Die juristische Presseschau vom 1. März 2017: EuG bil­ligt Solar­zölle / Dis­kus­sion nach Raser-Urteil / Soli­da­rität mit Yücel

01.03.2017

Recht in der Welt

Türkei – Deniz Yücel: Die Anordnung von Untersuchungshaft gegen den Korrespondenten der Welt, Deniz Yücel, hat heftigen Protest hervorgerufen. Die Bundesregierung kritisierte die Entscheidung, zahlreiche deutsche Zeitungen zeigten sich solidarisch und in mehreren Städten fanden Protestveranstaltungen statt. Über den Fall und seine möglichen Folgen schreiben die FAZ (Michael Martens) und spiegel.de (Maximilian Popp). Die Welt bringt eine Chronik der letzten 48 Stunden. Im Interview mit der Welt (Thorsten Jungholt) kritisiert Bundesjustizminister Heiko Maas nicht nur die Verhaftung Yücels, sondern auch die Einschränkungen der Unabhängigkeit der Justiz in der Türkei.

Mit den strafrechtlichen Vorwürfen gegen Yücel beschäftigt sich die taz (Ali Celikkan). Das Vernehmungsprotokoll zeige, dass die Ermittlungen gegen den Journalisten rechtswidrig seien. zeit.de (Zia Weise) beleuchtet die türkischen Terrorgesetze. netzpolitik.org (Markus Reuter) solidarisiert sich mit Yücel und nimmt den Fall zum Anlass, an Einschränkungen der Pressefreiheit in Deutschland und der EU zu erinnern.

Vereinigtes Königreich – Differentiated Brexit: Der Rechtswissenschaftler Nikos Skoutaris arbeitet auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) die Grenzen heraus, die das britische Verfassungsrecht einem "differentiated Brexit" setzt, der es Schottland und Nordirland erlauben würde, Teil des EU-Binnenmarktes zu bleiben.

Italien – Wahlrechtsreform: Die Rechtswissenschaftler Corrado Caruso und Marco Goldoni kritisieren auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) die Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichts zum geänderten Wahlgesetz. Das Urteil bestätige einen Trend zum "judicial activism" und schwäche das Parlament.

Sonstiges

Sparverträge: Nach Informationen der SZ (Harald Freiberger) zieht die VR Bank Nürnberg die Kündigung hoch verzinster Sparverträge mit langer Laufzeit zurück. Zuvor hatten Verbraucherschützer mit Klagen gedroht.

Arbeitsplatzkonzepte: Die Rechtsanwälte Flemming Moos und Moritz Naue befassen sich in der FAZ mit rechtlichen Problemen, die mit der Nutzung von Großraumbüros und "shared desk"-Lösungen einhergehen. Der Trend sei nicht nur unter Brandschutz- und Sicherheitsaspekten problematisch, sondern werfe auch datenschutzrechtliche Fragen auf, wenn etwa Mitarbeiter geortet werden, weil sie keinen festen Arbeitsplatz mehr haben.

Landwirtschaft in der Erbschaftsteuer: Die Rechtsanwälte Frank Hannes und Christian von Oertzen erläutern in der FAZ die steuerrechtlichen Regelungen hinsichtlich des Vererbens von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen. Während die Bewertungsregeln für Unternehmen, Gesellschaftsbeteiligungen und eben Immobilien nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verschärft worden seien, könne land- und forstwirtschaftliches Vermögen immer noch eine Bewertung erhalten, die deutlich unter dem Verkehrswert liegt. Die künftigen Erwerber könnten dem Erbfall daher eher gelassen entgegensehen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 1. März 2017: . In: Legal Tribune Online, 01.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22228 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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