Justiz
EuGH – humanitäre Visa: Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass keine Pflicht zur Ausstellung von humanitären Visa bestehe, wenn die Antragsteller nachweislich verfolgt werden. Das geht aus einer Stellungnahme hervor, die dem Tsp (Jost Müller-Neuhof) vorliegt. Die Regierung reagiert damit auf den Schlussantrag des EU-Generalanwalts Paolo Mengozzi, der eine solche Pflicht aus der Grundrechtecharta abgeleitet hatte. Der Europäische Gerichtshof will am kommenden Dienstag entscheiden.
EuGH – Staatskirchenrecht: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Alexander Tischbirek beleuchtet auf verfassungsblog.de den Schlussantrag der Generalanwältin Juliane Kokott in einem Vorabentscheidungsverfahren aus Spanien, der den Status der Kirchen im Beihilferecht betrifft. Der Antrag enthalte erste Aussagen zu Art. 17 AEUV, die auch in den anhängigen Verfahren aus Deutschland zum Antidiskriminierungsrecht von Bedeutung seien.
EuG zu Flüchtlingsabkommen: Das Gericht der Europäischen Union hat nach einer Meldung von zeit.de eine Klage von zwei Flüchtlingen gegen den "EU-Türkei-Deal" abgelehnt. Da das Abkommen nicht vom Europäischen Rat, sondern von einzelnen Mitgliedstaaten getroffen worden sei, sei das Gericht nicht zuständig.
LG Berlin zu Autorasern: Das Mordurteil gegen zwei Männer, die bei einem illegalen Autorennen den Tod eines Mannes verursachten, sorgt für Debatten in der Rechtswissenschaft. Rechtsprofessor Michael Kubiciel erklärt auf lto.de, warum er das Urteil überzeugend findet, sowohl rechtsdogmatisch als auch vor dem Hintergrund persönlicher Erfahrungen. Rechtsprofessor Tonio Walter bezweifelt hingegen auf zeit.de, ob der Vorwurf des Eventualvorsatzes tatsächlich richtig ist. Um gerechte Strafen zu finden, schlägt er vor, eine Strafschärfung für Fälle von leichtfertigen Tötungen vorzunehmen. Rechtsprofessor Martin Heger hat hingegen Bedenken, das Auto als gemeingefährliches Mittel einzustufen, wie er im Interview mit der Welt (Christine Kensche) erklärt. Was das Urteil für andere Autofahrer bedeutet, erläutert Rechtsanwalt Michael Winter auf focus.de.
LG Heilbronn zu Mord an Seniorin: Der 27-Jährige, der eine Seniorin im Schlaf getötet und religiöse Schriften an der Wand hinterlassen haben soll, wurde wegen Mord zu lebenslanger Haft verurteilt. Laut dem Urteil des Landgerichts Heilbronn hat er die Parolen am Tatort hinterlassen, um einen Wohnungseinbruchsdiebstahl zu verdecken, schreibt spiegel.de (Jan Friedmann).
LG Hamburg – Silvester-Übergriffe: Vor dem Landgericht Hamburg hat ein neuer Prozess gegen einen Mann begonnen, dem vorgeworfen wird, an zwei Übergriffen auf Frauen am frühen Morgen des 1. Januar 2016 beteiligt gewesen zu sein. Da die vorhandenen Fotos kaum Aufschluss zuließen, dürfte es schwierig werden, dem Mann die Taten nachzuweisen, so spiegel.de (Julia Jüttner).
LG München – Schily vs. Özdemir: Über den Rechtsstreit zwischen dem früheren Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) und dem Grünenpolitiker Cem Özdemir berichtet jetzt auch die taz (Konrad Litschko). Schily wirft Özdemir vor, Äußerungen im Kontext der NSU-Anschlagsserie falsch darzustellen.
Die juristische Presseschau vom 1. März 2017: . In: Legal Tribune Online, 01.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22228 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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