Das EuG billigt die Zölle gegen chinesische Solarimporte. Außerdem in der Presseschau: Das Berliner Raser-Urteil ruft unterschiedliche Reaktionen hervor und der inhaftierte Journalist Deniz Yücel erfährt viel Solidarität.
Thema des Tages
EuG zu Solarzöllen: Das Gericht der Europäischen Union hat die Zölle gegen chinesische Solarimporte gebilligt. Geklagt hatten mehrere chinesische Unternehmen. Die Kommission begründete die Zölle einerseits mit dem Schutz der heimischen Wirtschaft, andererseits mit unzulässigen Subventionen zugunsten der chinesischen Hersteller. Dem Einwand der Unternehmen, die Zölle von bis zu 47,7 Prozent seien höher als erforderlich gewesen, folgte das Gericht nicht. Es berichten die taz (Christian Rath), die SZ (Michael Bauchmüller/Thomas Kirchner) und das Hbl (Till Hoppe/Franz Hubik).
Rechtspolitik
Präventivhaft in Bayern: Die geplante Ausweitung der Präventivhaft in Bayern stößt auf Kritik in der Opposition und unter Fachleuten. So erklärte der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Jens Gnisa, gegenüber der SZ (Ronen Steinke), eine klare Höchstfrist sei notwendig, um Druck auf die Ermittler aufzubauen, handfeste Beweise gegen den Inhaftierten beizubringen. Auch die taz (Christian Rath) und zeit.de (Ferdinand Otto) berichten über das Vorhaben.
Reinhard Müller (FAZ) hält die Pläne für "rechtlich bedenklich". Wer präventiven Gewahrsam auf unbestimmte Zeit verhängen wolle, dem solle das "Unheimliche einer solchen Maßnahme vor Augen stehen". Christian Rath (taz) sieht einen offensichtlichen Verfassungsbruch. Die vom Gesetz geforderte "drohende Gefahr" dürfte kaum dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genügen. Dabei sei auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu beachten.
Auto-Raser: Anlässlich des Urteils des Landgerichts Berlin gegen zwei Raser haben Vertreter von Union und SPD einer Online-Vorabmeldung der NJW (Joachim Jahn) zufolge eine Änderung der Rechtslage bezüglich Autorennen gefordert. Demnach solle künftig die Teilnahme an Straßenrennen eine Straftat sein, ohne dass es auf einen Unfall ankomme. Thomas Kutschaty (SPD), Justizminister von Nordrhein-Westfalen, kritisiert Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) dafür, eine Bundesratsinitiative zu dem Thema nicht zu unterstützen.
DRK-Schwestern: Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts, dem zufolge DRK-Schwestern unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz fallen, will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) eine Ausnahme normieren. Die taz (Kai von Appen) erläutert das Vorhaben und lässt den Arbeitsrechtler Klaus Bertelsmann zu Wort kommen, der die geplante Ausnahme kritisiert.
Corporate Governance Kodex: Der Vorsitzende der Vereinigung der Aufsichtsräte in Deutschland, Peter Dehnen, kritisiert die jüngste Änderung des Corporate Governance Kodex, in dessen Präambel eine Formulierung zum Leitbild des ehrbaren Kaufmanns aufgenommen wurde. Befürchtet werden häufigere Klagen, meldet die FAZ (Hendrik Wieduwilt). In einem gesonderten Kommentar bezeichnet Hendrik Wieduwilt (FAZ) den Kodex als überflüssig. Sein Zweck, "die Regulierungslust des Staates durch Selbstverpflichtung der Wirtschaft zu bändigen", sei erkennbar verfehlt worden. Die Diskussion werde heute von der Politik bestimmt.
Insolvenzanfechtung: Die Anwältin Alexandra Schluck-Amend untersucht auf lto.de die vom Bundestag beschlossene Reform der Insolvenzanfechtung. Insbesondere die Entkräftung der Beweisanzeichen beseitige Unsicherheiten. Andere Änderungen würden jedoch neue Unsicherheiten schaffen oder bestehende unangetastet lassen.
Managergehälter: Der Notar und ehemalige Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht Christoph Moes kritisiert in der FAZ den Vorwurf des Verfassungsbruchs gegenüber den Vorschlägen von SPD und Grünen, die steuerliche Abzugsfähigkeit von extrem hohen Gehältern einzuschränken. Das Verbot der Doppelbesteuerung sei gar nicht betroffen. Vom Nettoprinzip könne bei einem sachlichen Grund abgewichen werden. Letztlich lasse sich die Verfassungsmäßigkeit kaum bestreiten.
Sterbehilfe: In seiner Kolumne auf zeit.de befasst sich Bundesrichter Thomas Fischer mit der Strafbarkeit der Sterbehilfe. Nach einer Abgrenzung der verschiedenen Formen wendet er sich dem neuen § 217 StGB und Fragen der Willensfreiheit zu und stellt dem Gesetzgeber ein schlechtes Urteil aus: "Die paternalistische Verwaltung des Sterbens und die gnadenlose strafrechtliche Verdrängung des Suizids in den Bereich der Illegalität, der Depression und der erschreckenden Gewalt bewirken nicht einen Schutz des Lebens, sondern dessen Verhöhnung."
Die juristische Presseschau vom 1. März 2017: . In: Legal Tribune Online, 01.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22228 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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