Justizminister Buschmann legt Referentenentwurf zur Streichung von § 219a StGB vor. Das BVerwG hat Schleswig-Holstein gebeten, den Tunnelbau nach Dänemark zu unterbrechen. Die Journalistin Meşale Tolu wurde in Istanbul freigesprochen.
Thema des Tages
§ 219a StGB: Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat einen Referentenentwurf vorgelegt, wonach der umstrittene § 219a Strafgesetzbuch (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft) ersatzlos gestrichen werden soll. Ärztinnen und Ärzte sollen künftig auf ihren Internetseiten sachlich über Abtreibungen aufklären und ihre Abbruchmethoden erwähnen dürfen. Ungewollt schwangeren Frauen soll so die Arztwahl erleichtert werden. Für Ärztinnen und Ärzte soll Rechtssicherheit geschaffen werden. Die Große Koalition hatte den Paragraphen etwas entschärft, sodass Praxen seit 2019 auf ihren Webseiten zumindest mitteilen durften, dass sie Abbrüche durchführen. Dennoch wurden weiter Ärzt:innen – wie die Gießener Gynäkologin Kristina Hänel – verurteilt. Es berichten die SZ, FAZ (Eckart Lohse), BadZ (Christian Rath), LTO (Markus Sehl) und zeit.de.
Reinhard Müller (FAZ) meint, es sei zwar richtig, über die Abschaffung "nicht (mehr) nötiger" Strafnormen nachzudenken, das "Werbungsverbot für Schwangerschaftsabbrüche" gehöre aber nicht dazu. Dies sei vielmehr "ein wichtiger Baustein zum Schutz ungeborenen Lebens". Auch Jost Müller-Neuhof (Tsp) äußert sich skeptisch, sei der derzeitige Weg zu einem Schwangerschaftsabbruch in Deutschland doch gar ein "Erfolgsmodell", auch wenn das angesichts der Nöte der Betroffenen etwas gefühllos klinge. Von diesem Modell solle nicht abgewichen werden, vor allem nicht, wenn der "sich anbahnende Kulturkampf" zulasten der ungewollt Schwangeren gehe. "Streichung des Werbeverbots" klinge viel zu dramatisch, meint hingegen Christian Rath (BadZ), bleibe doch die "anpreisende Werbung" für Abtreibungen nach dem Arztrecht weiterhin verboten. Lange Zeit habe § 219a StGB überhaupt keine Bedeutung gehabt, bis zwei Abtreibungsgegner begannen, systematisch Mediziner:innen anzuzeigen. Die Abschaffung des "schikanösen Gesetzes" sei ein erster Schritt zu der von der Koalition versprochenen "Versorgungssicherheit" bei Schwangerschaftsabbrüchen.
Im Interview mit LTO (Christian Rath) betont Rechtsprofessorin Ulrike Lembke, die Abschaffung des § 219a StGB sei längst überfällig. Sie hält das Sonderstrafrecht für Ärzt:innen für unverhältnismäßig und verfassungswidrig. Darüber hinaus fordert sie, den Schwangerschaftsabbruch per se zu entkriminalisieren und "als medizinische Dienstleistung" anzuerkennen, sodass er von den Krankenkassen bezahlt werde. Das Thema stehe auf der politischen Agenda, denn im Koalitionsvertrag wurde eine Kommission angekündigt, die "Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches" prüfen soll. Die Rechtsprechung des BVerfG zu § 218 StGB sei nicht mehr aktuell und rechtlich nicht überzeugend. Aus der staatlichen Schutzpflicht für das ungeborene Leben könne keine Gebärpflicht für Schwangere abgeleitet werden. Die taz (Christian Rath) gibt einen Überblick über die drei in Karlsruhe anhängigen Verfassungsbeschwerden von verurteilten Frauenärzt:innen. Auch nach Abschaffung des § 219a StGB blieben die Geldstrafen und damit das Rechtsschutzbedürfnis bestehen. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts könnte sich daher grundsätzlich zum Schutzkonzept für das ungeborene Leben äußern.
Rechtspolitik
Schwarzfahren: Ronen Steinke (SZ) ist der Meinung, es sei ein "Gebot der Vernunft", Schwarzfahren zu entkriminalisieren. Jedes Jahr kommen in Deutschland rund 7000 Menschen ins Gefängnis, weil sie Geldstrafen wegen Fahren ohne Fahrschein nicht bezahlen können. Es reiche deshalb nicht, wenn das Schwarzfahren, wie von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgeschlagen, bloß zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft werde. Das soziale Problem der "Zivilhaft" bleibe dann bestehen, schließlich müsse auch derjenige ins Gefängnis, der das Bußgeld nicht bezahlen kann.
Justiz
BVerwG – Fehmarnbelttunnel: Schleswig-Holstein wurde vom Bundesverwaltungsgericht gebeten, die Baggerarbeiten im Bereich geschützter Riffe am deutsch-dänischen Fehmarnbelttunnel vorläufig zu stoppen, bis es über einen am vergangenen Donnerstag eingereichten Eilantrag des "Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung" entschieden hat. Bei der Bitte handele es sich noch nicht um eine verbindliche Aufforderung, sondern um eine standardmäßige Bitte, so das Gericht. Das BVerwG hatte im November 2020 fast alle Klagen gegen den Tunnelbau abgewiesen. Nur Verfahren um Riffe, die erst nach Planung des Tunnels entdeckt worden waren, sind noch offen. Um diese Riffe und die vorgesehenen Ausgleichsflächen an anderer Stelle geht es im aktuellen Verfahren am BVerwG. FAZ (Matthias Wyssuwa) und LTO berichten.
BVerfG – Amazon/Sperrung Händlerkonto: Amazon hat gegen einen Beschluss des Landgerichts Hannover Verfassungsbeschwerde eingelegt. Im Sommer vergangenen Jahres hatte der Konzern das Händlerkonto der Mi.to pharm GmbH auf der amazon-Verkaufsplattform Marketplace ohne vorherige Ankündigung gesperrt. Das LG gab dem dagegen eingelegten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung statt und nahm eine marktbeherrschende Stellung des Onlinekonzerns an. Wie LTO vermutet, dürfte der Online-Gigant Angst vor einem Präzedenzfall haben. In der Verfassungsbeschwerde argumentiert Amazon allerdings mit einem Verstoß gegen den Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit, da die Richter:innen des LG Hannover die einstweilige Verfügung ohne vorhergehende Anhörung erlassen hatten.
OLG Hamburg zu Julian Reichelt-Artikel: Die im November 2021 aus dem Netz genommene Online-Version des Spiegel-Artikels "Vögeln, fördern, feuern" über die Missbrauchsvorwürfe gegen den ehemaligen Bild-Chefredakteur Julian Reichelt darf wieder online gestellt werden. Das entschied nun das Hanseatische Oberlandesgericht. Der ursprüngliche Text war im März 2021 erschienen, per einstweiliger Verfügung dann untersagt, vom Spiegel aber um einige Passagen ergänzt im Netz gelassen worden. Im November entschied das Landgericht Hamburg dann, dass der veränderte Text keinen relevanten Unterschied zu der vorherigen, durch Beschluss untersagten Berichterstattung darstelle, wogegen das Magazin die nun erfolgreiche sofortige Beschwerde zum OLG einlegte. Es berichtet die SZ.
LG Essen – Corona-Testzentren-Betrug: Die Essener Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen eine Frau wegen Betrugs erhoben, da sie mindestens elf Corona-Testzentren frei erfunden und fiktive Tests und Impfungen abgerechnet haben soll. Dem Land Nordrhein-Westfalen soll dadurch ein Schaden von 1,1 Millionen Euro entstanden sein, wobei der Großteil durch Kontopfändungen inzwischen sichergestellt wurde. FAZ und spiegel.de berichten.
LG Hamburg – Rapper Gzuz: Das Landgericht Hamburg verhandelte über die von dem Rapper Gzuz (mit richtigem Namen Kristoffer Jonas Klauß) eingelegte Berufung gegen seine Verurteilung durch das Amtsgericht Hamburg im Vorjahr. Das Amtsgericht hatte den Rapper unter anderem wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, Drogenbesitz und Körperverletzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie einer Geldstrafe von 510.000 Euro verurteilt. Amtsrichter Johann Krieten hatte damals gesagt, "Wer, wenn nicht Sie, gehört in den Knast" und damit laut Krauß' Rechtsanwalt gezeigt, dass er nicht verstanden habe, dass Krauß und die Kunstfigur Gzuz nicht ein und dieselbe Person seien. Laut spiegel.de (Julia Jüttner) und FAZ ließ Krauß diesmal durch seinen Rechtsanwalt eine Erklärung verlesen und äußerte sich anders als beim erstinstanzlichen Verfahren durchaus nachvollziehbar und glaubwürdig zu allen Fragen des Gerichts..
LG Oldenburg – Gorch Fock: Nachdem 2021 Unregelmäßigkeiten bei den Sanierungskosten für das Segelschulschiff der Deutschen Marine "Gorch Fock" bekannt wurden, erhob die Staatsanwaltschaft Osnabrück noch im Dezember 2021 Anklagen gegen zwei Vorstände der Elsflether Werft AG sowie einen zivilen Mitarbeiter der Marine aus Wilhelmshaven. Ihnen werden nach Berichten von FAZ (Marcus Jung), LTO und spiegel.de (Hubert Gude) Vorteilsgewährung, Untreue, unerlaubter Bankgeschäfte und Insolvenzverschleppung vorgeworfen. Sie sollen insbesondere Preisabsprachen mit Subunternehmern zulasten des Bundes getroffen haben. Die Kosten für die Sanierung der Gorch Fock in der inzwischen geschlossenen Elsflether Werft waren von veranschlagten 10 auf mehr als 135 Millionen Euro angewachsen.
StA Dresden – Baby auf Coronademo: Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft einem 34-Jährigen vor, dass er bei einer nicht angemeldeten Demonstration gegen die Coronamaßnahmen einen Kinderwagen mit seinem Baby mehrfach einer Polizistin in den Bauch gerammt haben soll und ein weiteres Mal sein zehn Monate altes Kind auf dem Arm trug, um eine Polizeikette zu passieren. Die Staatsanwaltschaft hat eine Verhandlung im beschleunigten Verfahren beantragt. Dem Demonstranten werden laut spiegel.de unter anderem ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchte Nötigung zur Last gelegt.
Recht in der Welt
Türkei – Meşale Tolu: Die deutsche Journalistin Meşale Tolu und ihr mitangeklagter Ehemann wurde nach einem mehrjährigen Prozess von einem Gericht in Istanbul freigesprochen. Tolu war im April 2017 in Istanbul von einer Anti-Terroreinheit festgenommen worden, wo sie für die Nachrichtenagentur Etha arbeitete und erst nach sieben Monaten wieder freigelassen. Die türkische Staatsanwaltschaft warf ihr Terrorpropaganda und Mitgliedschaft in einer Terrororganisation vor. SZ, FAZ (Leo Wieland) und netzpolitik.org (Markus Reuter) berichten.
Serbien – Verfassungsreform: Auf dem Verfassungsblog analysiert die Doktorandin Teodora Miljojkovic (in englischer Sprache) die Reform der serbischen Verfassung, für die am vergangenen Sonntag 57,4 % der abstimmenden Serb:innen votierten. Auch wenn von außen der Eindruck gewonnen werden könnte, wesentliche europäische Werte wie Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz seien nun vollständig übernommen worden, bestehe die Sorge, dass sich in der Praxis wenig am politischen Druck auf die Justiz ändere.
Polen – EuGH-Zwangsgelder: Die SZ (Karoline Meta Beisel/Björn Finke) schildert Einzelheiten zur Verrechnung der vom EuGH verhängten (und von Polen nicht bezahlten) Zwangsgelder mit Zahlungen an Polen aus dem EU-Haushalt. Noch im Januar könne die EU-Kommission Polen 15 Millionen Euro wegen des Streits um den Tagebau Turow abziehen. Die Verrechnung von Zwangsgeldern wegen der nicht aufgelösten Disziplinarkammer für Richter:innen werde dagegen erst in gut zwei Monaten möglich.
Österreich – Corona-Impfpflicht: Am Donnerstag will das österreichische Parlament über den Gesetzentwurf zur Einführung einer Impfpflicht gegen das Coronavirus abstimmen. Diese soll dann ab Anfang Februar für alle Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich gelten, wobei Ausnahmen für Schwangere und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, vorgesehen sind. Personen, die einer Impfaufforderung nicht nachkommen und einen gesetzten Impftermin verstreichen lassen, drohen dann vierteljährlich Bußgelder und Strafen zwischen 600 und 3.600 Euro. Es berichten nun auch die SZ (Cathrin Kahlweit) und LTO.
In einem separaten Kommentar begrüßt Cathrin Kahlweit (SZ) die "sachte" Impfpflicht des neuen österreichischen Kanzlers Karl Nehammer (ÖVP). In einem Land, bei dem die Rechtspopulisten bei 20 Prozent stehen, berge eine harte Impfpflicht ein enormes politisches Risiko, weshalb "Abwägung und Maß" hier genau richtig angesetzt seien.
Frankreich – Corona-Impfpass: Das französische Parlament hat die umstrittene Einführung eines Corona-Impfpasses endgültig beschlossen. Dass Corona-Impfungen oder eine Genesung per QR-Code nachgewiesen werden müssen, entspricht der deutschen 2G-Regel und soll nun für den Besuch von Gastronomie und kulturellen Veranstaltungen sowie beim Reisen verpflichtend sein. Einige Abgeordnete, so die FAZ, haben bereits den Verfassungsrat angerufen, der den Gesetzestext in den nächsten Tagen prüfen wird.
Frankreich – Eric Zemmour: Der Rechtspopulist und französische Präsidentschaftskandidat Eric Zemmour wurde von einem Gericht in Paris wegen der Anstachelung zu Rassenhass zu einem Bußgeld in Höhe von 100 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt. Der 63-Jährige hatte 2020 in einer Fernsehsendung minderjährige Geflüchtete als Diebe, Mörder und Vergewaltiger bezeichnet und ihre Ausweisung gefordert. Wie die FAZ schreibt, kündigte Zemmour bereits an, in Berufung zu gehen.
USA – Klage gegen Facebook: Generalstaatsanwaltschaften von 48 US-Bundesstaaten haben am Freitag Berufung gegen die Entscheidung eines Washingtoner Richters im Kartellverfahren gegen Facebook eingelegt. Der Richter James Boasberg hatte im vergangenen Jahr die Klage abgewiesen, weil unangemessen lange mit der Klageerhebung gewartet worden sei und die Ansprüche deshalb verfallen seien. Facebook soll mit der Klage zum Verkauf der Plattformen Whatsapp und Instagram gezwungen werden, da Facebook nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaften seine enorme Marktmacht ausnutze, um Wettbewerber zu zerstören. Vergangene Woche war eine Klage der US-Behörde FTC (Federal Trade Commission) gegen Facebook im zweiten Anlauf zugelassen worden. LTO berichtet.
Sonstiges
Julian Reichelt: Der auf Presserecht spezialisierte Anwalt Christian-Oliver Moser spricht im Interview mit der SZ (Laura Hertreiter) über die Vorwürfe gegen den ehemaligen Chef der Bild-Zeitung, Julian Reichelt, die seine Mandantin und andere betroffene Frauen erheben. Reichelt soll Frauen angeflirtet und ihnen nachgestellt, seine Macht gegenüber jungen Frauen in niedrigeren Hierarchiepositionen missbraucht und sie emotional und existenziell unter Druck gesetzt haben. Die Konzernstruktur des Axel-Springer-Verlags habe keinen Raum geboten, sich sicher Hilfe zu holen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen, was den Betroffenen die Situation noch traumatischer machte. Die Auftritte, bei denen Reichelt nun öffentlich jeglichen Machtmissbrauch bestreitet, seien ein "Affront für alle betroffenen Frauen und ein Zeichen mangelnder Selbstreflektion".
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/ali
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 18. Januar 2022: . In: Legal Tribune Online, 18.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47232 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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