Das Bundesamt für Justiz wendet jetzt das NetzDG auf den Messenger Telegram an. Die Innenministerkonferenz muss die Zuordnung antisemitischer Vorfälle prüfen. Ex-Verfassungsrichter Kirchof kritisiert das EU-Vertragsverletzungsverfahren.
Thema des Tages
BfJ gegen Telegram: Das Bundesamt für Justiz hat gegen den Messengerdienst Telegram ein Bußgeldverfahren eingeleitet, berichten die FAZ (Corinna Budras/Gustav Theile) und LTO. Das in Abu Dhabi sitzende Unternehmen habe das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verletzt, weil es weder eine leicht erkenn- und erreichbare Beschwerdemöglichkeit aufweise noch eine Person für Gerichtskontakte in Deutschland benannt habe. Die eigentliche Neuigkeit sei aber, dass das BfJ den Messengerdienst inzwischen als soziales Netzwerk einstufe, für das das NetzDG gilt. Noch im Vorjahr hatte das BfJ dies mangels Gewinnerzielungsabsicht verneint. Inzwischen wolle aber auch Telegram Geld verdienen, unter anderem mit Werbung.
In einem separaten Kommentar kritisiert Gustav Theile (FAZ): "Es ist ein schweres Versäumnis der Behörden, dass sie erst so spät gegen Telegram vorgehen." Er fragt mit Blick auf die Vergangenheit: "Wozu gibt es denn das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, wenn die Plattform, auf der die Radikalisierung tatsächlich stattfindet, nicht darunterfällt?"
Rechtspolitik
IMK – Antisemitismus: Nun berichtet auch die SZ über den Vorstoß der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, antisemitische Straftaten in der Kriminalstatistik besser zuzuordnen. Bei unklarem Tathintergrund solle nicht automatisch ein rechtsextremes Motiv unterstellt werden.
Frederik Schindler (Welt) unterstützt das Vorhaben. Bisher werde muslimischer Antisemitismus systematisch unterbewertet.
Corona – Maskenpflicht: Nun plädiert auch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für eine Lockerung der Maskenpflicht, zumindest im Freien. Ministerpräsidenten wie Stephan Weil (Niedersachsen, SPD) und Markus Söder (Bayern, CSU) bleiben jedoch skeptisch, berichtet die SZ (Angelika Slavik). Die Lockerung der Pandemiemaßnahmen bei einem Inzidenzwert unter 100 fällt in die Kompetenz der Länder.
Reinhard Müller (FAZ) kommentiert: "Die Daueraufgabe, alle Maßnahmen ständig zu überprüfen, umfasst auch die Pflicht, nach Lage zu handeln – und mit Augenmaß."
Stiftungen: Bei der Novellierung des Stiftungsrechts, über die der Bundestag demnächst entscheidet, bleibt die Frage zunächst ausgeklammert, ob Nachkommen der Stiftenden eine staatliche Auflösung der Stiftung gerichtlich überprüfen können. In der Begründung des Gesetzes soll der Gesetzgeber der nächsten Wahlperiode zu einer Lösung aufgefordert werden, berichtet das Hbl (Heike Anger). Dabei geht es u.a. um Stiftungen, die im Nationalsozialismus und in der DDR aufgelöst worden waren.
Patentrecht: Der Anwalt Thomas Hirse stellt auf LTO die Novelle des Patentrechts vor, die der Bundestag vorige Woche beschlossen hat. Gerichte müssen nun ausdrücklich die Verhältnismäßigkeit eines Unterlassungsanspruchs wegen einer vermeintlichen Patentverletzung prüfen. Das aber habe der BGH bereits 2016 beschlossen. Da die Gesetzesbegründung nun nur wenig Anhaltspunkte für die Rechtsanwendung gebe, bleibe die Rechtsunsicherheit vorerst bestehen.
Überwachung: Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kritisiert in ihrer Hbl-Kolumne die "uferlose" Überwachung der Bürger.
Justiz
BVerfG – Corona-Beschränkungen: Das Bundesverfassungsgericht hat am 8. Juni einen ausführlichen Fragenkatalog zur Bekämpfung der Pandemie versandt und um Stellungnahme binnen fünf Wochen gebeten, berichtet FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden). Dies deute darauf hin, dass das Gericht noch in diesem Jahr Hauptsache-Entscheidungen in sieben betroffenen Verfahren treffen könnte. Mit dabei sind die Verfassungsbeschwerden von 80 FDP-Bundestagsabgeordneten sowie von Politikern der Freien Wähler aus Rheinland-Pfalz.
BVerfG – Hamburger Beamtenbesoldung: In Hamburg bekommen Beamt:innen seit 2011 nur noch maximal 500 bis 1.000 Euro Weihnachtsgeld. Hiergegen klagten viele Beamt:innen. Die Verfahren liegen jetzt beim Bundesverfassungsgericht, berichtet focus.de. Dabei gehe es um 365 Millionen Euro allein für die Jahre 2011 und 2012 und um Milliarden Euro bis heute. Der Hamburger Senat habe mit Vorbereitungen für Rückstellungen begonnen.
OLG Frankfurt/M. zum Mord an Walter Lübcke: Vier Monate nach der mündlichen Verkündung hat das Oberlandesgericht Frankfurt/M. die schriflichen Gründe für die Verurteilung von Stefan Ernst vorgelegt, der den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke erschossen hat. Die FAZ (Marlene Grunert) stellt die Urteilsbegründung dar, insbesondere warum Ernst nicht wegen eines tödlichen Angriffs auf einen Iraker verurteilt wurde und warum Ernsts Freund Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe oder Mittäterschaft am Lübcke-Mord freigeprochen wurde. In beiden Fällen habe der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" gegolten.
ArbG Oldenburg zu Coronabonus: Ein Coronabonus muss nicht zurückgezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer kurze Zeit später kündigt, entschied das Arbeitsgericht Oldenburg laut LTO. Der Bonus sei eine zusätzliche Vergütung für bereits geleistete Arbeit. Ein Bonus, der die bisherige Betriebszugehörigkeit honoriere und weitere Betriebszugehörigkeit fördere, sei zudem unzulässig, wenn er sich auf einen künftigen Zeitraum von mehr als drei Monaten beziehe; hier war es ein Jahr.
LG Dresden zu tödlicher Wettfahrt: Das Landgericht Dresden hat zwei syrische Autofahrer (32 und 24 Jahre alt) wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge verurteilt. Bei der Wettfahrt in der Dresdner Innenstadt war ein 6-jähriger syrischer Junge erfasst und getötet worden. Der Mann, der den Jungen erfasst hatte, erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten, der andere eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Es berichten spiegel.de und bild.de.
LG Bremen zum "BAMF-Skandal": Die taz (Benno Schirrmeister) bilanziert noch einmal ausführlich den vermeintlichen Bremer BAMF-Skandal. Am Ende habe sich herausgestellt, dass die Leiterin der Bremer BAMF-Außenstelle das Asylrecht keinesfalls falsch angewandt hatte, was ihr damals jedoch von der Staatsanwaltschaft, Innenminister Seehofer und dem Spiegel vorgeworfen worden war.
LG Wuppertal – Kindsmord: Am Landgericht Wuppertal begann die Hauptverhandlung gegen die 28-jährige Christine K., die fünf ihrer sechs Kinder getötet haben soll, nachdem ihr Ehemann sich von ihr getrennt hatte. Die Frau behauptet dagegen, ein Eindringling habe sie gefesselt und die Kinder getötet. Die FAZ (Reiner Burger) berichtet.
Dieselklagen: Die FAZ (Marcus Jung) gibt einen Überblick über den Stand der Klagen wegen des Diesel-Abgasskandels. Inzwischen gebe es mehr neue Klagen gegen Daimler als gegen VW. Allerdings seien Klagen auf Schadensersatz wegen des bei Daimler genutzten Thermofensters vom BGH abgelehnt worden, anders als wegen der von VW verwendeten Prüfstands-Betrugs-Software. Bei VW stünden inzwischen Klagen wegen des Motors EA288 im Mittelpunkt.
CAS – beinamputierter Sportler: Der beidseitig beinamputierte 400-Meter-Läufer Blake Leeper konnte beim Sportgerichtshof CAS kein Startrecht für die Olympischen Spiele durchsetzen. In einer früheren Entscheidung hatte der CAS zwar die Beweislast dafür, dass ein Sportler durch Prothesen Wettbewerbsvorteile hat, den Sportverbänden auferlegt. Der Leichtathletikverband warf Leeper nun vor, dass er durch seine Prothesen zehn Zentimeter größer sei. Leepers Einwand, die Rechenmethode sei nicht an Schwarzen Athleten überprüft worden, ließ der CAS nicht gelten, berichtet LTO.
Recht in der Welt
Myanmar – Aung San Suu Kyi: In Myanmar hat der Prozess gegen die vom Militär gestürzte Ex-Regierungschefin und Wahlgewinnerin Aung San Suu Kyi begonnen, berichtet die taz (Sven Hansen). Suu Kyi werden Korruption, Verstöße gegen das Außenhandelsgesetz und Corona-Bestimmungen sowie Aufrufe zum Aufruhr vorgeworfen. Human Rights Watch bezeichnete die Vorwürfe als "fingiert".
China – Antisanktionsgesetz: In China wurde vorige Woche ein Antisanktionsgesetz bekannt, das Klagen gegen Personen und Unternehmen erlaubt, die gegen China gerichtete Sanktionen umsetzen. Über das Gesetz und die westliche Kritik daran berichten SZ (Christoph Giesen) und Welt (Tobias Kaiser u.a.). Der Wortlaut des Gesetzes sei eher vage. Möglicherweise werde es nur in Einzelfällen eingesetzt, um westliche Unternehmen zu verunsichern, damit diese sich in ihren Heimatländern gegen Sanktionen einsetzen.
Schweiz – Antiterrorgesetz: spiegel.de (Ann-Dorit Boy) spricht mit der Schweizer Politologin Christina Schori Liang über das Schweizer Anti-Terror-Gesetz, das am Wochenende per Volksabstimmung beschlossen wurde. "Ich bin sehr besorgt über diese Entwicklung. Laut dem neuen Gesetz ist jeder ein Terrorist, der 'Furcht und Schrecken verbreitet', um die staatliche Ordnung zu ändern. Bei dieser Definition von terroristischer Aktivität spielt es keine Rolle mehr, ob ein konkretes Gewaltverbrechen geplant ist", so Schori Liang. Das Gesetz könne auch gegen Journalisten oder politische Aktivisten angewendet werden. Dies schaffe einen Präzedenfall für autokratische Regime.
USA – Impfpflicht: Eine US-Bundesrichterin in Texas hat die Klage von rund 100 Pflegekräften eines Krankenhauses abgelehnt. Diese hatten sich gegen eine vom Arbeitgeber auferlegte Corona-Impfpflicht mit dem Argument gewehrt, der Impfstoff habe nur eine Notzulassung. Die Richterin ließ das laut FAZ nicht gelten, eine Covid-Impfung sei keine illegale Handlung.
Sonstiges
EU-Vertragsverletzungsverfahren/EZB-Urteil: Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof kritisiert im FAZ-Einspruch das von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren wegen des EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: "Der EuGH soll darüber befinden, ob er selbst Unionsrecht verletzt hat. Schon ein solcher Antrag würde dieses Gericht institutionell befangen machen. Es wäre zur Rechtsprechung in eigener Sache nicht geeignet und nicht befugt. Sein Spruch wäre unbeachtlich, seine Autorität gerade in Zeiten geschwächt, in denen sie eher gestärkt werden müsste."
EU-Vertragsverletzungsverfahren/Braunkohle: Die EU-Kommission prüft derzeit, ob sie gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Entschädigungszahlungen für die Stilllegung von Braunkohlekraftwerken einleiten soll. Der Doktorand Julian Senders stellt auf dem Verfassungsblog ausführlich die rechtlichen Rahmenbedingungen dar und prognostiziert, dass die EU-Kommission "zumindest einen nachvollziehbaren Korrekturmechanismus" für die Langfristprognosen der Bundesregierung fordern wird.
Staatssymbole: Die SZ (Katharina Kutsche) stellt dar, wann Unternehmen und Organisationen die deutschen Staatsymbole nutzen dürfen und wann nicht. So dürfen sie zum Beispiel die Flaggenfarben schwarz-rot-gold bei der Colorierung von Buchstaben benutzen, aber nicht als Flagge, weil dies hoheitlich wirken könnte.
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lto/chr
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Die juristische Presseschau vom 15. Juni 2021: . In: Legal Tribune Online, 15.06.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45201 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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