäre lägen, zu belasten. So setze der Bundesgerichtshof nun die Voraussetzungen einer Strafbarkeit bedenklich niedrig an.

VGH Bayern zu Corona-Ausgangssperre: Der Notarassessor Felix Schmitt widmet sich auf dem Verfassungsblog dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu den landesweiten Ausgangsverboten während des ersten Corona-Lockdowns vor 18 Monaten. Der Autor versteht das Urteil des Gerichtshofs so, dass ein landesweites Ausgangsverbot gar nicht verfassungskonform ausgestaltet werden könnte. Die Entscheidung läute nun die notwendige rechtswissenschaftliche Aufarbeitung der landesweiten Ausgangsverbote ein.

OLG München – IS-Rückkehrerin Jennifer W.: Im Mord-Prozess vor dem Oberlandesgericht München hat die IS-Rückkehrerin Jennifer W. ihr Schlusswort gesprochen. Sie kritisierte, dass die Maxime "im Zweifel für den Angeklagten" für sie nicht gelte. Sie habe nicht verhindern können, dass ihr Mann ein fünf-jähriges Jeziden-Mädchen stundenlang in der prallen Sonne angekettet hatte. Bei selbstbelastenden Aussagen vor einem V-Mann habe sie sich nur wichtig gemacht. Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe für die Frau gefordert. Es berichten SZ und spiegel.de (Wiebke Ramm).

SG Darmstadt zu Jürgen Klopp-Werbung: Das Sozialgericht Darmstatt hat entschieden, dass Jürgen Klopp trotz seiner Erfolge als Werbeikone kein Künstler im juristischen Sinn ist. Die Deutsche Rentenversicherung hatte von Klopps Werbepartner Opel für den Zeitraum 2011 bis 2015 Nachzahlungen von Beiträgen an die Künstlersozialkasse in sechsstelliger Höhe verlangt, wie spiegel.de schreibt. Das Sozialgericht befand aber nun, dass auch prominente Trainer und Profisportler nach ihrem Hauptberuf eingestuft werden müssten. Die Tätigkeit als Markenbotschafter sei nicht als Kunst anzusehen.

LG Stuttgart zu Angriff auf Rechtsextremisten: Das Landgericht Stuttgart hat zwei linke Aktivisten wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall zu Haftstrafen von viereinhalb und fünfeinhalb Jahren verurteilt, weil sie im Vorfeld einer Querdenker-Demo in Stuttgart drei rechtsextreme Gewerkschafter brutal attackiert hatten, wie FAZ (Rüdiger Soldt), taz (Benno Stieber) und spiegel.de schreiben. Dabei wurde ein Angegriffener lebensgefährlich verletzt. Die beiden Täter hatten die Opfer mit einer Gruppe von gut 20 Personen angegriffen.

Benno Stieber (taz) kritisiert in einem getrennten Kommentar die Reaktion der organisierten Antifa auf das Verfahren. Diese spreche von einem politischen Prozess und stelle die Tat als "handfeste antifaschistische Aktion" dar, um den "gesundheitlichen Preis der Faschisten" in die Höhe zu treiben. Das sei jedoch die Sprache des Hasses. Auch wenn die Angegriffenen selbst zu Gewalt gegen Minderheiten aufgerufen haben sollten, seien Gewalttaten oder Selbstjustiz nicht gerechtfertigt.

LG Leipzig zu Frauke Petry: Nun berichtet auch LTO, dass Frauke Petry in zweiter Instanz vom Landgericht Leipzig wegen Subventionsbetrugs, Untreue und Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Ihr Ehemann und Verteidiger Marcus Pretzell hat Revision angekündigt.

LG Karlsruhe zu Hammermord: Das Landgericht Karlsruhe hat einen Mann zu einer lebenslanger Haftstrafe wegen Mordes verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er einen früheren Geschäftspartner durch 47 Schläge und Stiche mit einem Hammer und Schraubenzieher tötete, um ihn als Zeugen bei einem Steuerverfahren zu beseitigen, wie SZ meldet.

StA Frankfurt/M. – Waffendepot bei Bundeswehroffizier: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. hat gegen einen Bundeswehroffizier nach dem Fund eines umfangreichen Waffenlagers in Nordrhein-Westfalen Ermittlungen aufgenommen, wie spiegel.de (Matthias Gebauer/Sven Röbel) berichtet. Der Offizier gehöre dem Bundeswehr-Zentrum "Counter-Improvised Explosive Devices" an, das unter anderem für die Analyse selbstgebauter Sprengsätze und deren Abwehr zuständig ist.

Recht in der Welt

Polen – Verfassungsgericht zu EU-Recht: Die Zeit (Matthias Krupa) bringt ein Interview mit Witold Waszczykowski, PiS-Europaabgeordneter und bis 2018 polnischer Außenminister. Waszczykowski versichert dabei unter anderem, dass Polen nicht aus der EU austreten werde. Außerdem äußert er sich zur Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts und wirft dem Europäischen Gerichtshof vor, beim Thema Rechtsstaatlichkeit weit über das hinauszugehen, was in den Europäischen Verträgen stehe.

Niederlande – geplanter Mordanschlag am Kudamm: Vor einem Strafgericht in Amsterdam ging Mitte September ein Strafprozess gegen einige Männer zu Ende, die minutiös einen Mordanschlag mitten in Berlin geplant haben sollen, wie die Zeit (Markus Sehl) berichtet. Die Männer hatten im Jahr 2015 geplant, auf ein schickes Eck-Café am Berliner Kurfürstendamm mit Sturmgewehren und Pistolen das Feuer zu eröffnen, um eine Amsterdamer Unterweltgröße zu töten. Dass im Kugelhagel auch andere Menschen zu Tode kommen könnten, hätten sie bei ihrem Plan in Kauf genommen.  

Spanien/Großbritannien – Deutsche Bank/Schadensersatz: Die spanische Hotelkette Palladium hat die Deutsche Bank auf Schadensersatz in Höhe von 500 Millionen Euro im Zusammenhang mit dem Verkauf von Fremdwährungsderivaten vor einem Londoner Gericht verklagt, meldet die SZ.

Spanien - Rechte einer Lagune: Der Blog UmweltimRecht (Jula Zenetti) beschreibt ein spanische Volksbegehren, das der Salzwasser-Lagune Mar Menor eigene Rechte verschaffen will, um einen Kollaps des Ökosystems zu verhindern. Das Vorhaben sei sinnvoll, wenn die Rechte der Lagune gerichtlich durchsetzbar sind und Gerichtsurteile dann auch umgesetzt werden. 

Sonstiges

Gauweilers Kanzlei: Die SZ (Klaus Ott) berichtet, wie die Kanzlei Bub, Gauweiler und Partner in mindestens einem Fall Gauweilers Bundestagsbüro in Berlin benutzte, um dem Mandanten Hanno Berger (Steueranwalt) zu dessen Vorteil Insiderwissen über ein Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zukommen zu lassen. Der Vorgang dokumentiere, dass die Vermengung von Abgeordnetenmandat und Anwaltskanzlei in der CSU weit zurückreiche und nicht auf aktuelle Fälle um den Landtagsabgeordneten und Gauweilers heutigen Kanzleipartner Alfred Sauter beschränkt sei.

Büros zu Wohnungen: In einem Gastkommentar beschäftigen sich die Anwält:innen Ann Margret Herzhoff und Marc Alexander Häger auf LTO mit genehmigungsrechtlichen- sowie vertrags- und haftungsrechtlichen Fragen, die sich für Eigentümer:innen und Nutzende ergeben können, wenn etwa Büro- und Konferenzflächen wegen Homeoffice und hybriden Veranstaltungen in Wohnungen umgewandelt werden sollen. So bedürfe eine reine Nutzungsänderung ohne Umbauarbeiten bereits einer Baugenehmigung, bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Vorgaben müssten eingehalten werden.

 

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lto/ls

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. Oktober 2021: . In: Legal Tribune Online, 14.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46349 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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