Die angeklagte ehemalige KZ-Sekretärin ist vor dem Prozessauftakt am LG Itzehoe geflohen und wurde gefasst. Ein Jahr Hausarrest für Nicolas Sarkozy und weitere Diskussionen über Folgen des Berliner Wahlchaos.
Thema des Tages
LG Itzehoe – KZ-Sekretärin Stutthof: Die ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard Furchner ist nicht zu der am Landgericht Itzehoe angesetzten Verhandlung erschienen und wurde deshalb mit Haftbefehl gesucht. Stunden später wurde die 96-Jährige von der Polizei an der Hamburger Stadtgrenze festgenommen, wo sie sich zu Fuß fortbewegte. Am Morgen war sie offenbar mit einem Taxi aus ihrem Pflegeheim in Quikborn bei Hamburg zur U-Bahnstation im nahen Norderstedt gefahren. Die Polizei führte Furchner dem Gericht zu, das noch am Donnerstag Untersuchungshaft anordnete. Die Angeklagte war von 1943 bis 1945 im KZ Stutthof bei Danzig als Stenotypistin und Schreibkraft tätig. Ihr wird Beihilfe zum Mord in 11.412 Fällen vorgeworfen. In einem Brief an den Richter hatte sie bereits angekündigt, nicht vor Gericht erscheinen zu wollen. Es berichten SZ (Peter Burghardt), FAZ (Matthias Wyssuwa), taz (Klaus Hillenbrand), LTO und spiegel.de (Julia Jüttner).
Alan Posener (Welt) reflektierte das Strafverfahren und kam zu dem Schluss, dass Furchner ihr Verhalten nicht mehr "vor irdischen Richtern abmachen müssen" sollte. Es habe "etwas von Gratismut, eine Sekretärin zu belangen, nachdem so viele hohe Tiere davongekommen sind, darunter auffallend viele Staatsanwälte und Richter."
Rechtspolitik
Wahlrecht: Auf LTO evaluiert Rechtsprofessor Bernd Grzeszick die jüngste Wahlrechtsreform und kommt zu dem Ergebnis, dass "das viel gescholtene und hart kritisierte Wahlrecht" den Praxistest bestanden habe. Das geringe Wachstum des Parlaments um 26 Plätze (von 709 auf 735 Plätze) sei vor allem auf die drei nicht ausgeglichenen Überhangmandate der CSU zurückzuführen. Nach altem Wahlrecht hätten diese wohl mit 55 Sitzen ausgeglichen werden müssen. Im Fall von weiteren Reformen spricht Grzeszick sich dafür aus, das durch Ausgleichsmandate generierte Wachstum noch weiter zu begrenzen und dadurch auch die Direktmandate zu stärken.
Geldwäsche: Auf beck-aktuell wirft der Rechtsprofessor Jens Bülte der Politik vor, die Financial Intelligence Unit (FIU) zu Unrecht zum Sündenbock für das in Deutschland nicht funktionierende Geldwäschemeldesystem zu machen. Das Problem liege vielmehr in der Gesetzgebung, die weiterhin einem offensichtlich gescheiterten Konzept folge: Die jetzige Gesetzeslage setze insbesondere für Banken Anreize, jeden auch nur ansatzweise verdächtigen Fall bei der FIU zu melden. Die Behörde versinke daher in haltlosen Verdachtsmeldungen und könne ihrer Arbeit nicht adäquat nachkommen. Dies müsse geändert werden.
Verbraucherverträge: Ab dem 1. Oktober müssen die Verursacher von Werbeanrufen die vorherige Zustimmung des Angerufenen einholen und diese Zustimmung für fünf Jahre dokumentieren. Diese Regelung ist Teil des Gesetzes für faire Verbraucherverträge und sie hilft der Bundesnetzagentur, strikter gegen ungebetene Anrufe vorzugehen. Sie kann Strafen bis zu 50.000 Euro verhängen. netzpolitik.org (Markus Reuter) berichtet.
Justiz
BGH zur Adoption von Geflüchteten: Wenn die Adoption eines erwachsenen Geflüchteten primär dazu dient, seine Abschiebung zu erschweren, dann ist sie nach einem Grundsatzbeschluss des Bundesgerichtshofes unzulässig. Für die Adoption eines Erwachsenen nach § 1767 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss entweder bereits ein "Eltern-Kind-Verhältnis" bestehen oder die Adoption muss aus familienbezogenen Gründen "sittlich gerechtfertigt" sein. Im konkreten Fall war nach Ansicht des BGH beides nicht gegeben. Die Richter:innen gingen vielmehr davon aus, dass dem Geflüchteten durch die Adoption ausländerrechtliche Vorteile verschafft werden sollten. Die taz (Christian Rath) berichtet.
BGH zur Tötung von SEK-Beamten: Der Bundesgerichtshof hat sowohl die Revision des Täters, der Anfang 2020 in Gelsenkirchen einen in seine Wohnung eindringenden SEK-Beamten erschoss, als auch die Revision der Staatsanwaltschaft verworfen. Das Landgericht Essen hatte dem Täter "Polizistenhass" attestiert und deshalb das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe angenommen, was der BGH nun bestätigte. Die FAZ berichtet.
OVG NRW zu 3G für Gemeinderat: Das Oberverwaltungsgericht NRW widerspricht der Vorinstanz und wendet die in der Corona-Schutzverordnung NRW festgelegte 3G-Regelung auch auf Gemeinderatsmitglieder an. Rats- und Ausschusssitzungen seien auch "Veranstaltungen" im Sinne der Verordnung. Da die kostenlosen Testmöglichkeiten ab dem 10. Oktober nicht mehr bestehen, müssen die Gemeinden jedoch dafür Sorge tragen, dass Ratsmitgliedern keine Kosten entstehen. LTO berichtet.
OLG Dresden – militante Antifa/Lina E.: spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet über die Zeugenvernehmung des Rechtsextremisten Cedrik S., der im Oktober 2018 brutal überfallen und zusammengeschlagen worden war. In seiner ursprünglichen Aussage vor der Polizei hatte er von nur männlichen Angreifern berichtet, laut seiner Aussage vor Gericht soll nun aber auch eine "zierliche" Frau dabei gewesen sein. Angeklagt ist u.a. die Studentin Lina E., bei der die Anklage davon ausging, dass sie im konkreten Fall nur den Tatort ausgekundschaftet habe. Der Prozess wird fortgesetzt.
LG Frankfurt/M. zu Insiderhandel/Marc H.: Das Landgericht Frankfurt/M. verurteilte den Union Investment-Fondsmanager Marc H. wegen illegaler Insidergeschäfte zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von 45,41 Millionen Euro an. Die Summe entspricht dem Umsatz von H.s Insiderhandel bei dem er nur 8,3 Millionen Euro Gewinn gemacht hatte. H. hatte mit den illegalen Geschäften begonnen, nachdem ihm sein Arbeitgeber die geforderte Gehaltserhöhung nur teilweise gewährte. Das Hbl (René Bender/Laura de la Motte u.a.) und spiegel.de (Tim Bartz) berichten.
LG Köln zu Anfeindungen als "Corona-Leugner": Das Landgericht Köln lehnte den Schadensersatzanspruch eines Geschäftsinhabers gegen die Stadt Bergisch Gladbach ab. Der Mann hatte die Stadt dafür verantwortlich gemacht, dass er als "Corona-Leugner" angefeindet wurde. Der Inhaber hatte ursprünglich gegen die coronabedingte Schließung seines Lokals geklagt. Das Verwaltungsgericht hatte dann seine ablehnende Entscheidung unter rechtswidriger Preisgabe der Identität des Klägers an die Stadt Bergisch Gladbach weitergeleitet. Anschließend wurde der Kläger in der Öffentlichkeit als "Corona-Leugner" bezeichnet. Das LG Köln lehnte ein Schmerzensgeld ab, weil nicht abschließend festgestellt werden konnte, dass die Identität durch die Stadt Bergisch Gladbach öffentlich gemacht wurde; auch andere Kommunen und andere klagende Geschäftsinhaber:innen hätten den Beschluss einsehen können. LTO berichtet.
LG Braunschweig – Dieselskandal/VW-Führungskräfte: Am fünften Verhandlungstag vor dem Landgericht Braunschweig hat der Angeklagte Heinz-Jakob Neußer ausgesagt. Das ehemalige VW-Vorstandsmitglied gab zu Protokoll, erst im August 2015 – also kurz vor dem öffentlichen Bekanntwerden der illegalen Technik – von den Manipulation erfahren zu haben. Zwei rangniedere Angeklagte, die Ingenieure Hanno J. und Thorsten D., hatten Neußer und den damaligen VW-Chef Martin Winterkorn zuvor belastet. Die FAZ (Christian Müßgens) berichtet.
VG Frankfurt/M. zu Corona und 2G im Einzelhandel: Eine Einzelhändlerin darf nach einer einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts Frankfurt a.M. vorläufig die 2G-Regelung einführen, obwohl § 26a der Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen dem Einzelhandel diese Option verwehrt. Das Gericht hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Norm, weil die Ungleichbehandlung mit anderen Unternehmen nicht hinreichend begründet worden sei. LTO berichtet.
AG Frankfurt/M. zu Sperrung von EC-Karte: Das Amtsgericht Frankfurt a.M. schloss die Haftung einer Bank für Geldabhebungen, die nach dem Verlust einer Debitkarte erfolgten unter anderem deshalb aus, weil die klagende Kundin das Konto nicht sofort gesperrt hatte, sondern erst eine halbe Stunde, nachdem sie den Verlust bemerkte. Die Verzögerung stelle einen Sorgfaltsverstoß dar, weil die Kundin mit ihrem Mobiltelefon die Möglichkeit zur sofortigen Meldung hatte. LTO berichtet.
BAG-Präsidentin Schmidt im Interview: Sowohl LTO (Tanja Podolski) als auch beck-aktuell (Joachim Jahn) interviewten die scheidende Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Ingrid Schmidt. Sie war seit 2005 in dieser Funktion und verabschiedet sich nun in den Ruhestand. Ihre 27 Dienstjahre am BAG resümierend, stellt sie fest, dass die Digitalisierung das gerichtliche Verfahren wie nie zuvor verändere. Als erste weibliche BAG-Präsidentin seien ihr paritätische Geschlechterverhältnisse immer wichtig gewesen und mit einem ausgeglichenen Verhältnis im heutigen Richterkollegium habe sie ihr Ziel erreicht. Im Hinblick auf eine konkretere Regulierung von Streiks im Tarifeinheitsgesetz sieht sie aufgrund der erforderlichen Kurzfristigkeit von Streiks nur begrenzte Möglichkeiten. Da ihre eigene Stelle und zwei weitere Präsidentenstellen an den obersten Bundesgerichten noch vakant sind, wirft Schmidt der Bundesregierung fehlendes Engagement vor. Wertschätzung für diese Ämter und für die Arbeit der obersten Gerichtshöfe des Bundes sähe anders aus. Schmidt kündigt ein "innovatives" Forschungsprojekt zu etwaigen Einflüssen und personellen Kontinuitäten aus der NS-Zeit auf das BAG an.
BAG-Vergangenheit: Über die Ankündigung des BAG, mögliche NS-Kontinuitäten seiner Anfangszeit untersuchen zu lassen, informiert auch beck-community (Markus Stoffels).
Recht in der Welt
Frankreich – Nicolas Sarkozy: Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy ist in Paris wegen illegaler Wahlkampffinanzierung zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Diese Freiheitsstrafe darf Sarkozy jedoch im Hausarrest mit Fußfessel verbüßen. Er habe die in Frankreich im Hinblick auf die Chancengleichheit der Kandidaten gedeckelten Wahlkampfkosten im Jahr 2012 vorsätzlich überschritten. Zulässig waren 22,5 Millionen Euro, tatsächlich aufgewendet hat Sarkozy mindestens 42,8 Millionen Euro. Im März wurde Sarkozy in anderer Sache bereits wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme zu drei Jahren Haft verurteilt, davon zwei auf Bewährung. Es berichten SZ (Nadia Pantel), faz.net, taz (Rudolf Balmer), LTO und spiegel.de.
Martina Meister (Welt) irritiert die Gnadenlosigkeit des Urteils. Sarkozy sei zwar in viele Affären verstrickt, aber in diesem Fall habe er sich zumindest nicht persönlich bereichert. Sie glaubt, dass seine Arroganz, nur an einem einzigen Verhandlungstag persönlich anwesend gewesen zu sein, zu dem Urteil beigetragen habe.
Italien – Domenico Lucano: Der ehemalige Bürgermeister der kalabrischen Stadt Riace ist wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, Amtsmissbrauch, Betrug, Fälschung von Dokumenten, Veruntreuung und wegen Unterschlagung staatlicher Gelder zu dreizehn Jahren Haft verurteilt worden. Lucano hatte sich für eine konsequente Aufnahmepolitik für Migrant:innen eingesetzt und in Riace diverse Aufnahmeeinrichtungen eröffnet. Nach seiner Verhaftung wurden diese vom damaligen Innenminister Matteo Salvini, Chef der rechtspopulistischen Lega, wieder geschlossen. Lucanos Anwalt kündigte Berufung an. Es berichten taz (Michael Braun), SZ, FAZ (Matthias Rüb, erweiterte faz.net-Fassung).
USA – Britney Spears: Ein Gericht in Los Angeles hat entschieden, dass der Vater von Britney Spears nach dreizehn Jahren als Vormund abgesetzt wird. Die 39-jährige Sängerin hatte lange unter viel medialer Aufmerksamkeit dafür gekämpft. Es berichten u.a. SZ (Jürgen Schmieder) und spiegel.de.
Großbritannien – Mord an Sarah Everard: Das Strafgericht Old Bailey verurteilte einen 48-jährigen Polizisten wegen Mordes an Sarah Everard zu einer lebenslangen Haftstrafe. Er hatte gestanden, die 33-Jährige am 3. März in London entführt, vergewaltigt und getötet zu haben. Der Fall hatte landesweit zu einem Aufschrei über Gewalt an Frauen geführt. Es berichten FAZ (Jochen Buchsteiner), taz (Daniel Zylbersztajn-Lewandowski) und spiegel.de.
Chile – Verfassungsgebende Versammlung: Die Verfassungsgebende Versammlung in Chile hat diese Woche die grundsätzlichen Verfahrensregeln ihrer Arbeit verabschiedet. Die Doktorandin Svenja Bonnecke stellt diese auf dem Verfassungsblog vor und erörtert, wie der politische und sozialökonomische Kontext die Arbeit der Versammlung beeinflusst.
Sonstiges
Wahlpraxis in Berlin: Aufgrund der teils chaotischen Zustände in Berliner Wahllokalen will die Satire-Partei "Die Partei" – mit ernster Absicht – Wahlprüfungsbeschwerden einreichen. Nach dem Vorsitzenden Martin Sonneborn sei "Die Partei" in einigen Wahllokalen nach der Auszählung mit null Stimmen ausgewiesen worden, obwohl Parteimitglieder sich dort selbst gewählt hätten. Da eine Wahl nur wiederholt werden kann, wenn die Fehler Mandatsrelevanz haben, soll zur Gewinnung eines Überblicks eine Online-Plattform für betroffene Bürger:innen eingerichtet werden. Während die Landeswahlen direkt vor dem Landesverfassungsgericht angegriffen werden können, muss bei Beschwerden gegen die Bundestagaswahl zunächst ein Votum des Wahlprüfungsausschusses des Bundestags ergehen, bevor das Bundesverfassungsgericht angerufen werden kann. LTO (Annelie Kaufmann) berichtet.
Die SZ (Wolfgang Janisch) hält es unter Berufung auf die Einschätzung des Rechtsprofessors Christian Waldhoff derweil für unwahrscheinlich, dass Wahlprüfungsbeschwerden Erfolg haben könnten und eine Wahl wiederholt werden muss. Dennoch seien solche Verfahren auch im Berliner Fall mehr als nur ein "rechtsstaatliches Feigenblatt": Die Gerichte könnten das Wahlrecht auf diesem Wege nachjustieren, was schon bei zahlreichen entsprechenden Verfahren geschehen sei.
Über die teils chaotischen Zuständen bei den Wahlen und Abstimmungen in Berlin, die möglichen Konsequenzen und den angekündigten Rücktritt der Landeswahlleiterin Petra Michaelis berichten nun auch SZ (Jan Heidtmann) und FAZ (Marlene Grunert/Markus Wehner). Die taz (Gareth Joswig) weiß zudem, dass Wahlbeobachter der OSZE Notiz von den Unregelmäßigkeiten genommen haben.
75 Jahre Nürnberger Prozesse: Zum 75. Jahrestag der Urteile des internationalen Militärtribunals in Nürnberg gegen NS-Größen arbeitet Rechtsprofessor Christoph Safferling auf LTO ihre Bedeutung für die Bundesrepublik und das Völkerstrafrecht heraus. Obwohl es an den Nürnberger Urteilen im Einzelnen auch Punkte zu kritisieren gebe – etwa dass für die Zustände in Konzentrationslagern nur ein halber Verhandlungstag aufgewendet wurde – sei Nürnberg die "Referenz für das Völkerstrafrecht schlechthin". Safferling weist zugleich kritisch darauf hin, dass die Betrachtung der Urteile als Errungenschaft in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik keine Selbstverständlichkeit war. Heute herrsche jedoch Einigkeit über ihre Deutung: "Verbrechen gegen die Menschlichkeit verdienen keine Immunität und ein Völkermörder kann sich nicht auf eine staatliche Funktion berufen."
Reputation von Unternehmen: Rechtsanwalt Jörn Claßen berichtet auf dem Expertenforum Arbeitsrecht über das Tätigkeitsfeld "Reputationsschutz von Unternehmen". Häufig seien arbeitsrechtliche Konflikte Auslöser für öffentliche Kritik an Unternehmen. Claßen gibt einen Überblick über die arbeits- und medienrechtlichen Handlungsmöglichkeiten.
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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/tr
(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen)
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Die juristische Presseschau vom 1. Oktober 2021: . In: Legal Tribune Online, 01.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46181 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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