Der Verfassungsschutz wartet in Sachen AfD auf das VG Köln. Das Bundesjustizministerium plant ein Gesetz zur Werbung auf sozialen Medien. Die beA-Nutzung ist nicht stets verpflichtend zur Fristwahrung.
Thema des Tages
VG Köln – AfD und Verfassungsschutz: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat dem Verwaltungsgericht Köln zugesagt, sich bis zu dessen Entscheidung zu den Eilanträgen der AfD nicht zu einer möglichen Einstufung der AfD zu äußern. Dies berichten FAZ (Helene Bubrowski/Markus Wehner) und taz (Sabine am Orde/Konrad Litschko). Die AfD geht vor dem Gericht sowohl gegen die Einstufung als Verdachtsfall durch den Bundesverfassungsschutz als auch gegen eine mögliche öffentliche Verkündung der Maßnahme vor. Hintergrund der Klagen sind Indiskretionen aus den Reihen der Innenministerkonferenz der letzten Woche über die wohl bevorstehende Beobachtung der AfD. Mit der vorbeugenden Klage hat die Partei zumindest den Zeitplan des BfV durchkreuzt.
zeit.de (Tilmann Steffen) liegt der 110 Seiten starke Schriftsatz vor, den die AfD beim VG Köln eingereicht hat. Darin werden etwa eine Reihe von Anhaltspunkten genannt, die gegen eine Beobachtung sprächen, wie etwa die Auflösung des völkischen Flügels um Björn Höcke und verschiedene Distanzierungen seitens der Parteiführung.
Dem ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, könnte es untersagt sein, im Rahmen seiner Tätigkeit als "Of Counsel" für die Kanzlei Höcker bei deren Vertretung der AfD tätig zu sein. Juniorprofessor Matthias Goldmann verweist hierfür im Verfassungsblog auf § 45 Abs. 1 Nr. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung, wonach es Rechtsanwälten verboten ist, in einer Rechtssache tätig zu werden, in der sie als Angehörige des öffentlichen Diensts bereits tätig geworden waren. Ein solches Tätigwerden Maaßens könne in seinen "notorischen Politikerkontakten" liegen, von welchen zu vermuten sei, dass sie die Frage der Verfassungstreue der AfD zum Gegenstand hatten und damit in Kontinuität zu der nunmehr kolportierten Einstufung als Verdachtsfall stünden.
Rechtspolitik
Influencer: Die SZ (Jan Lutz) berichtet über einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Kennzeichnungspflicht von Werbung in sozialen Medien. Danach soll die Anpreisung von Waren, die selbst gekauft wurden, keine Werbung darstellen. Damit stelle sich der Entwurf etwa gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe aus dem September 2020, nach der es nicht darauf ankomme, ob die Produkte mit eigenen Mitteln erworben wurden.
Umsetzung EU-Urheberrecht: Am Mittwoch soll das Bundeskabinett den Entwurf eines "Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes" beschließen, welches die Europäische Urheberrechtsrichtlinie umsetzt, berichtet FAZ (Michael Hanfeld). Danach seien Upload-Plattformen grundsätzlich urheberrechtlich verantwortlich. Sie würden verpflichtet, "bestmögliche Anstrengungen" zu unternehmen, um die Rechte zu vergüten, Lizenzverträge abzuschließen und nach Informationen des Rechteinhabers nicht lizensierte Inhalte zu blockieren. Presseverlage erhalten zudem ein Leistungsschutzrecht. Der aktuelle Entwurf sei urheber- und verlegerfreundlicher als frühere Entwürfe des Ministeriums.
Corona – Parlamente: In Nordrhein-Westfalen ist ein Gesetz geplant, wonach der Landtag sogenannte "pandemische Leitlinien" festlegen kann, anhand derer die Landesregierung dann Rechtsverordnungen zur Corona-Eindämmung erlassen soll. Ziel ist die Stärkung der Rechte des Parlaments, berichtet die SZ (Christian Wernicke). Hintergrund ist Artikel 80 Absatz 4 Grundgesetz, wonach im Falle einer Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung – wie sie das Bundesinfektionsschutzgesetz für die Corona-Maßnahmen vorsieht – die Länder auch zu einer Regelung durch Gesetz befugt sind.
Corona – Wahlen: Die Neuwahlen des Thüringer Landtags sollen wegen der Corona-Pandemie vom 25. April 2021 auf den 26. September, den Tag der Bundestagswahl, verlegt werden. Der Wissenschaftliche Mitarbeiter Roman Kaiser bewertet auf dem Verfassungsblog den Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswahlgesetzes und benennt "Verbesserungs- und Präzisierungsbedarf". So sehe der Entwurf die Möglichkeit einer Zwangsbriefwahl vor, was mit dem verfassungsrechtlichen "Leitbild der Urnenwahl" nicht vereinbar sei. Zudem stelle der Entwurf problematische Anforderungen an die Kandidatenaufstellung in digitaler Form.
Verständigung im Strafprozess: Rechtsprofessorin Elisa Hoven bespricht im FAZ-Einspruch den Anfang November vorgestellten Evaluationsbericht einer Expertengruppe zur Praxis der Verständigung im Strafprozess. Dieser zeige, dass die diesbezüglichen verfassungsgerichtlichen Vorgaben flächendeckend verletzt würden. Es sei daher eine grundlegende Reform zur Vereinfachung des Strafverfahrens erforderlich, welche keine Absenkung rechtsstaatlicher Verfahrensregeln bedeuten, aber auch nicht blind sein dürfe für die Sorgen der Strafjustiz vor einer Überlastung. Denkbar seien daher etwa unterschiedliche Regelungen für Amtsgerichte, die eine Vielzahl "kleinerer" Verfahren zu erledigen hätten, und Landgerichte, vor denen häufig komplexe Großverfahren stattfänden.
Brexit-Handelspakt: Es gibt zunehmende Kritik an der offiziellen Annahme, dass das Handels- und Kooperationsabkommen von EU und Großbritannien ein reiner EU-Vertrag sei, der nicht von den EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss, berichtet spiegel.de (Markus Becker/Christoph Schult). So enthalte das Abkommen Vorschriften zum Klimaschutz oder zur Polizei- und Justizzusammenarbeit, die in die Zuständigkeit der Mitgliedsländer fallen könnten. Für verfassungsrechtliche Probleme könnte auch der Partnerschaftsrat sorgen, der paritätisch mit Vertretern von EU-Kommission und der britischen Regierung besetzt ist.
Justiz
BGH zu beA-Nutzung: Ein Rechtsanwalt muss bei technischen Problemen nicht unbedingt auf das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zurückgreifen, um wegen eines defekten Faxgeräts des Gerichts eine wichtige Frist zu wahren. Dies hat der Bundesgerichtshof nach Berichten von LTO (Hasso Suliak) und beck-aktuell entschieden und dies damit begründet, dass Rechtsanwälte zur Zeit noch nicht zur aktiven Nutzung des beA verpflichtet sind. Die Benutzung des beA nach gescheiterter Übermittlung per Telefax sei jedenfalls dann "kein zumutbarer, nur geringfügiger Aufwand verursachender alternativer Übermittlungsweg", wenn der Anwalt das beA bisher nicht aktiv zum Versand von Schriftsätzen genutzt habe und mit seiner Nutzung nicht vertraut sei.
BGH – Staatshaftung/Mietpreisbremse: Am Donnerstag wird der Bundesgerichtshof über eine bisher erfolglose Staatshaftungs-Klage gegen das Land Hessen verhandeln, dessen Mietpreisbindungs-Verordung wegen fehlender Begründung nicht wirksam werden konnte. Die Welt (Stephan Maass) nimmt dies zum Anlass, die Erfolge des klagenden Legal-Tech-Dienstleisters Conny (Ex-wenigermiete.de) darzustellen.
StGH Hessen zu Sitzverteilung im Landtag: Auf JuWissBlog kritisiert die Studentische Hilfskraft Kilian Herzberg das Urteil des hessischen Staatsgerichtshofes von Anfang Januar, wonach die aktuelle Sitzverteilung im hessischen Landtag rechtmäßig sei. Die Entscheidung des Gerichtshofs für eine von vielen denkbaren Rechenmethoden zur Ermittlung der Sitzanzahl sei "dezisionistisch" und "willkürlich". Richtigerweise hätte das Gericht die entscheidende Norm des § 10 Abs. 5 S. 2 Landeswahlgesetz mangels Bestimmtheit für verfassungswidrig erklären und den Gesetzgeber zur Klarstellung auffordern müssen. Bis dahin habe die aktuell festgestellte Parlamentszusammensetzung aus Gründen der Rechtssicherheit und des Demokratiegebots beibehalten werden können.
OLG Frankfurt/M. – Mord an Walter Lübcke: Die taz (Konrad Litschko) befasst sich ausführlich mit dem Prozess um die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, in welchem am Donnerstag das Urteil verkündet werden soll. Im Mittelpunkt steht die Familie des Getöteten, die der Überzeugung ist, dass Lübcke von den zwei Angeklagten Stephan Ernst und Markus H. zusammen erschossen worden sei. Die Bundesanwaltschaft hingegen hält die Anwesenheit von Markus H. am Tatort für nicht bewiesen, das Gericht hatte H. mangels dringenden Tatverdachts bereits im Oktober aus der Untersuchungshaft entlassen. Hintergrund sind die verschiedenen Geständnisse von Stephan Ernst, der im Verlaufe des Prozesses insgesamt drei sich widersprechende Schilderungen der Tat präsentierte. Auch der Angriff auf Ahmed I. ist Gegenstand des Prozesses, den Stephan E. im Januar 2016 aus rassistischen Motiven mit einem Messer niedergestochen haben soll.
OLG Dresden – Gruppe Freital: Im Abschlussplädoyer im Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der rechtsextremen "Gruppe Freital" hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden Freiheitsstrafen zwischen acht Monaten sowie drei Jahren und zwei Monaten gefordert. Die als terroristisch eingestufte Vereinigung hatte von Sommer bis Anfang November 2015 in der Kleinstadt südwestlich von Dresden und Umgebung Anschläge auf Ausländer und politisch Andersdenkende verübt, um diese einzuschüchtern, die Aufnahme von Flüchtlingen zu verhindern oder diese zu vertreiben. Es berichtet LTO.
BayVGH zu Zweckentfremdung: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine Münchener Regelung aus dem Jahr 2019 für unrechtmäßig erklärt, nach der ein Immobilieneigentümer, der ein Mietshaus abreißt, dafür wieder ein solches errichten müsse. Die Stadt habe nicht die gesetzliche Kompetenz, solche Vorgaben zu erlassen, dies dürften nur Bund und Land. Es berichtet die SZ (Anna Hoben/Bernd Kastner).
LG München II zu Doping-Arzt: Im Interview mit der FAZ (Christoph Becker/Anno Hecker) spricht Oberstaatsanwalt Kai Gräber über den Prozess gegen den Erfurter Arzt Mark S., der wegen seiner Mitwirkung in einem Blutdopingskandal zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt wurde. Dabei fordert Gräber auch eine Kronzeugenregelung im Anti-Doping-Gesetz, damit mehr beteiligte Sportler die "Karten auf den Tisch" legen. Insgesamt habe sich das 2015 eingeführte Gesetz durch den Prozess aber bewährt.
AG Weimar zu Corona-Beschränkungen: focus.de (Göran Schattauer) hat aufgedeckt, dass der Weimarer Amtsrichter Matthias Guericke, dessen Urteil zur angeblichen Verfassungswidrigkeit der Thüringer Corona-Verordnung bundesweit für Furore sorgte, im Privatleben ein engagierter Maskengegner ist. Bereits zweimal habe Guericke erfolglos beim Thüringer Oberverwaltungsgericht Eilanträge gestellt.
In einem separaten Kommentar schreibt Göran Schattauer (focus.de): "Nach allen bislang bekannten Fakten zum Fall des Amtsrichters Matthias Guericke muss man konstatieren, dass der von ihm beschlossene Freispruch eines Corona-Regelbrechers einen üblen Beigeschmack hat – mindestens. Schließlich befand (und befindet) sich der Richter in einer persönlichen juristischen Auseinandersetzung zum exakt gleichen Thema."
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Rahmen einer Eil-Entscheidung zur einer Querdenken-Demonstration in München scharfe Kritik am Urteil des Amtsgerichts Weimar geübt, wie LTO berichtet. Der BayVGH nannte die Annahme des Weimarer Amtsrichters, dass keine epidemiologische Lage bestehe und sich der Staat beim Verhängen des Lockdowns auf falsche Annahmen gestützt und gegen die Menschenwürde verstoßen habe, methodisch "höchst fragwürdig": Das AG Weimar habe sich mit den wissenschaftlichen und tatsächlichen Grundlagen nicht auseinandergesetzt, es maße sich eine Sachkunde an, die ihm nicht zukomme und setze seine Auffassung an die Stelle der Einschätzung des Bundestages und des Verordnungsgebers.
Corona – Impfung für Betreuungsrichter: In Baden-Württemberg haben Betreuungsrichterinnen und -richter einen Anspruch auf eine Coronaschutzimpfung höchster Priorität, berichtet LTO. Grund seien die von ihnen durchgeführten persönlichen Anhörungen in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Selbst in Zeiten der Pandemie könne hierauf rechtlich nicht verzichtet werden, wird Landesjustizminister Guido Wolf (CDU) zitiert.
Recht in der Welt
IStGH – Zentralafrikanische Republik: Die taz (Dominic Johnson) berichtet über die Festnahme eines Kommandeurs der zentralafrikanischen Rebellenmiliz Séléka, Mahamat Said, der an den Internationalen Strafgerichtshof überstellt werden soll. Said werden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen. Das Gericht hatte bereits im Januar 2019 einen Haftbefehl erlassen, diesen jedoch bisher unter Verschluss gehalten. Unterstützer Saids kritisieren die Umstände der Verhaftung ("Kidnapping").
Frankreich – Agent Orange: Am französischen Landgericht Evry begann der Prozess um eine Entschädigungsklage der gebürtigen Vietnamesin und eingebürgerten Französin Tran To Nga gegen 14 US-Chemieunternehmen. Diese sollen im Vietnamkrieg Millionen Liter des Herbizids Agent Orange an die US-Armee verkauft haben, die es als Entlaubungsmittel einsetzte. Die Frau führt ihre gesundheitlichen Beschwerden hierauf zurück. spiegel.de (Petra Truckendanner) brache einen Vorbericht.
USA – Trump und Korruption: Der US-Supreme Court hat zwei Verfahren gegen Donald Trump für erledigt erklärt, weil er nicht mehr US-Präsident sei, berichtet spiegel.de. Zwei Generalstaatsanwälte hatten gegen Trump wegen Korruption geklagt, weil Staatsgäste regelwidrig in Trump-Hotels übernachteten und ihm damit viel Geld zukommen ließen, was er aber nicht hätte annehmen dürfen.
Polen – Verfassungsgericht: Der polnische Rechtsprofessor und ehemalige Verfassungsrichter Miroslaw Granat zeigt auf dem Verfassungsblog, wie die polnische Regierung das inzwischen von ihr kontrollierte Verfassungsgericht benutzt. Wenn Urteile Ärger machen (etwa bei der Abtreibung) werden sie einfach nicht veröffentlicht. Andere Urteile werden dagegen als unumkehrbar dargestellt und als Waffe gegen die EU eingesetzt.
Sonstiges
U-Ausschuss/Maut: Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wird vorgeworfen, die Arbeit des Maut-Untersuchungsausschuss zu behindern, indem er seine gegenüber dem Ermittlungsbeauftragten Jerzy Montag erteilte Zustimmung zur Sichtung seiner E-Mails zurückgezogen hat. Dies berichtet LTO. Das Ministerium erklärte, man warte eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes ab, der auf Klage der FDP über die Frage entscheiden müsse, ob die Protokolldaten des Abgeordneten-Accounts Scheuers offengelegt werden müssten.
Corona – Impfung und Verwaltung: Reinhard Müller (FAZ) kritisiert die mangelhafte Information über Impftermine. Es gehe um eine staatliche Aufgabe ersten Ranges. Es könne nicht sein, dass ältere Menschen sich in komplizierten Online- oder Telefon-Verfahren selbst um einen Impftermin kümmern müssten.
Corona – Impfung und Arbeitsrecht: Einen arbeitsrechtlichen Überblick über die Zulässigkeit von Impfpflichten, insbesondere in Kliniken und Pflege-Einrichtungen, gibt RND (Christian Rath). Grundsätzlich könnten Arbeitgeber von Beschäftigten keine Corona-Impfung verlangen, anderes könne jedoch für Pflegepersonal gelten. Dies setze jedoch die wissenschaftlich noch nicht mögliche Feststellung voraus, dass Geimpfte andere Menschen nicht anstecken können. Laut Robert-Koch-Institut gebe es hierzu frühestens im März verlässliche Erkenntnisse.
Das Letzte zum Schluss
Barbier auf Tour? LTO berichtet über die Verurteilung eines Busfahrers zu einer Geldbuße von 180 Euro wegen des Benutzens eines Handys am Steuer. Der Mann hatte sich dagegen mit der Behauptung gewehrt, der weiße Gegenstand auf den polizeilichen Photos sei kein Handy, sondern eine Bürste gewesen, mit der er seinen Bart gekämmt habe. Dies wies das Gericht als bloße Schutzbehauptung zurück: Die angeblich genutzte Bürste habe bei der Inaugenscheinnahme eine "geschwungene, zu den Ecken hin abgerundete Form" aufgewiesen, der Gegenstand auf den Fotos hingegen sei rechteckig gewesen.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/mps/chr
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Die juristische Presseschau vom 26. Januar 2021: . In: Legal Tribune Online, 26.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44086 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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